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   BGH, 15.12.2005 - I ZR 9/03   

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https://dejure.org/2005,2305
BGH, 15.12.2005 - I ZR 9/03 (https://dejure.org/2005,2305)
BGH, Entscheidung vom 15.12.2005 - I ZR 9/03 (https://dejure.org/2005,2305)
BGH, Entscheidung vom 15. Dezember 2005 - I ZR 9/03 (https://dejure.org/2005,2305)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verjährung nach Inkrafttretens des Transportrechtsreformgesetzes; Neue Verjährungsfrist für Ansprüche nach dem alten Transportgesetz; Maßgebliche Rechtslage zum Zeitpunkt der Entstehung von Schuldverhältnis

  • tis-gdv.de

    HGB, KVO, Verjährung

  • Judicialis

    EGBGB Art. 169 Abs. 1; ; KVO § 40; ; HGB § 435; ; HGB § 439 Abs. 1 Satz 2

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGBGB Art. 169 Abs. 1; KVO § 40; HGB § 435; HGB § 439 Abs. 1 S. 2
    Neue längere Verjährungsfrist nach TRG gilt auch für Altansprüche nach KVO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verjährung von Ansprüchen nach der KVO in der Übergangszeit nach Inkrafttreten des Transportrechtsreformgesetzes

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Verjährungsfrist im Transportrecht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 618
  • MDR 2006, 700
  • VersR 2006, 1386
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 12.06.2018 - KZR 56/16

    Zur Verjährung von Schadensersatzansprüchen bei Kartellverstößen

    Hierbei entspricht es einem allgemeinen Rechtsgedanken, dass bei einer Änderung der gesetzlichen Bestimmungen über die Verjährung das neue Gesetz auf die zuvor bereits entstandenen, bei Inkrafttreten des Gesetzes noch nicht verjährten Ansprüche Anwendung findet, dass sich jedoch der Beginn sowie die Hemmung und Unterbrechung der Verjährung für die Zeit vor dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes nach den bisherigen Regelungen bestimmen (so BGH, Urteil vom 17. Oktober 1960 - VII ZR 216/59, NJW 1961, 25; Urteil vom 23. November 1973 - IV ZR 35/73, NJW 1974, 236, 237 mwN., jeweils zur Verkürzung der Verjährungsfrist; BGH, Urteil vom 15. Dezember 2005 - I ZR 9/03, NJW-RR 2006, 618 Rn. 16 ff. zur Verlängerung der Verjährungsfrist).
  • OLG Düsseldorf, 18.02.2015 - U (Kart) 3/14

    Verjährung vor dem Inkrafttreten der 7. GWB -Novelle entstandener

    Es hat nach alledem - den allgemeinen Grundsätzen des intertemporalen Verjährungsrechts entsprechend (s. Artt. 169 Abs. 1 S. 1, 229 § 6 Abs. 1 S. 1, 231 § 6 Abs. 1 S. 1 EGBGB, vgl. hierzu auch BGH, Urteil v. 15.12.2005 - I ZR 9/03 , NJW-RR 2006, 618 [618 f.], Rz. 16) - dabei zu verbleiben, dass § 33 Abs. 5 GWB (2005) seit dem Tag seiner Geltung auch auf bereits zuvor entstandene und noch nicht verjährte Schadensersatzansprüche anzuwenden ist.
  • LG Stuttgart, 28.02.2017 - 22 AR 1/17

    Vorlage zum Oberlandesgericht zur Herbeiführung eines Musterentscheids im

    Demgegenüber hat sich der I. ZS des BGH in einer Entscheidung dafür ausgesprochen (TranspR 2006, 70ff), dass für einen im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Transportrechtsreformgesetzes im Jahr 1998 noch nicht verjährten transportrechtlichen Anspruch die neue längere Verjährungsfrist gelte, sofern er nach dem neuen Recht einer längeren Verjährung unterliegt als nach dem früheren Recht.
  • BGH, 21.09.2006 - I ZR 2/04

    Beschränkung der Zulassung der Revision auf die Frage der Verjährung; Verjährung

    Nach dem Rechtsgedanken des Art. 169 EGBGB beurteilt sich die Verjährung deshalb nach den zu diesem Zeitpunkt maßgeblichen Verjährungsvorschriften (vgl. auch BGH, Urt. v. 15.12.2005 - I ZR 9/03, TranspR 2006, 70, 71).
  • BAG, 26.09.2007 - 5 AZR 881/06

    Ausschlussfrist

    Der Schuldner hat kein Recht auf den Fortbestand der bisherigen Verjährungsmöglichkeit; er wird durch eine Verlängerung der Verjährung nicht unzumutbar belastet (BGH 15. Dezember 2005 - I ZR 9/03 - NJW-RR 2006, 618, 619, zu II 2 b der Gründe).
  • BSG, 31.03.2022 - B 5 R 35/21 R

    Verjährung des Erstattungsanspruchs des Rentenversicherungsträgers gegen den

    In dieser Bestimmung anlässlich des Inkrafttretens des BGB zum 1.1.1900 findet ein Rechtsgedanken seinen Niederschlag, der wegen seiner Allgemeingültigkeit für den Fall fehlender spezieller Vorschriften als "intertemporales Verjährungsrecht" auch bei anderen Gesetzesänderungen maßgeblich ist (vgl BGH Urteil vom 22.2.1979 - VII ZR 256/77 - BGHZ 73, 363, 365 = juris RdNr 10; BGH Urteil vom 29.1.1982 - V ZR 157/81 - NJW 1982, 2385, 2386 = juris RdNr 9 mwN; BGH Urteil vom 15.12.2005 - I ZR 9/03 - NJW-RR 2006, 618 = juris RdNr 16 ff; s auch J. Höhnle/U. Höhnle in Staudinger, BGB, Art. 169 EGBGB RdNr 3, Stand der Einzelkommentierung 31.5.2021).
  • VG Schleswig, 13.11.2014 - 12 A 152/13

    Haftung des Soldaten wegen fahrlässiger Pflichtverletzung - Verjährung

    Die gegenwärtige Fassung des § 24 SG enthält indes eine mit der obigen Regelung vergleichbare Bestimmung nicht mehr, so dass - weil Übergangsvorschriften nicht existieren - grundsätzlich die neue, im Zeitpunkt der Geltendmachung einer Forderung maßgebliche Frist anzuwenden ist (OVG Lüneburg, Beschluss vom 20. November 2011 - 4 LA 709/07; BGH, Urteil vom 15. Dezember 2005 -I ZR 9/03 - beide juris), was hier dazu führen würde, insoweit die zivilrechtlichen Regelungen über die Verjährung heranzuziehen.

    Allerdings gilt dies nicht für den Beginn, die Hemmung oder die Unterbrechung von Verjährungsfristen (vgl. Artikel 169 Abs. 1 Satz 2 EGBGB und BGH, Urteil vom 15. Dezember 2005 a.a.O).

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