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   BGH, 15.12.1983 - III ZR 187/82   

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https://dejure.org/1983,1673
BGH, 15.12.1983 - III ZR 187/82 (https://dejure.org/1983,1673)
BGH, Entscheidung vom 15.12.1983 - III ZR 187/82 (https://dejure.org/1983,1673)
BGH, Entscheidung vom 15. Dezember 1983 - III ZR 187/82 (https://dejure.org/1983,1673)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • webshoprecht.de

    Zum Umfang des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs des von der Datenspeicherung Betroffenen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung eines Auskunftsanspruchs über die Personen oder Stellen an die die personenbezogenen Daten des Klägers regelmäßig weitergeleitet werden - Weiterleitung von personenbezogenen Daten durch das Telex-Direktverfahren - Vorliegen einer "regelmäßigen ...

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Auskunftsanspruch nach § 34 Abs. 2 Satz 2 BDSG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 89, 218
  • NJW 1984, 1887
  • ZIP 1984, 813
  • MDR 1984, 648
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.05.1981 - VI ZR 273/79

    Datenschutz

    Auszug aus BGH, 15.12.1983 - III ZR 187/82
    Änderungsvorschläge, die über den im Vorschlag des Innenausschusses vorgesehenen Auskunftsanspruch materiell hinausgingen, haben im Gesetzgebungsverfahren keine Mehrheit gefunden (vgl. dazu im einzelnen BGHZ 80, 311 [BGH 19.05.1981 - VI ZR 273/79]).

    Sowohl § 34 Abs. 1 Satz 1 BDSG als auch § 823 Abs. 1 BGB müssen hinter dieser spezialgesetzlichen Ausgestaltung des Auskunftsrechts zurücktreten (so bereits BGHZ 80, 311 [BGH 19.05.1981 - VI ZR 273/79]).

  • Drs-Bund, 30.12.1981 - BT-Drs 9/1243
    Auszug aus BGH, 15.12.1983 - III ZR 187/82
    Die damit verbundene Folge, alle Direktabfrageverfahren im Ergebnis schlechthin zu verbieten, wird ganz überwiegend als vom Gesetzgeber nicht gewollt angesehen; dies hat die Forderung nach einer Neufassung des datenschutzrechlichen Übermittlungsbegriffs laut werden lassen (so der Bundesbeauftragte für den Datenschutz in seinem 4. Tätigkeitsbericht, BT-Drucks. 9/1243 S. 55 f.; s. auch die Stellungnahme der Landesregierung Nordrhein-Westfalen zum 3. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz, LT-Drucks. 9/2269 S. 13; ferner Ungnade/Gorynia a.a.O. S. 16; gegen eine Neufassung für das online-Verfahren Ringwald, JZ 1983, 291, 297).
  • Drs-Bund, 21.09.1973 - BT-Drs 7/1027
    Auszug aus BGH, 15.12.1983 - III ZR 187/82
    Der Regierungsentwurf aus dem Jahr 1973 hatte demgegenüber in Ansehung der Kosten-Nutzen-Relation die Ausdehnung der Auskunftspflicht auf die Bekanntgabe der Datenempfänger für entbehrlich gehalten (BT-Drucks. 7/1027 S. 28 zu § 20).
  • LG Heidelberg, 23.09.2009 - 1 S 15/09

    Das sog. confirmed Opt-In ist keine geeignete Methode zur Einholung der

    Daneben hat er einen Auskunftsanspruch über Personen und Stellen, an die "seine" Daten übermittelt werden (BGHZ 89, 218).

    Der Auskunftsanspruch nach § 34 Abs. 2 Satz 2 BDSG erstreckt sich schon nach dem Wortlaut der Vorschrift nicht auf die Benennung aller Stellen, denen personenbezogene Daten regelmäßig übermittelt werden, sondern nur auf die Mitteilung derjenigen Stellen und Personen, denen die Daten des Betroffenen übermittelt worden sind (BGH Beschl. vom 15.12.1983, III ZR 187/82).

  • OLG Hamm, 26.05.1989 - 19 U 289/88

    Truckverbot; Rücktritt vom Vertrag

    Das BAG hat überzeugend dargelegt, daß ein Pkw nicht ohne weiteres zu den "anderen Gebrauchsgegenständen" i.S.d. Anordnung gehört (NJW 1984, 1887).
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