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   BGH, 15.12.2010 - 2 StR 531/10   

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https://dejure.org/2010,10206
BGH, 15.12.2010 - 2 StR 531/10 (https://dejure.org/2010,10206)
BGH, Entscheidung vom 15.12.2010 - 2 StR 531/10 (https://dejure.org/2010,10206)
BGH, Entscheidung vom 15. Dezember 2010 - 2 StR 531/10 (https://dejure.org/2010,10206)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 212 StGB; § 15 StGB; § 224 Abs. 1 Nr. 2 und 5 StGB
    Bedingter Tötungsvorsatz (Bedeutung der Hemmschwelle vor Tötungen für den Tötungsvorsatz; Einbeziehung der Motivlage: Rache; Gesamtwürdigung; dynamisches, unkontrollierbares Geschehen); Gefährliche Körperverletzung

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 15 StGB, § 22 StGB, § 23 StGB, § 212 StGB, § 224 StGB
    Versuchter Totschlag: Anforderungen an die Feststellung bedingten Tötungsvorsatzes

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 15 StGB, § 22 StGB, § 23 StGB, § 212 StGB, § 224 StGB
    Versuchter Totschlag: Anforderungen an die Feststellung bedingten Tötungsvorsatzes

  • Wolters Kluwer

    Annahme zumindest bedingten Tötungsvorsatzes bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen

  • rewis.io

    Versuchter Totschlag: Anforderungen an die Feststellung bedingten Tötungsvorsatzes

  • rewis.io

    Versuchter Totschlag: Anforderungen an die Feststellung bedingten Tötungsvorsatzes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 224 Abs. 1 Nr. 2, 5
    Annahme zumindest bedingten Tötungsvorsatzes bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 210
  • NStZ-RR 2011, 110
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 07.08.1986 - 4 StR 308/86

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz, Beendigung des Versuchs,

    Auszug aus BGH, 15.12.2010 - 2 StR 531/10
    Dies wird bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen nahe liegen wenn - wie hier - das Ausbleiben des Todeserfolgs nur als glücklicher Zufall erscheinen kann (BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 3, 5, 33, 35 und 38; BGH NStZ 2007, 150 f).
  • BGH, 28.09.1994 - 3 StR 332/94

    Sachverständige - Befundtatsachen - Frühere Tätigkeit - Verwertung - Beweisantrag

    Auszug aus BGH, 15.12.2010 - 2 StR 531/10
    Dass ihm dessen Tod möglicherweise unerwünscht war, steht der Annahme bedingten Vorsatzes nicht entgegen (BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 42, 51).
  • BGH, 07.07.1992 - 5 StR 300/92

    Totschlag - Tötungsvorsatz - Bedingter Vorsatz

    Auszug aus BGH, 15.12.2010 - 2 StR 531/10
    Dies wird bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen nahe liegen wenn - wie hier - das Ausbleiben des Todeserfolgs nur als glücklicher Zufall erscheinen kann (BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 3, 5, 33, 35 und 38; BGH NStZ 2007, 150 f).
  • BGH, 22.03.2012 - 4 StR 558/11

    Hemmschwellentheorie bei den Tötungsdelikten (Interpretation als Hinweis auf die

    Im Verständnis des Bundesgerichtshofs erschöpft sich die "Hemmschwellentheorie" somit in einem Hinweis auf § 261 StPO (BGH, Urteil vom 11. Januar 1984 - 2 StR 615/83, StV 1984, 187, Beschluss vom 27. Juni 1986 - 2 StR 312/86, StV 1986, 421, Urteile vom 22. November 2001 - 1 StR 369/01, NStZ 2002, 314, 315, vom 23. April 2003 - 2 StR 52/03, NStZ 2003, 603, 604, und vom 16. Oktober 2008 - 4 StR 369/08, NStZ 2009, 210, 211: jeweils sorgfältige Prüfung; vgl. weiter BGH, Urteil vom 25. November 1987 - 3 StR 449/87, NStZ 1988, 175; Beschlüsse vom 19. Juli 1994 - 4 StR 348/94, NStZ 1994, 585, und vom 25. November 2010 - 3 StR 364/10, NStZ 2011, 338, 339; Urteil vom 15. Dezember 2010 - 2 StR 531/10, NStZ 2011, 210, 211; MünchKommStGB/Schneider § 212 Rn. 48: "prozessuale Selbstverständlichkeit").
  • LG Arnsberg, 30.01.2012 - 6 KLs 2/11

    Tötungsvorsatz, Messerstich, Notwehrlage, Affekt, Jugendstrafe

    Als für einen Tötungsvorsatz sprechend hat die Kammer auch gewertet, dass der Angeklagte die Gaststätte unter Mitführung des Messers, also bereits bewaffnet, betreten hat (nach BGH, Urteil vom 15.12.2010, 2 StR 531/10, abgedruckt in NStZ 2011, 210-211 ist es für die Frage des bedingten Vorsatzes allerdings ohne besondere Aussagekraft, auf welche Weise der Angeklagte in den Besitz des Messers gelangt ist.
  • BGH, 05.09.2019 - 3 StR 219/19

    Sachlich-rechtlich fehlerhafte Beweiswürdigung zum Tötungsvorsatz (objektive

    Die Urteilsgründe lassen jedoch eine nähere Auseinandersetzung mit der der festgestellten Tathandlung nach ihrer konkreten Ausführung und den sonstigen sie begleitenden Umständen innewohnenden objektiven Gefährlichkeit vermissen (vgl. BGH, Urteile vom 15. Dezember 2010 - 2 StR 531/10, NStZ-RR 2011, 110; vom 7. Juli 2016 - 4 StR 558/15, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 67).
  • LG Cottbus, 31.08.2020 - 21 Ks 1/20
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt es bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen nahe, dass der Täter mit der Möglichkeit, das Opfer könne durch diese zu Tode kommen, rechnet und, weil er gleichwohl sein gefährliches Handeln fortsetzt, auch einen solchen Erfolg billigend in Kauf nimmt (BGH NStZ-RR 2013, 169; NStZ 2012, 207; 2011, 210; 2010, 515; 2009, 629).
  • LG Augsburg, 24.01.2022 - 8 Ks 401 Js 101760/21

    Untersuchungshaft, Zeugnisverweigerungsrecht, Einlassung des Angeklagten,

    Dabei erfolgte die Bewertung auf Basis einer umfassenden Würdigung der objektiven und subjektiven Tatumstände, nämlich der konkreten Tatsituation und Angriffsweise, Lage und Abwehrmöglichkeit des Opfers, der psychischen Verfassung des Täters und seiner Motivation (vgl. BGH, Urteil vom 15.12.2010, 2 StR 531/10).
  • LG Bamberg, 20.10.2020 - 23 Ks 1107 Js 15476/19

    Zeitlich nicht unerheblich langes Würgen stellt das Leben gefährdende Behandlung

    Zwar kann grundsätzlich auch dann eine Billigung des Taterfolgs bei an sich unerwünschtem Erfolgseintritt zu bejahen sein (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 15.12.2010 - 2 StR 531/10 in NStZ-RR 2011, 110), gleichwohl ergab eine Gesamtbetrachtung aller (der Kammer zumindest bekannten) Umstände nicht, dass der Angeklagte sich zum Zeitpunkt des Würgens mit dem Tod seiner Ehefrau abgefunden und ihm dieser mindestens gleichgültig gewesen ist.
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