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   BGH, 15.12.2004 - 3 StR 430/04   

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https://dejure.org/2004,9857
BGH, 15.12.2004 - 3 StR 430/04 (https://dejure.org/2004,9857)
BGH, Entscheidung vom 15.12.2004 - 3 StR 430/04 (https://dejure.org/2004,9857)
BGH, Entscheidung vom 15. Dezember 2004 - 3 StR 430/04 (https://dejure.org/2004,9857)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung einer Revision; Ansetzen zu einer Vergewaltigung; Strafschärfende Berücksichtigung einer Bewährungsstrafe aus der Zeit nach der Begehung der nunmehr fraglichen Tat

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 354 Abs. 1 a; ; StPO § 472 a; ; StGB § 177 Abs. 5; ; BGB § 253 Abs. 2; ; BGB § 847 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 177 Abs. 4; StPO § 260 Abs. 1
    Fassung des Tenors in Fällen von § 177 Abs. 4 StGB

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.05.2004 - 5 StR 115/04

    "Besonders schwere" Vergewaltigung und minder schwerer Fall (vorherige

    Auszug aus BGH, 15.12.2004 - 3 StR 430/04
    Darin liegt der Versuch einer besonders schweren Vergewaltigung (§ 177 Abs. 2, Abs. 4 Nr. 1, § 22 StGB; vgl. BGH, Beschl. vom 4. Mai 2004 - 5 StR 115/04 bei Pfister NStZ-RR 2004, 358).
  • BGH, 14.09.1999 - 4 StR 381/99

    Schwerer sexueller Mißbrauch eines Kindes; Penetration gemäß § 176a Abs. 1 Nr. 1

    Auszug aus BGH, 15.12.2004 - 3 StR 430/04
    Damit hat der Angeklagte zu einer Vergewaltigung (§ 177 Abs. 2 Nr. 1 StGB, vgl. BGH NStZ 2000, 27) angesetzt und dabei eine Waffe als Drohmittel verwendet (vgl. Tröndle/ Fischer, StGB 52. Aufl. § 177 Rdn. 84 m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 25.10.2005 - 5 Ss 63/05

    Strafbarkeit des Mitführens von Waffen in Flugzeugen; Mitführen einer Waffe

    Sie wurden schon damals als "klassische Hieb- und Stoßwaffen" (BR-Drs. 589/1/97 vom 14. November 1997, Seite 5) angesehen, weil sie wegen ihrer leichten und verdeckten Mitführbarkeit immer häufiger zur Begehung von Straftaten eingesetzt wurden, insbesondere bei gewalttätigen Auseinandersetzungen unter Jugendlichen verstärkt zu Anwendung kamen (BR-Drs. aaO Seite 3) und keine andere sinnvolle Verwendung ersichtlich war (vgl. BT-Drs. 14/7758 vom 7. Dezember 2001, Seite 89, 90 f; Steindorf, WaffR, 6. Aufl. [1995], § 2 WaffG (alt) Rdnr. 38; Kindhäuser/Wallau StV 2001, 352, unter IV; siehe auch BGH vom 15. Dezember 2004 - 3 StR 430/04 -, Seite 3 ).
  • EGMR, 05.01.2016 - 56328/10

    ERDTMANN v. GERMANY

    Daher sah der Bundesgerichtshof Butterflymesser als Hieb- oder Stoßwaffen an (3 StR 430/04).
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