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   BGH, 15.12.2010 - VIII ZR 9/10   

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https://dejure.org/2010,2345
BGH, 15.12.2010 - VIII ZR 9/10 (https://dejure.org/2010,2345)
BGH, Entscheidung vom 15.12.2010 - VIII ZR 9/10 (https://dejure.org/2010,2345)
BGH, Entscheidung vom 15. Dezember 2010 - VIII ZR 9/10 (https://dejure.org/2010,2345)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 280 Abs 1 S 1 BGB
    Schadensersatzanspruch des Mieters von Wohnraum: Kündigung des Vermieters ohne Angabe von Kündigungsgründen

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Angabe der Gründe für die Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses als Obliegenheit des Vermieters; Schadensersatz wegen Nichteinhaltung der formellen Voraussetzungen für eine Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine vertragliche Nebenpflicht des Vermieters zur Beachtung der formellen Voraussetzungen bei Ausspruch einer ordentlichen Kündigung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Kündigung Wohnraummietvertrag - Angabe Kündigungsgründe

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schadensersatzpflicht bei Obliegenheitsverletzung durch Vermieter; notwendige Angabe von Kündigungsgründen in Kündigungsschreiben; Kosten des außergerichtlich eingeschalteten Anwalts

  • rewis.io

    Schadensersatzanspruch des Mieters von Wohnraum: Kündigung des Vermieters ohne Angabe von Kündigungsgründen

  • ra.de
  • rewis.io

    Schadensersatzanspruch des Mieters von Wohnraum: Kündigung des Vermieters ohne Angabe von Kündigungsgründen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1 S. 1; BGB § 573 Abs. 2 Nr. 2
    Angabe der Gründe für die Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses als Obliegenheit des Vermieters; Schadensersatz wegen Nichteinhaltung der formellen Voraussetzungen für eine Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (16)

  • Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation)

    Erstattung der Rechtsanwaltskosten bei unberechtigter Kündigung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die unbegründete Wohnungskündigung und die Kosten des Mieteranwalts

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Unwirksame Eigenbedarfskündigung - Wer trägt die Anwaltskosten?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Formell unwirksame Kündigung - Kann Mieter Anwaltskosten verlangen?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine Erstattung von Rechtsanwaltskosten bei formunwirksamer Kündigung

  • haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)

    Eine formell unwirksame Kündigung berechtigt den Mieter nicht zum Schadenersatz

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Kein Schadenersatz bei fehlender Angabe von Kündigungsgründen

  • mein-mietrecht.de (Kurzinformation)

    Vermieter - Schadensersatzpflicht bei Kündigungsausspruch

  • hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)

    Kein Schadenersatzanspruch des Mieters bei lediglich formell unwirksamer Kündigung des Vermieters

  • blog.de (Kurzinformation)

    Wenn der Vermieter Kündigung nicht ordnungsgemäß begründet, kann der Mieter dennoch nicht Ersatz außergerichtlicher Anwaltskosten verlangen

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Schaltet der gekündigte Mieter wegen formeller Mängel der Eigenbedarfskündigung einen Anwalt ein, muss er dessen Gebühren selbst tragen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kein Ersatz von Anwaltskosten trotz formell unwirksamer Kündigung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kein Ersatz von Anwaltskosten trotz formell unwirksamer Kündigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Risiko für Vermieter bei unbegründeter Wohnraumkündigung entschärft

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Schadensersatz bei formell unwirksamer Kündigung

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Kein Schadensersatz bei formell unwirksamer Kündigung

Besprechungen u.ä. (2)

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Schadensersatzanspruch des Mieters bei formell rechtsunwirksamer Eigenbedarfskündigung des Vermieters (Prof. Dr. Beate Gsell; ZIS 2011, 277)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigungsgründe sind bloße Obliegenheit! (IMR 2011, 49)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 914
  • MDR 2011, 150
  • NZM 2011, 119
  • ZMR 2011, 278
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.07.1998 - XII ZR 64/96

    Voraussetzungen eines Grundurteils

    Auszug aus BGH, 15.12.2010 - VIII ZR 9/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs macht sich ein Vermieter, der schuldhaft - insbesondere unter Angabe falscher Tatsachen - eine (materiell) unberechtigte Kündigung ausspricht und dem Mieter dadurch die weitere Nutzung des Mietobjekts vorwerfbar streitig macht, wegen Verletzung der vertraglichen Pflicht zur Rücksichtnahme auf den Vertragspartner schadensersatzpflichtig, wenn der Mieter aufgrund der materiell unbegründeten Kündigung einen Schaden erleidet (Senatsurteil vom 11. Januar 1984 - VIII ZR 255/82, BGHZ 89, 297, 302 - betreffend eine auf falsche Sachdarstellung gestützte Kündigung; BGH, Urteil vom 8. Juli 1998 - XII ZR 64/96, NZM 1998, 718 unter 2 a - betreffend eine auf eine unwirksame AGB-Klausel gestützte Kündigung; Senatsurteil vom 18. Mai 2005 - VIII ZR 368/03, NJW 2005, 2395, unter II 1 - betreffend eine Eigenbedarfskündigung ohne tatsächlichen Selbstnutzungswunsch).
  • BGH, 11.01.1984 - VIII ZR 255/82

    Ersatzpflicht bei unberechtigter Kündigung eines Mietverhältnisses

    Auszug aus BGH, 15.12.2010 - VIII ZR 9/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs macht sich ein Vermieter, der schuldhaft - insbesondere unter Angabe falscher Tatsachen - eine (materiell) unberechtigte Kündigung ausspricht und dem Mieter dadurch die weitere Nutzung des Mietobjekts vorwerfbar streitig macht, wegen Verletzung der vertraglichen Pflicht zur Rücksichtnahme auf den Vertragspartner schadensersatzpflichtig, wenn der Mieter aufgrund der materiell unbegründeten Kündigung einen Schaden erleidet (Senatsurteil vom 11. Januar 1984 - VIII ZR 255/82, BGHZ 89, 297, 302 - betreffend eine auf falsche Sachdarstellung gestützte Kündigung; BGH, Urteil vom 8. Juli 1998 - XII ZR 64/96, NZM 1998, 718 unter 2 a - betreffend eine auf eine unwirksame AGB-Klausel gestützte Kündigung; Senatsurteil vom 18. Mai 2005 - VIII ZR 368/03, NJW 2005, 2395, unter II 1 - betreffend eine Eigenbedarfskündigung ohne tatsächlichen Selbstnutzungswunsch).
  • BGH, 22.06.2005 - VIII ZR 326/04

    Kündigungsfrist für vor dem 01. September 2001 geschlossenen Mietverträge

    Auszug aus BGH, 15.12.2010 - VIII ZR 9/10
    Nach der gesetzlichen Regelung ist die Begründung der ordentlichen Kündigung des Vermieters von Wohnraum Wirksamkeitsvoraussetzung, eine Kündigung ohne Angabe konkreter Gründe mithin von vornherein unwirksam (Blank/Börstinghaus, Miete, 3. Aufl., § 573 Rn. 173; vgl. auch Senatsurteil vom 22. Juni 2005 - VIII ZR 326/04, WuM 2005, 584 unter II 2, betreffend § 569 Abs. 4 BGB).
  • BGH, 22.06.1976 - X ZR 44/74

    Rechtsfolgen unberechtigter Verwarnung eines angeblichen Verletzers durch einen

    Auszug aus BGH, 15.12.2010 - VIII ZR 9/10
    Der Erstattungsanspruch nach § 717 Abs. 3 Satz 2 ZPO setzt voraus, dass die Leistung in der Zwangsvollstreckung beigetrieben wurde oder der Schuldner sie zur Abwendung einer drohenden Zwangsvollstreckung erbracht hat, die Leistung also auf den Vollstreckungswillen des Gläubigers zurückzuführen ist (vgl. BGH, Urteil vom 22. Juni 1976 - X ZR 44/74, NJW 1976, 2162 unter B II).
  • BGH, 18.05.2005 - VIII ZR 368/03

    Zur Darlegungs- und Beweislast im Schadenersatzprozeß des Mieters wegen

    Auszug aus BGH, 15.12.2010 - VIII ZR 9/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs macht sich ein Vermieter, der schuldhaft - insbesondere unter Angabe falscher Tatsachen - eine (materiell) unberechtigte Kündigung ausspricht und dem Mieter dadurch die weitere Nutzung des Mietobjekts vorwerfbar streitig macht, wegen Verletzung der vertraglichen Pflicht zur Rücksichtnahme auf den Vertragspartner schadensersatzpflichtig, wenn der Mieter aufgrund der materiell unbegründeten Kündigung einen Schaden erleidet (Senatsurteil vom 11. Januar 1984 - VIII ZR 255/82, BGHZ 89, 297, 302 - betreffend eine auf falsche Sachdarstellung gestützte Kündigung; BGH, Urteil vom 8. Juli 1998 - XII ZR 64/96, NZM 1998, 718 unter 2 a - betreffend eine auf eine unwirksame AGB-Klausel gestützte Kündigung; Senatsurteil vom 18. Mai 2005 - VIII ZR 368/03, NJW 2005, 2395, unter II 1 - betreffend eine Eigenbedarfskündigung ohne tatsächlichen Selbstnutzungswunsch).
  • OLG Düsseldorf, 11.04.2013 - 10 U 68/12

    Umfang des Schadensersatzes wegen schuldhaft grundloser Kündigung des

    Mit der wegen fehlender materieller Gründe unwirksamen Kündigung macht der Vermieter dem Mieter indessen den Gebrauch der Mietsache streitig und verletzt damit seine Vertragspflichten aus § 535 Abs. 1 BGB (BGHZ 89, 296, 302 = NJW 1984, 1028, 1029; BGH NJW 1984, 1552, 1555; NJW-RR 2002, 730, 731 = NZM 2002, 291; NJW 2005, 2395, 2396 = NZM 2005, 580; NJW 2010, 1068 f. NZM 2010, 273 f. [Rn. 12 und 18]; NZM 2011, 119 f. [Rn. 8]; Senat, ZMR 1996, 436 mwN.; ZMR 2011, 717, 718).
  • AG Berlin-Mitte, 04.08.2022 - 21 C 269/21

    Wohnraummiete: Bestandsschutz der Vormiete im Rahmen der Mietpreisbremse

    Dahinstehen kann, ob in Anbetracht dessen, dass § 556e Abs. 1a Satz 1 BGB lediglich eine Obliegenheit des Vermieters statuiert (Blank/Börstinghaus/Börstinghaus BGB § 556g Rn. 9b, beck-online) ein Schadensersatz aus c.i.c oder nach §§ 280 ff. BGB dogmatisch überhaupt in Betracht kommt (vgl. etwa BGH, Urteil vom 15. Dezember 2010 - VIII ZR 9/10), weil es sich um keine Pflicht handelt.
  • OLG Düsseldorf, 22.06.2017 - 5 U 114/16

    Auslegung eines Bauträgervertrages hinsichtlich des zu erbringenden

    Eine Vertragspartei, die sich unberechtigt durch ein Gestaltungsrecht vom Vertrag zu lösen sucht, verletzt hierdurch eine vertragliche Pflicht zur Rücksichtnahme auf den Vertragspartner und macht sich deswegen schadenersatzpflichtig (vgl. BGH, NJW 2011, 914; 1996, 3270; OLG Düsseldorf, NJOZ 2006, 3675).
  • OLG Karlsruhe, 15.02.2011 - 17 U 151/09

    Prozess- und Verzugszinsanspruch: Annahmeverzug des Gläubigers bei Zurückweisung

    Aber auch dem nach dieser Vorschrift bestehenden Zinszahlungsrisiko (vgl. §§ 717 Abs. 3 S. 2 bis 4 ZPO, 818 Abs. 4, 291, 288 Abs. 1 S. 2 BGB) wäre der Beklagte nicht ausgesetzt gewesen, da auch § 717 Abs. 3 ZPO voraussetzt, dass die zu erstattende Leistung in der Zwangsvollstreckung beigetrieben wurde oder der Schuldner sie zur Abwendung einer drohenden Zwangsvollstreckung erbracht hat, die Leistung also auf den Vollstreckungswillen des Gläubigers zurückzuführen ist (vgl. BGH NJW 1976, 2162; NJW-RR 1992, 1339; Urt. v. 15.12.2010 - VIII ZR 9/10 - Urt. v. 16.12.2010 - Xa ZR 66/10 -).
  • OLG Dresden, 02.08.2012 - 8 U 460/12

    Vorvertragliche Pflichten des Leasinggebers gegenüber dem Leasingnehmer

    Auch eine vom Lieferanten unterlassene Aufklärung der Leasingnehmerin über die rechtliche Selbstständigkeit von Kaufvertrag und Leasingvertrag kann unter solchen Umständen eine schuldhafte Verletzung vorvertraglicher Pflichten bei Anbahnung des Leasingvertrages nach §§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 2, 241 Abs. 2 BGB darstellen (vgl. BGH, Urt. v. 15.06.2011, VIII ZR 9/10).
  • LG Köln, 23.02.2012 - 1 S 125/11

    Schadensersatz hinsichtlich Anwaltskosten für die Entgegnung auf eine Kündigung

    Zum anderen lässt sich die Bewertung in der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 15.12.2010 - VIII ZR 9/10 - (WuM 2011, 33) auch auf den vorliegenden Fall übertragen.
  • KG, 29.07.2013 - 8 U 257/12

    Gewerberaummiete: Formularmäßige Pflicht des Mieters zur Verhinderung von

    Mit der materiell unwirksamen Kündigung hat die Klägerin ihre vertragliche Pflicht zur Rücksichtnahme auf den Vertragspartner schuldhaft verletzt (vgl. BGH NJW 2011, 914, Tz. 8; BGH NZM 1998, 718, Tz. 10), denn es war fahrlässig anzunehmen, die Verantwortlichkeit für den Wasserschaden sei wirksam formularmäßig auf die Beklagte überwälzt.
  • KG, 18.10.2012 - 8 U 38/12

    Gewerberaummiete: Leistungsverweigerungsrecht des Mieters bei zu duldender

    Ein Anspruch des Beklagten auf Freistellung von vorgerichtlich entstandenen Anwaltskosten, der eine schuldhafte materiell unberechtigte Kündigung des Klägers voraussetzen würde (vgl. BGH NJW 2011, 914, Tz. 8 mit weiteren Nachweisen), scheidet angesichts der Begründetheit der Räumungsklage von vornherein aus.
  • LG Köln, 10.11.2011 - 1 S 243/10

    Schadensersatzanspruch des Mieters für außergerichtliche Kosten zur Abwehr einer

    Bleibt dabei ungewiss, ob das geltend gemachte Recht besteht, so darf sie es geltend machen, ohne Schadendersatzansprüche wegen schuldhafter Vertragsverletzung fürchten zu müssen (vgl. BGH NJW 2011, 914; OLG Düsseldorf, Urt. v. 28.04.2009, 24 U 9/09, GE 2010, 269).
  • AG Hamburg, 23.05.2023 - 43b C 384/21
    Eine unzureichende Begründung und damit eine formelle Unwirksamkeit einer Kündigung kann nach Ansicht des BGH (Urteil vom 9.10.2010, VIII ZR 9/10, NZM 2011, 119) nicht Grundlage eines Schadenersatzanspruchs sein, wenn tatsächlich Kündigungsgründe bestanden haben, da es sich bei der Begründungspflicht lediglich um eine Obliegenheit handelt.
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