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   BGH, 15.12.2010 - 1 ARs 22/10   

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https://dejure.org/2010,17047
BGH, 15.12.2010 - 1 ARs 22/10 (https://dejure.org/2010,17047)
BGH, Entscheidung vom 15.12.2010 - 1 ARs 22/10 (https://dejure.org/2010,17047)
BGH, Entscheidung vom 15. Dezember 2010 - 1 ARs 22/10 (https://dejure.org/2010,17047)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    Art. 5 EMRK; Art. 7 EMRK; § 2 Abs. 6 StGB; § 67d Abs. 3 Satz 1 StGB
    Anfrageverfahren; rückwirkende Aufhebung der Höchstfrist der Sicherungsverwahrung (anwendbares Recht; Rückwirkung; andere gesetzliche Regelung; EMRK); Gesetzlichkeitsprinzip

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 2 GG, Art 5 Abs 1 S 2 MRK, Art 7 Abs 1 S 2 MRK, Art 46 Abs 1 MRK, § 2 Abs 6 StGB
    Antwort auf Anfrage des 5. Strafsenats zur rückwirkenden Anwendung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung

  • Wolters Kluwer

    Hindernde Bestimmung zur Rückwirkung einer Maßregel der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung

  • rewis.io

    Antwort auf Anfrage des 5. Strafsenats zur rückwirkenden Anwendung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung

  • ra.de
  • rewis.io

    Antwort auf Anfrage des 5. Strafsenats zur rückwirkenden Anwendung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 2 Abs. 6; StGB § 67d Abs. 3 S. 1
    Hindernde Bestimmung zur Rückwirkung einer Maßregel der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auch die Rechtsprechung der Strafsenate des Bundesgerichtshofs entwickelte sich allerdings uneinheitlich (vgl. einerseits BGH, Beschluss vom 12. Mai 2010 - 4 StR 577/09 -, NStZ 2010, S. 567; Beschluss vom 18. Januar 2011 - 4 ARs 27/10 -, juris, Rn. 4 ff.; Beschluss vom 17. Februar 2011 - 3 ARs 35/10 -, juris, Rn. 4 ff.; andererseits BGH, Beschluss vom 9. November 2010 - 5 StR 394/10, 440/10, 474/10 -, NJW 2011, S. 240; Beschluss vom 15. Dezember 2010 - 1 ARs 22/10 -, juris, Rn. 4 f.; Beschluss vom 22. Dezember 2010 - 2 ARs 456/10 -, juris, Rn. 3 ff.; Beschluss vom 21. Juli 2010 - 5 StR 60/10 -, NStZ 2010, S. 565).
  • BGH, 23.05.2011 - 5 StR 394/10

    Keine "automatische" Entlassung konventionswidrig untergebrachter

    Im Wesentlichen im Sinne des anfragenden Senats haben der 1. und der 2. Strafsenat (Beschlüsse vom 15. Dezember 2010 - 1 ARs 22/10 - und vom 22. Dezember 2010 - 2 ARs 456/10), im Sinne der entgegenstehenden Rechtsprechung des 4. Strafsenats der 3. und der 4. Strafsenat (Beschlüsse vom 17. Februar 2011 - 3 ARs 35/10 - und vom 18. Januar 2011 - 4 ARs 27/10) geantwortet.
  • OLG Hamburg, 24.01.2011 - 3 Ws 8/11

    Auch in sog. Altfällen ist die nachträgliche Verlängerung der

    Mit dem Anfragebeschluss des 5. Strafsenates des Bundesgerichtshofes vom 9. November 2010 - der in ihm geäußerten Rechtsauffassung haben mit Beschlüssen vom 15. und 22. Dezember 2010 bislang zugestimmt der 1. und der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofes [1 ARs 22/10 und 2 ARs 456/10], Stellungnahmen seines 3. und 4. Strafsenates stehen noch aus - sind den Oberlandesgerichten für Fälle wie den Vorliegenden eine Reihe von Maßgaben für das weitere Verfahren bis zur Beantwortung ihrer Vorlagefragen, die erst nach einer Erledigung des vom 5. Strafsenat initiierten Verfahrens nach § 132 GVG erfolgen kann, erteilt worden ( BGH , 5. Strafsenat, a.a.O. Rn. 62 ff.).
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