Rechtsprechung
BGH, 15.12.1969 - II ZR 134/68 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1969,2104) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Institut für Transport- und Verkehrsrecht
§ 779 Abs. 1 BGB
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Schiffsversicherungsvertrag - Schiffswert - Versicherungssumme - Vergleich - Kaskoentschädigung - Schiffsunfall - Sachverhaltsirrtum
Papierfundstellen
- VersR 1970, 243
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 29.10.1956 - II ZR 64/56
Haftung des Mieters und des Fahrers für die Beschädigung eines Mietwagens bei …
Auszug aus BGH, 15.12.1969 - II ZR 134/68
Die Auslegung typischer Versicherungsbedingungen hat nach objektiven Maßstäben unter Beachtung ihres Zweckes und der gewählten Ausdrucksweise zu erfolgen, losgelöst von der zufälligen Gestaltung des einzelnen Falles und den individuellen Vorstellungen der Vertragsparteien (BGHZ 22, 109, 113).
- OLG Frankfurt, 02.12.1986 - 8 U 95/86
Voraussetzungen eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses; Auslegung einer …
Unbeschadet der Frage, unter welchen Voraussetzungen ein beiderseitiger Rechtsirrtum die Unwirksamkeit eines Vergleichs herbeizuführen vermag (…vgl. Münchener Kommentar - Pecher, 2. Aufl. 1986, Rdnr. 40 zu § 779 BGB;… Staudinger - Marburger, 12. Aufl. 1986, Rdnr. 65 f. zu § 779 BGB m. zahlr. Nachw. z. Rspr.), erscheint nach Wortlaut und Sinn des § 779 Abs. 1 BGB eine gegenüber rein tatsächlichen Vereinbarungsgrundlagen abweichende Behandlung der Fälle einer übereinstimmend unzutreffenden Vorstellung der Parteien über die der Höhe nach zu regelnde Verbindlichkeit als keineswegs naheliegend (vgl. für Kalkulationsfaktoren BGH VersR 1970, 243 ff.; BGH LM Nr. 10 a zu § 779 BGB; auch BGH VersR 1963, 1219 f.), ja sogar als schlechthin ausgeschlossen, soweit dieser Irrtum - wie hier - das Bestehen des tatsächlich die Vereinbarung erst auslösenden Rechtsverhältnisses dem Grunde nach betrifft (vgl. RGZ 112, 215 ff., 218 ff. - für das Bestehen eines wirksamen Versicherungsvertrages; RG LZ 1923 Sp. 316 f. - für Gültigkeit eines Mietverhältnisses - dahingestellt in BGH LM Nr. 48 zu § 779 BGB = NJW 1981, 2803 f. = MDR, 1982, 218 f. = BB 1981, 1974 f.). - BVerwG, 24.02.1976 - 1 A 8.75
Aufsichtsbehördliche Maßnahmen gegen Prämienerhöhungen beim …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteile vom 27. November 1961 [VersR 1962, 33/34], 24. Juni 1963 [VersR 1963, 766/67], 18. Mai 1967 [VersR 1967, 652] und 15. Dezember 1969 [VersR 1970, 243]), der der erkennende Senat sich anschließt, sind Allgemeine Versicherungsbedingungen wie gesetzliche Vorschriften nach objektiven Gesichtspunkten, losgelöst von dem Willen und den Vorstellungen der jeweiligen Vertragschließenden, auszulegen.