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   BGH, 15.12.1980 - AnwSt (R) 14/80   

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BGH, 15.12.1980 - AnwSt (R) 14/80 (https://dejure.org/1980,1297)
BGH, Entscheidung vom 15.12.1980 - AnwSt (R) 14/80 (https://dejure.org/1980,1297)
BGH, Entscheidung vom 15. Dezember 1980 - AnwSt (R) 14/80 (https://dejure.org/1980,1297)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Standeswidrigkeit des Verhaltens eines Rechtsanwalts bei an sich zulässiger Handlung - Standesrechtliche Beurteilung des Erzwingens der Unterbrechung einer Hauptverhandlung durch Verlassen des Sitzungssaals durch einen Pflichtverteidiger - Standesrechtliche Zulässigkeit ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verteidigerhandeln und Standesrecht; Verlesen einer Erklärung im Rahmen eines Ablehnungsgesuchs; Eigenmächtiges Verlassen der Hauptverhandlung

Papierfundstellen

  • StV 1981, 133
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 25.09.1961 - AnwSt (R) 3/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.12.1980 - AnwSt (R) 14/80
    Die unbeschränkt eingelegte Revision berechtigt und verpflichtet den Senat vielmehr, die gesamte Verurteilung im Rahmen der Revisionsbegründung auf formelle und sachliche Fehler zu überprüfen (BGH, Urteil vom 25. September 1961 - AnwSt (R) 3/61 = EGE VI, 135, 136).

    Auch in der schuldhaften Verursachung eines solchen Anscheins kann eine Pflichtwidrigkeit liegen (vgl. BGH, Urteil vom 25. September 1961 - AnwSt (R) 3/61 = EGE VI 135, 138; Urteil vom 30. Juli 1980 - AnwSt (R) 1/80).

  • BGH, 17.01.1977 - AnwZ (B) 17/76

    Ergänzungsgutachten: § 7 Nr. 5 BRAO

    Auszug aus BGH, 15.12.1980 - AnwSt (R) 14/80
    Zutreffend geht der Ehrengerichtshof davon aus, daß der Rechtsanwalt unsachlich gehandelt und unzulässigerweise in die Verhandlungsleitung des Vorsitzenden eingegriffen hätte, wenn er das Ablehnungsgesuch - unter Mißbrauch seiner prozessualen Rechte - zu verfahrensfremden Zwecken (vgl. BGHZ 68, 46, 56 f) [BGH 17.01.1977 - AnwZ B 17/76] oder in der Absicht gestellt hätte, auf diesem Wege die Erklärung des Angeklagten entgegen einer gerichtlichen Anordnung zu einem Zeitpunkt in die Hauptverhandlung einzuführen, zu dem sie der Vorsitzende nicht entgegennehmen wollte.

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß unter bestimmten Voraussetzungen ein Verteidigerhandeln in Strafsachen, sei es prozessual an sich zulässig oder in der Regel nicht, eines Rechtsanwalts unwürdig und zugleich oder auch nur standeswidrig sein kann, insbesondere wegen Unsachlichkeit (vgl. BGHZ 68, 46, 51 ff [BGH 17.01.1977 - AnwZ B 17/76]; BGHSt 26, 304; BGH, Beschluß vom 13. Februar 1978 - AnwSt (B) 14/77; BGH, Beschluß vom 30. Juni 1980 - AnwZ (B) 6/80 = AnwBl 1980, 430).

  • BGH, 19.12.1952 - 1 StR 2/52

    Nachweis des Bewusstseins der Rechtswidrigkeit; Bewusstsein der Rechtswidrigkeit

    Auszug aus BGH, 15.12.1980 - AnwSt (R) 14/80
    Vielmehr kommt auch ein Vorsatz ausschließender Tatbestandsirrtum in Betracht, wenn sich nämlich der Rechtsanwalt bei der Pflichtenabwägung über Tatumstände geirrt und sich Tatsachen vorgestellt haben sollte, die - wenn sie vorgelegen hätten - sein Verhalten gerechtfertigt oder (soweit ihm Vorsatz vorgeworfen wird) entschuldigt hätten (vgl. BGHSt 3, 194, 196 [BGH 01.07.1952 - 1 StR 119/52]; 3, 357, 364 f [BGH 19.12.1952 - 1 StR 2/52]; 17, 87) [BGH 10.01.1962 - 4 StR 190/61].
  • BGH, 30.06.1980 - AnwSt (R) 1/80

    Verletzung der Pflicht eines Rechtsanwalts zu achtungswürdigem und

    Auszug aus BGH, 15.12.1980 - AnwSt (R) 14/80
    Auch in der schuldhaften Verursachung eines solchen Anscheins kann eine Pflichtwidrigkeit liegen (vgl. BGH, Urteil vom 25. September 1961 - AnwSt (R) 3/61 = EGE VI 135, 138; Urteil vom 30. Juli 1980 - AnwSt (R) 1/80).
  • BGH, 03.10.1979 - 3 StR 264/79

    Zulässiges Verteidigerhandeln

    Auszug aus BGH, 15.12.1980 - AnwSt (R) 14/80
    Die Lage ist insofern nicht anders als bei der Entscheidung der Frage, wie er seinen Mandanten zum Beispiel über den Akteninhalt informieren soll (vgl. BGHSt 29, 99, 104 [BGH 03.10.1979 - 3 StR 264/79 S] = NJW 1980, 64 [BGH 03.10.1979 - 3 StR 264/79 S] mit Anmerkung Kuckuk S. 298).
  • BGH, 01.07.1952 - 1 StR 119/52

    Hammerschlag - § 32 StGB: Erforderlichkeit, Affekt, Putativnotwehr, Notwehrexzeß,

    Auszug aus BGH, 15.12.1980 - AnwSt (R) 14/80
    Vielmehr kommt auch ein Vorsatz ausschließender Tatbestandsirrtum in Betracht, wenn sich nämlich der Rechtsanwalt bei der Pflichtenabwägung über Tatumstände geirrt und sich Tatsachen vorgestellt haben sollte, die - wenn sie vorgelegen hätten - sein Verhalten gerechtfertigt oder (soweit ihm Vorsatz vorgeworfen wird) entschuldigt hätten (vgl. BGHSt 3, 194, 196 [BGH 01.07.1952 - 1 StR 119/52]; 3, 357, 364 f [BGH 19.12.1952 - 1 StR 2/52]; 17, 87) [BGH 10.01.1962 - 4 StR 190/61].
  • BGH, 30.06.1980 - AnwZ (B) 6/80

    Begriff des "unwürdigen" Verhaltens gemäß § 7 Nr. 5 BRAO

    Auszug aus BGH, 15.12.1980 - AnwSt (R) 14/80
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß unter bestimmten Voraussetzungen ein Verteidigerhandeln in Strafsachen, sei es prozessual an sich zulässig oder in der Regel nicht, eines Rechtsanwalts unwürdig und zugleich oder auch nur standeswidrig sein kann, insbesondere wegen Unsachlichkeit (vgl. BGHZ 68, 46, 51 ff [BGH 17.01.1977 - AnwZ B 17/76]; BGHSt 26, 304; BGH, Beschluß vom 13. Februar 1978 - AnwSt (B) 14/77; BGH, Beschluß vom 30. Juni 1980 - AnwZ (B) 6/80 = AnwBl 1980, 430).
  • BGH, 08.02.1957 - 1 StR 375/56

    Zulässigkeit und revisionsrechtliche Bedeutung der Aufnahme des Schlussplädoyers

    Auszug aus BGH, 15.12.1980 - AnwSt (R) 14/80
    Demnach kommt ein Ausnahmefall in Betracht, wenn sich die Verweigerung des Rechtsanwalts als Reaktion auf eine in ihrer Zulässigkeit rechtlich umstrittene (vgl. BayObLG NJW 1956, 390) oder rechtswidrige Maßnahme darstellt, durch die der Vorsitzende oder das Gericht erheblich in die Rechte des Angeklagten oder der Verteidigung eingreift (Dünnebier, a.a.O. § 145 Rdn. 30 im Anschluß an BGHSt 10, 202, 206 f) [BGH 08.02.1957 - 1 StR 375/56], wie etwa dann, wenn der Verteidiger nach überlanger Verhandlungsdauer der angeordneten weiteren Verhandlung am selben Tage nicht mehr zu folgen vermag (vgl. BGH, Urteil vom 3. Juli 1953 - 5 StR 591/52) oder wenn das Gericht dem Angeklagten das letzte Wort verwehrt (vgl. BGH, Urteil vom 17. Dezember 1954 - 5 StR 585/54).
  • BGH, 12.01.1962 - 4 StR 346/61

    Moos raus ! - §§ 16, 17 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 249 StGB, Zueignung

    Auszug aus BGH, 15.12.1980 - AnwSt (R) 14/80
    Vielmehr kommt auch ein Vorsatz ausschließender Tatbestandsirrtum in Betracht, wenn sich nämlich der Rechtsanwalt bei der Pflichtenabwägung über Tatumstände geirrt und sich Tatsachen vorgestellt haben sollte, die - wenn sie vorgelegen hätten - sein Verhalten gerechtfertigt oder (soweit ihm Vorsatz vorgeworfen wird) entschuldigt hätten (vgl. BGHSt 3, 194, 196 [BGH 01.07.1952 - 1 StR 119/52]; 3, 357, 364 f [BGH 19.12.1952 - 1 StR 2/52]; 17, 87) [BGH 10.01.1962 - 4 StR 190/61].
  • BGH, 15.03.1976 - AnwSt (R) 6/75

    Verbringung von Schriftstücken durch den Verteidiger

    Auszug aus BGH, 15.12.1980 - AnwSt (R) 14/80
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß unter bestimmten Voraussetzungen ein Verteidigerhandeln in Strafsachen, sei es prozessual an sich zulässig oder in der Regel nicht, eines Rechtsanwalts unwürdig und zugleich oder auch nur standeswidrig sein kann, insbesondere wegen Unsachlichkeit (vgl. BGHZ 68, 46, 51 ff [BGH 17.01.1977 - AnwZ B 17/76]; BGHSt 26, 304; BGH, Beschluß vom 13. Februar 1978 - AnwSt (B) 14/77; BGH, Beschluß vom 30. Juni 1980 - AnwZ (B) 6/80 = AnwBl 1980, 430).
  • BGH, 30.03.1976 - 1 StR 30/76

    Strafbarkeit wegen schweren Raubes - Disziplinarrechtliche Verantwortung eines

  • BGH, 10.01.1962 - 4 StR 190/61
  • AGH Niedersachsen, 04.09.2019 - AGH 15/18(I 2)

    Zu den Pflichten eines Pflichtverteidigers

    Von daher ist es in der Regel als Verstoß gegen anwaltliche Berufspflichten zu werten, wenn ein Rechtsanwalt in einem Fall notwendiger Verteidigung eigenmächtig die Hauptverhandlung verlässt, um durch seine Abwesenheit (vgl. § 338 Nr. 5 StPO) deren Aussetzung zu erzwingen (vgl. BGH, Urteil vom 15.12.1980 - AnwSt (R) 14/80 -, Strafverteidiger 1981, Seite 133 [135]; Urteil vom 03.05.2019 - AK 15/19, StB 9/19 -, Rn. 38; Anwaltsgerichtshof ###, Urteil vom 01.07.2005 - (2) 6 EVY 7/04 -, Rn. 17, jeweils juris).

    In der Rechtsprechung wird beispielsweise als Ausnahme der Fall angesehen, dass der Rechtsanwalt die (weitere) Mitwirkung am Verfahren aus triftigem Grund abgelehnt hat, etwa wenn sich die Verweigerung des Rechtsanwalts als Reaktion auf eine in ihrer Zulässigkeit rechtlich umstrittene oder rechtswidrige Maßnahme darstellt, durch die das Gericht erheblich in die Rechte des Angeklagten oder der Verteidigung eingreift (BGH, Urteil vom 15.12.1980 a.a.O.).

    Vielmehr hätte er nach §§ 48 Abs. 2, 49 BRAO beantragen können, seine Bestellung zum Pflichtverteidiger aufzuheben, wenn wichtige Gründe dafür vorlagen (vgl. BGH, Urteil vom 15.12.1980 a.a.O.).

  • BGH, 14.12.1981 - AnwSt (R) 20/81

    Aufhebung des ehrengerichtlichen Urteils in einzelnen Anschuldigungspunkten

    Die unbeschränkt eingelegte Revision berechtigt und verpflichtet den Senat vielmehr, das gesamte Urteil im Rahmen der Revisionsbegründung zu überprüfen (BGH, Urteil vom 15. Dezember 1980 - AnwSt (R) 14/80 = Strafverteidiger 1981, 133).

    Der Tatrichter hat zutreffend die Auffassung vertreten, daß es in der Regel standeswidrig ist, wenn ein vom Vorsitzenden bestellter Verteidiger in einem Fall notwendiger Verteidigung - wie hier im erstinstanzlichen Strafverfahren vor dem Landgericht (§ 140 Abs. 1 Nr. 1 StPO) - eigenmächtig der Hauptverhandlung fernbleibt und so deren Unterbrechung erzwingt [BGH, Urteil vom 15. Dezember 1980 - AnwSt (R) 14/80 = Strafverteidiger 1981, 133].

    Sie sind als "letzter Ausweg" in dem Bereich zu suchen, in dem die Rechtsprechung eine Schuld des Verteidigers im Sinne des § 145 Abs. 4 StPO verneint, weil er die weitere Mitwirkung am Verfahren aus triftigem Grund abgelehnt hat (BGH Strafverteidiger 1981, 133, 135).

  • BGH, 08.02.1988 - AnwSt (R) 18/87

    Gebot der Sachlichkeit

    So hat der Bundesgerichtshof solche Handlungen als dem Rechtsanwalt verboten angesehen, die der Umgehung zulässiger staatlicher Anordnungen dienen (BGHSt 26, 304) oder durch die staatliche Organe unter Druck gesetzt werden sollen (BGHSt 9, 20) oder die verfahrensfremden Zwecken dienen (BGH StV 1981, 133).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 01.07.2005 - 6 EVY 7/04

    Verstoß gegen die Pflicht zur Übernahme einer Pflichtverteidigung

    Es ist anerkannt, dass es in der Regel standeswidrig ist, wenn ein zum Pflichtverteidiger bestellter Rechtsanwalt in einem Falle notwendiger Verteidigung eigenmächtig die Hauptverhandlung verlässt, um durch seine Abwesenheit (vgl. § 338 Nr. 5 StPO) deren Unterbrechung zu erzwingen (vgl. BGH StV 1981, 133, 135 m.w.N.).
  • BGH, 17.03.2020 - AnwSt (B) 2/20

    Ausdrückliche Bezeichnung der grundsätzlichen Rechtsfrage in der

    Die in der Beschwerdeschrift genannte Rechtsfrage, ob das eigenmächtige Verlassen der Hauptverhandlung durch einen zum Pflichtverteidiger bestellten Rechtsanwalt im Fall notwendiger Verteidigung zur Erzwingung einer Aussetzung der Hauptverhandlung standeswidrig ist und - bejahendenfalls - unter welchen Voraussetzungen Ausnahmen hiervon anzunehmen sind, ist höchstrichterlich bereits grundsätzlich geklärt (BGH, Urteil vom 15. Dezember 1980 - AnwSt (R) 14/80, Strafverteidiger 1981, 133, 135; Urteil vom 14. Dezember 1981 - AnwSt (R) 20/81, NJW 1982, 1404, 1405 [insoweit in BGHSt 30, 312 nicht abgedruckt]; Beschluss vom 3. Mai 2019 - AK 15/19, StB 9/19, NStZ-RR 2019, 283, 284 unter Verweis auf AGH Hamm, NJW-RR 2006, 1491, 1492).
  • BGH, 23.02.1987 - AnwSt (R) 24/86

    Erfolgshonorar - Verabredung - Mehrerlös - Immobielienverkauf

    Eine unbeschränkt eingelegte Revision berechtigt und verpflichtet den Senat deshalb, das gesamte Urteil im Rahmen der Revisionsbegründung zu überprüfen (BGH StV 1981, 133; vgl. auch BGHSt 30, 312).
  • BGH, 20.12.1982 - AnwSt (R) 13/81

    Rechtsanwalt - Vertreterbestellung - Verbot - Amtlich Bestellter Vertreter

    Da der Ehrengerichtshof sich mit der subjektiven Tatseite überhaupt nicht näher befaßt hat, kann der Senat nicht ausschließen, daß er diese Fragen, die nach den Regeln über den strafrechtlichen Verbotsirrtum zu beantworten sind (Senatsurteile vom 3. März 1969 - AnwSt (R) 5/68 = EGE X 105, 107, vom 19. Oktober 1970 - AnwSt (R) 8/69 = EGE XI 87, 100, vom 15. Dezember 1980 - AnwSt (R) 14/80), fälschlich als unerheblich angesehen hat.
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