Rechtsprechung
BGH, 15.12.1983 - III ZR 187/82 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- webshoprecht.de
Zum Umfang des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs des von der Datenspeicherung Betroffenen
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Geltendmachung eines Auskunftsanspruchs über die Personen oder Stellen an die die personenbezogenen Daten des Klägers regelmäßig weitergeleitet werden - Weiterleitung von personenbezogenen Daten durch das Telex-Direktverfahren - Vorliegen einer "regelmäßigen ...
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Auskunftsanspruch gem. § 34 Abs. 2 Satz 2 BDSG über die im Telex-Direktverfahren angeschlossenen Empfänger personenbezogener Daten nur bei wiederholter Datenübermittlung
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zum Auskunftsanspruch nach § 34 Abs. 2 Satz 2 BDSG
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 89, 218
- NJW 1984, 1887
- ZIP 1984, 813
- MDR 1984, 648
Wird zitiert von ... (2)
- LG Heidelberg, 23.09.2009 - 1 S 15/09
Das sog. confirmed Opt-In ist keine geeignete Methode zur Einholung der …
Daneben hat er einen Auskunftsanspruch über Personen und Stellen, an die "seine" Daten übermittelt werden (BGHZ 89, 218).Der Auskunftsanspruch nach § 34 Abs. 2 Satz 2 BDSG erstreckt sich schon nach dem Wortlaut der Vorschrift nicht auf die Benennung aller Stellen, denen personenbezogene Daten regelmäßig übermittelt werden, sondern nur auf die Mitteilung derjenigen Stellen und Personen, denen die Daten des Betroffenen übermittelt worden sind (BGH Beschl. vom 15.12.1983, III ZR 187/82).
- OLG Hamm, 26.05.1989 - 19 U 289/88
Truckverbot; Rücktritt vom Vertrag
Das BAG hat überzeugend dargelegt, daß ein Pkw nicht ohne weiteres zu den "anderen Gebrauchsgegenständen" i.S.d. Anordnung gehört (NJW 1984, 1887).