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BGH, 15.12.1999 - XII ZR 181/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Bundeseisenbahnvermögen - Verfügungsbefugnis - Vermietung - Verpachtung - Gesetzliche Vollmacht - Verfügungsberechtigung
- Judicialis
ZPO § 97 Abs. 1; ; ENeuOG Art. 1 § 22 Abs. 3; ; ENeuOG Art. 1 § 22 Abs. 1 Satz 2; ; VZOG § 8 Abs. 1; ; AGBG § 9
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 17.05.1995 - XII ZR 235/93
Umfang der Verfügungsbefugnisse der kommunalen Gebietskörperschaften über …
Auszug aus BGH, 15.12.1999 - XII ZR 181/97
Diese Verfügungsberechtigung kommt einer gesetzlichen Vollmacht gleich und schließt das Recht ein, bestehende Mietverträge zu kündigen und den Anspruch auf Räumung und Herausgabe geltend zu machen (vgl. Senatsurteil vom 17. Mai 1995 - XII ZR 235/93 - ZIP 1995, 1220, 1222). - BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79
Ablehnung der Revision
Auszug aus BGH, 15.12.1999 - XII ZR 181/97
Die Revision hat im Endergebnis auch keine Aussicht auf Erfolg (vgl. § 554 b ZPO in der Auslegung des Beschlusses des BVerfG vom 11. Juni 1980 - 1 PBvU 1/79 - BVerfGE 54, 277). - Drs-Bund, 23.03.1993 - BT-Drs 12/4609
Auszug aus BGH, 15.12.1999 - XII ZR 181/97
Wie sich aus der Begründung des Gesetzes (BT-Drucks. 12/4609 [neu] S. 72) ergibt, stellt Art. 1 § 22 Abs. 1 Satz 2 ENeuOG klar, daß die nach dieser Vorschrift eingeräumte Verfügungsbefugnis nicht nur Verfügungen im technischen Sinne des Wortes betrifft, sondern auch Vermietungen und Verpachtungen einschließt.
- BGH, 31.10.2001 - XII ZR 48/00
Geltendmachung von Forderungen des Bundeseisenbahnvermögens durch die Deutsche …
Zutreffend weist die Revision darauf hin, daß der Senat bereits mit begründetem Nichtannahmebeschluß vom 15. Dezember 1999 (XII ZR 181/97- BGHR ENeuOG Art. 1 § 22 Abs. 1 Verfügungsbefugnis 1) entschieden hat, daß die Klägerin unabhängig von der Frage, ob und ggf. wann das Eigentum an dem vermieteten Grundstück auf sie übergegangen ist, gemäß Art. 1 § 22 Abs. 1 ENeuOG befugt ist, Forderungen aus der Vermietung von Grundstücken des Bundeseisenbahnvermögens im eigenen Namen geltend zu machen. - LG Leipzig, 08.02.2006 - 15 O 3093/05 Dies kommt einer gesetzlichen Vollmacht gleich zur Geltendmachung entsprechender Rechte (vgl. nur BGH, Urt.v. 31.10.2001, Az.: XII ZR 48/00 , MDR 2002, 211; Urt.v. 15.12.1999, Az.: XII ZR 181/97 , BGHR ENeuOG Art. 1 § 22 Abs. 1 Verfügungsbefugnis 1).