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BGH, 15.12.2005 - I ZR 9/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
EGBGB Art. 169 Abs. 1; KVO § 40; HGB §§ 435, 439 Abs. 1 Satz 2
- IWW
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verjährung nach Inkrafttretens des Transportrechtsreformgesetzes; Neue Verjährungsfrist für Ansprüche nach dem alten Transportgesetz; Maßgebliche Rechtslage zum Zeitpunkt der Entstehung von Schuldverhältnis
- tis-gdv.de
HGB, KVO, Verjährung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verjährung von Ansprüchen nach der KVO in der Übergangszeit nach Inkrafttreten des Transportrechtsreformgesetzes
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)
Verjährungsfrist im Transportrecht
Verfahrensgang
- LG Duisburg, 21.02.2002 - 21 O 98/01
- OLG Düsseldorf, 04.12.2002 - 18 U 68/02
- BGH, 15.12.2005 - I ZR 9/03
Papierfundstellen
- NJW-RR 2006, 618
- MDR 2006, 700
- VersR 2006, 1386
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 12.06.2018 - KZR 56/16
Zur Verjährung von Schadensersatzansprüchen bei Kartellverstößen
Hierbei entspricht es einem allgemeinen Rechtsgedanken, dass bei einer Änderung der gesetzlichen Bestimmungen über die Verjährung das neue Gesetz auf die zuvor bereits entstandenen, bei Inkrafttreten des Gesetzes noch nicht verjährten Ansprüche Anwendung findet, dass sich jedoch der Beginn sowie die Hemmung und Unterbrechung der Verjährung für die Zeit vor dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes nach den bisherigen Regelungen bestimmen (so BGH, Urteil vom 17. Oktober 1960 - VII ZR 216/59, NJW 1961, 25; Urteil vom 23. November 1973 - IV ZR 35/73, NJW 1974, 236, 237 mwN., jeweils zur Verkürzung der Verjährungsfrist; BGH, Urteil vom 15. Dezember 2005 - I ZR 9/03, NJW-RR 2006, 618 Rn. 16 ff. zur Verlängerung der Verjährungsfrist). - OLG Düsseldorf, 18.02.2015 - U (Kart) 3/14
Verjährung vor dem Inkrafttreten der 7. GWB -Novelle entstandener …
Es hat nach alledem - den allgemeinen Grundsätzen des intertemporalen Verjährungsrechts entsprechend (s. Artt. 169 Abs. 1 S. 1, 229 § 6 Abs. 1 S. 1, 231 § 6 Abs. 1 S. 1 EGBGB, vgl. hierzu auch BGH, Urteil v. 15.12.2005 - I ZR 9/03 , NJW-RR 2006, 618 [618 f.], Rz. 16) - dabei zu verbleiben, dass § 33 Abs. 5 GWB (2005) seit dem Tag seiner Geltung auch auf bereits zuvor entstandene und noch nicht verjährte Schadensersatzansprüche anzuwenden ist. - LG Stuttgart, 28.02.2017 - 22 AR 1/17
Neue Musterklage gegen Porsche im Abgasskandal
125 Demgegenüber hat sich der I. ZS des BGH in einer Entscheidung dafür ausgesprochen (TranspR 2006, 70ff), dass für einen im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Transportrechtsreformgesetzes im Jahr 1998 noch nicht verjährten transportrechtlichen Anspruch die neue längere Verjährungsfrist gelte, sofern er nach dem neuen Recht einer längeren Verjährung unterliegt als nach dem früheren Recht. - BGH, 21.09.2006 - I ZR 2/04
Beschränkung der Zulassung der Revision auf die Frage der Verjährung; Verjährung …
Nach dem Rechtsgedanken des Art. 169 EGBGB beurteilt sich die Verjährung deshalb nach den zu diesem Zeitpunkt maßgeblichen Verjährungsvorschriften (vgl. auch BGH, Urt. v. 15.12.2005 - I ZR 9/03, TranspR 2006, 70, 71). - BAG, 26.09.2007 - 5 AZR 881/06
Ausschlussfrist
Der Schuldner hat kein Recht auf den Fortbestand der bisherigen Verjährungsmöglichkeit; er wird durch eine Verlängerung der Verjährung nicht unzumutbar belastet (BGH 15. Dezember 2005 - I ZR 9/03 - NJW-RR 2006, 618, 619, zu II 2 b der Gründe).