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   BGH, 15.12.2005 - I ZB 34/04   

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https://dejure.org/2005,2750
BGH, 15.12.2005 - I ZB 34/04 (https://dejure.org/2005,2750)
BGH, Entscheidung vom 15.12.2005 - I ZB 34/04 (https://dejure.org/2005,2750)
BGH, Entscheidung vom 15. Dezember 2005 - I ZB 34/04 (https://dejure.org/2005,2750)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Eintragung einer Marke kraft originärer Kennzeichnungskraft bei ursprünglicher Berufung des Anmelders auf die Verkehrsdurchsetzung seines Zeichens

  • Judicialis

    MarkenG § 8 Abs. 3; ; MarkenG § 84 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 8 Abs. 3 § 84 Abs. 1
    "Porsche 911"; Anfechtung der Eintragung einer Marke aufgrund Verkehrsdurchsetzung durch den Anmelder

  • rechtsportal.de

    MarkenG § 8 Abs. 3 § 84 Abs. 1
    "Porsche 911"; Anfechtung der Eintragung einer Marke aufgrund Verkehrsdurchsetzung durch den Anmelder

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Porsche 911

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Markenrecht - Markeneintragung ungeachtet der Verkehrsdurchsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1418
  • GRUR 2006, 701
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BPatG, 13.10.2004 - 28 W (pat) 98/00

    Markenfähigkeit der äußeren Form eines Kraftfahrzeuges in seiner Gesamtheit;

    Auszug aus BGH, 15.12.2005 - I ZB 34/04
    Das Bundespatentgericht hat den Beschluss der Markenstelle hinsichtlich der Ware "Fahrzeuge" wegen erwiesener Verkehrsdurchsetzung aufgehoben und die weitergehende Beschwerde zurückgewiesen (BPatG GRUR 2005, 330).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZR 257/00

    Streit um Rechte aus der Bezeichnung "Kinder"

    Auszug aus BGH, 15.12.2005 - I ZB 34/04
    Wie der Senat entschieden hat, besteht ein solcher in der abschließenden Aufzählung der Verfallsgründe in § 49 Abs. 2 MarkenG nicht aufgeführter Löschungsgrund nicht (BGHZ 156, 112, 120 - Kinder, m.w.N.).
  • BGH, 05.10.2006 - I ZB 86/05

    Farbmarke gelb/grün II

    Im Übrigen ist die Verkehrsdurchsetzung bei entsprechendem Tatsachenvortrag unabhängig von einem ausdrücklich darauf bezogenen Antrag zu berücksichtigen, weil die Verkehrsdurchsetzung lediglich ein Element der Begründung zur Eintragungsfähigkeit ist, dem Zeichen aber keinen anderen Schutz verleiht (vgl. BGH, Beschl. v. 15.12.2005 - I ZB 34/04, GRUR 2006, 701 Tz 9 = WRP 2006, 896 - Porsche 911).
  • OLG Köln, 30.03.2012 - 6 U 159/11

    Keine Verwechslungsgefahr zwischen "Ritter Sport"-Schokolade und

    Da das Erreichen des Durchsetzungsgrades eine durchschnittliche Kennzeichnungskraft der eingetragenen Marke indiziert (vgl. BGHZ 171, 89 = GRUR 2007, 780 = WRP 2007, 1090 [Rn. 35] - Pralinenform I; BGHZ 156, 112 [122] = GRUR 2003, 1040 = WRP 2003, 1431 - Kinder I; BGH, GRUR 2007, 1071 = WRP 2007, 1461 [Rn. 24, 28] - Kinder II), muss für den erhöhten Schutz als im Rechtssinne bekannte Marke (trotz verfahrensrechtlicher Gleichwertigkeit des Schutzes mit dem Schutz originär kennzeichnungskräftiger Marken, vgl. BGH GRUR 2006, 701 = WRP 2006, 896 [Rn. 9] - Porsche 911) freilich ein noch höherer Wert angenommen werden.
  • BPatG, 18.12.2009 - 29 W (pat) 115/07
    15. Dezember 2005, -I ZB 34/04 Tz. 9 -Porsche 911 u. -I ZB 32/04 Tz. 9).
  • BPatG, 14.07.2009 - 33 W (pat) 121/07

    Schutzfähigkeit eines Slogans als Marke - "Keiner bringt mehr Menschen in die

    Dies soll hier letztlich offen bleiben, da sich die angemeldete Marke nach § 8 Abs. 3 MarkenG im Verkehr durchgesetzt hat (vgl. BGH Mitt. 2006, 449 -Fahrzeugkarosserie; BGH GRUR 2006, 701 -Porsche 911).
  • BPatG, 15.09.2016 - 28 W (pat) 36/15

    Markenbeschwerdeverfahren - "Senorita Rosalita" - zur Statthaftigkeit der

    Die Eintragung aufgrund Verkehrsdurchsetzung ist kein Minus gegenüber der Eintragung aufgrund der Feststellung, dass Eintragungshindernisse nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 bis Nr. 3 nicht bestehen (BGH GRUR 2006, 701, 702, Rdnr. 9 - Porsche 911).
  • BPatG, 15.07.2008 - 33 W (pat) 104/06
    Dementsprechend hat er die Beschwer für Rechtsbeschwerden gegen Aufhebungsentscheidungen des Bundespatentgerichts verneint, die aufgrund von hilfsweise geltend gemachten Verkehrsdurchsetzungen der angemeldeten Marken ergangen sind (BGH GRUR 2006, 701 - Porsche 911; Mitt. 2006, 449 - Fahrzeugkarosserie).
  • BPatG, 26.10.2017 - 28 W (pat) 501/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "A-ÖFFNER" - Freihaltebedürfnis - keine

    Dies gilt insbesondere auch für die Waren "elektromotorische Antriebe für Schlösser von Gebäude-Außentüren", die Gegenstand eines Hilfsantrags auf Anerkennung der Verkehrsdurchsetzung des gegenständlichen Zeichens sein können (vgl. BGH GRUR 2006, 701, Rdnr. 9 - Porsche 911).
  • BPatG, 17.07.2007 - 33 W (pat) 124/04
    Soweit es nicht für die Verkehrsdurchsetzung relevant ist, kann die Frage des Vorliegens von Eintragungshindernissen nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 und 2 MarkenG unerörtert bleiben, da sie jedenfalls nach § 8 Abs. 3 MarkenG überwunden worden sind (zur mangelnden Erörterungsbedürftigkeit vgl. BGH Mitt. 2006, 449, 450, Rdn. 8 - Fahrzeugkarosserie; GRUR 2006, 701, 702, Rdn. 8 - Porsche 911, a. A. Ströbele/Hacker, Markengesetz, 8. Aufl., § 8, Rdn. 303).
  • BPatG, 17.07.2007 - 33 W (pat) 123/04
    Soweit es nicht für die Verkehrsdurchsetzung relevant ist, kann die Frage des Vorliegens von Eintragungshindernissen nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 und 2 MarkenG unerörtert bleiben, da sie jedenfalls nach § 8 Abs. 3 MarkenG überwunden worden sind (zur mangelnden Erörterungsbedürftigkeit vgl. BGH Mitt. 2006, 449, 450, Rdn. 8 - Fahrzeugkarosserie; GRUR 2006, 701, 702, Rdn. 8 - Porsche 911, a. A. Ströbele/Hacker, Markengesetz, 8. Aufl., § 8, Rdn. 303).
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