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   BGH, 15.12.1972 - 2 ARs 340/72   

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https://dejure.org/1972,1488
BGH, 15.12.1972 - 2 ARs 340/72 (https://dejure.org/1972,1488)
BGH, Entscheidung vom 15.12.1972 - 2 ARs 340/72 (https://dejure.org/1972,1488)
BGH, Entscheidung vom 15. Dezember 1972 - 2 ARs 340/72 (https://dejure.org/1972,1488)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Aussetzung der Jugendstrafe zur Bewährung - Übertragung der noch zu treffenden Nebenentscheidungen auf den für den Bezirk, in dem sich der Jugendliche aufhält, zuständigen Jugendrichter - Zuständigkeit des Jugendrichters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 25, 85
  • NJW 1973, 523
  • MDR 1973, 332
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.11.1970 - 2 ARs 270/70

    Übertragung von Entscheidungen auf den Jugendrichter im Aufenthaltsort des

    Auszug aus BGH, 15.12.1972 - 2 ARs 340/72
    Demgegenüber hält der Jugendrichter in Viersen unter Bezugnahme auf die Entscheidungen BGHSt 11, 332 und 24, 26 die Zuständigkeit der 8. Strafkammer für die Übertragung nach wie vor für gegeben.

    Er bleibt Herr des Verfahrens und hat nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, bei Änderung der Verhältnisse seine Entscheidung zu überprüfen und, wenn erforderlich, die Übertragung rückgängig zu machen sowie einen anderen Jugendrichter mit den Aufgaben zu betrauen (BGHSt 24, 26, 28 [BGH 19.11.1970 - 2 ARs 270/70] m.w.Nachw.; vgl. auch BGHSt 24, 332).

  • BGH, 07.05.1958 - 2 ARs 60/58
    Auszug aus BGH, 15.12.1972 - 2 ARs 340/72
    Demgegenüber hält der Jugendrichter in Viersen unter Bezugnahme auf die Entscheidungen BGHSt 11, 332 und 24, 26 die Zuständigkeit der 8. Strafkammer für die Übertragung nach wie vor für gegeben.
  • BGH, 19.04.1972 - 2 ARs 79/72

    Übertragung der Aufgaben eines Vollstreckungsleiters auf ein anderes Gericht -

    Auszug aus BGH, 15.12.1972 - 2 ARs 340/72
    Er bleibt Herr des Verfahrens und hat nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, bei Änderung der Verhältnisse seine Entscheidung zu überprüfen und, wenn erforderlich, die Übertragung rückgängig zu machen sowie einen anderen Jugendrichter mit den Aufgaben zu betrauen (BGHSt 24, 26, 28 [BGH 19.11.1970 - 2 ARs 270/70] m.w.Nachw.; vgl. auch BGHSt 24, 332).
  • BGH, 09.01.2018 - 2 ARs 551/17

    Ablehnung eines Antrages auf Bestimmung des zuständigen Gerichts

    Dieses hat deshalb die Pflicht, seine Entscheidung bei einer Änderung der Verhältnisse zu überprüfen, wenn erforderlich rückgängig zu machen (Senat, Beschluss vom 15. Dezember 1972 - 2 ARs 340/72, BGHSt 25, 85, 88; Beschluss vom 16. März 1979 - 2 ARs 70/79, BGHSt 28, 351, 353) und gegebenenfalls ein anderes Gericht mit den Aufgaben zu betrauen (Brunner/Dölling, aaO, § 58 Rn. 9).
  • BGH, 28.07.1986 - 2 ARs 182/86

    Zuständigkeit eines Richters für die Einleitung der Strafvollstreckung

    Ferner weist der Senat darauf hin, daß der Jugendrichter beim Amtsgericht Rockenhausen nicht zur Abgabe des "Verfahrens" - hiermit sind ersichtlich die weiteren Entscheidungen im Sinne des § 58 JGG gemeint - an den Jugendrichter beim Amtsgericht Düren befugt war (BGHSt 24, 26; 24, 332; 25, 85, 87).
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