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   BGH, 15.12.2011 - I ZR 174/10   

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https://dejure.org/2011,50061
BGH, 15.12.2011 - I ZR 174/10 (https://dejure.org/2011,50061)
BGH, Entscheidung vom 15.12.2011 - I ZR 174/10 (https://dejure.org/2011,50061)
BGH, Entscheidung vom 15. Dezember 2011 - I ZR 174/10 (https://dejure.org/2011,50061)
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Volltextveröffentlichungen (21)

  • bundesgerichtshof.de PDF

    Bauheizgerät

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Bauheizgerät

    § 8 Abs 4 UWG
    Wettbewerbsverstoß: Verschuldensunabhängiges Vertragsstrafeversprechen als Indiz für rechtsmissbräuchliche Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs; Missbräuchlichkeit einer weiteren Abmahnung - Bauheizgerät

  • Telemedicus

    Zum Rechtsmissbrauch bei Abmahnungen - Bauheizgerät

  • Telemedicus

    Zum Rechtsmissbrauch bei Abmahnungen - Bauheizgerät

  • webshoprecht.de

    Zur Rechtsmissbräuchlichkeit einer Abmahnung bei verschuldensunabhängiger Vertragsstrafe

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Rechtsmissbräuchlichkeit einer Abmahnung wegen eines Wettbewerbsverstoßes bei Missbräuchlichkeit einer früheren Abmahnung wegen eines gleichartigen Wettbewerbsverstoßes

  • Betriebs-Berater

    Zur Missbräuchlichkeit der Abmahnung eines Wettbewerbsverstoßes

  • online-und-recht.de

    Rechtsmissbrauch durch verschuldenslose Vertragsstrafe

  • rewis.io

    Wettbewerbsverstoß: Verschuldensunabhängiges Vertragsstrafeversprechen als Indiz für rechtsmissbräuchliche Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs; Missbräuchlichkeit einer weiteren Abmahnung - Bauheizgerät

  • ra.de
  • info-it-recht.de

    Indizien für Rechtsmissbrauch bei einer Abm. UWG aufgrund Rechtsprechung des OLG Hamm (Bauheizgerät)

  • kanzlei-rader.de

    Vorformulierte verschuldensunabhängige Unterlassungsverpflichtungserklärung kann Indiz für Missbräuchlichkeit einer Abmahnung sein - "Bauheizgerät”

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 8 Abs. 4
    Rechtsmissbräuchlichkeit einer Abmahnung wegen eines Wettbewerbsverstoßes bei Missbräuchlichkeit einer früheren Abmahnung wegen eines gleichartigen Wettbewerbsverstoßes

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauheizgerät

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abmahnung wegen eines Wettbewerbsverstoßes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (18)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Erfolgreicher Einwand gegen die Vertragsstrafe mit der Begründung, man habe die Rechtsverstöße nicht "kurzfristig” korrigieren können?

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Die Forderung einer Vertragsstrafe aus einer Unterlassungserklärung, die rechtlich überholt ist, stellt unzulässige Rechtsausübung dar

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Bei einer Werbung mit einer Garantie in einem Onlineshop müssen grundsätzlich keine Garantiebedingungen angegeben werden

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Rechtsmissbräuchliche Abmahnung: Bundesgerichtshof stellt Indizien klar

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Rechtsmissbräuchliche Abmahnung: Auswirkungen auf Unterlassungsanspruch?

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Rechtsmissbräuchliche Abmahnungen

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Wenn die Unterlassungserklärung zweimal klingelt

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    BGH bestätigt Rechtsprechung des OLG Hamm zu rechtsmissbräuchlichen Abmahnungen im Wettbewerbsrecht

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Zum Rechtsmissbrauch

  • heise.de (Pressebericht, 27.06.2012)

    Kriterien einer rechtsmissbräuchlichen Abmahnung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mißbräuchliche Abmahnungen und verschuldensunabhängige Vertragsstrafenversprechen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zur Missbräuchlichkeit der Abmahnung eines Wettbewerbsverstoßes

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Bauheizgerät

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Abmahnung mit verschuldensunabhängigem Vertragsstrafeversprechen kann rechtsmissbräuchlich sein

  • Telepolis (Pressebericht, 07.06.2012)

    BGH erschwert Abmahnern die Abzocke // Fadenscheinig vorformulierte Unterlassungserklärung indiziert Rechtsmissbrauch

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Der Rechtsmissbrauch bei Abmahnungen

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    BGH präzisiert Kriterien für Abmahnmissbrauch

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Abmahnung mit verschuldensunabhängigem Vertragsstrafeversprechen kann rechtsmissbräuchlich sein

Besprechungen u.ä. (5)

  • Telemedicus (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Abmahnkosten, wenn es nur um die Kosten geht

  • internetrecht-rostock.de (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtsmissbrauch bei einer Abmahnung möglich sowie bei Vertragsstrafe ohne Verschulden

  • channelpartner.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kein fairer Wettbewerb - BGH präzisiert Kriterien für Abmahnmissbrauch

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    EBay und die angedrohte Änderung einer verpflichtenden Angabe zur Herstellergarantie für Elektronikartikel

  • loebisch.com (Entscheidungsbesprechung)

    Abmahnungsmissbrauch: Indizien in der Unterlassungserklärung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 985
  • GRUR 2012, 730
  • MMR 2012, 820
  • BB 2012, 1549
  • K&R 2012, 518
 
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Wird zitiert von ... (93)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 14.04.2011 - I ZR 133/09

    Werbung mit Garantie

    Auszug aus BGH, 15.12.2011 - I ZR 174/10
    Der Bundesgerichtshof hat - nach Verkündung des Berufungsurteils - entschieden, dass die in § 477 Abs. 1 Satz 2 BGB geforderten Angaben (Hinweis auf die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers sowie darauf, dass sie durch die Garantie nicht eingeschränkt werden; Inhalt der Garantie und alle wesentlichen Angaben, die für die Geltendmachung der Garantie erforderlich sind) nicht bereits in der Werbung gemacht werden müssen, wenn ein Unternehmer für den Verkauf eines Verbrauchsguts mit einer Garantie wirbt, die keine Garantieerklärung im Sinne des § 477 Abs. 1 BGB darstellt (BGH, Urteil vom 14. April 2011 - I ZR 133/09, GRUR 2011, 638 Rn. 24-33 = WRP 2011, 866 - Werbung mit Garantie).

    Unter den Begriff der Garantieerklärung im Sinne des § 477 Abs. 1 BGB fallen nur Willenserklärungen, die zum Abschluss eines Kaufvertrags (unselbständige Garantie) oder eines eigenständigen Garantievertrags führen, nicht dagegen die Werbung, die den Verbraucher lediglich zur Bestellung auffordert und in diesem Zusammenhang eine Garantie ankündigt, ohne sie bereits rechtsverbindlich zu versprechen (BGH, GRUR 2011, 638 Rn. 26 - Werbung mit Garantie, mwN).

    Eine durch das Internet übermittelte Aufforderung zur Bestellung ist im Zweifel als bloße invitatio ad offerendum aufzufassen (BGH, GRUR 2011, 638 Rn. 32 - Werbung mit Garantie, mwN).

  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 215/98

    Scanner-Werbung

    Auszug aus BGH, 15.12.2011 - I ZR 174/10
    Diese Regelung gilt nicht nur für die gerichtliche, sondern auch für die außergerichtliche Geltendmachung eines wettbewerbsrechtlichen Anspruchs und damit insbesondere für die Abmahnung (vgl. zu § 13 Abs. 5 UWG aF BGH, Urteil vom 20. Dezember 2001 - I ZR 215/98, GRUR 2002, 715, 717 = WRP 2002, 977 - Scanner-Werbung; Urteil vom 17. Februar 2002 - I ZR 241/99, BGHZ 149, 371, 373 - Missbräuchliche Mehrfachabmahnung).

    Ist die außergerichtliche Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs als missbräuchlich im Sinne des § 8 Abs. 4 UWG anzusehen, führt dies nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dazu, dass der Unterlassungsanspruch auch nicht mehr gerichtlich geltend gemacht werden kann (vgl. zu § 13 Abs. 5 UWG BGH, GRUR 2002, 715, 717 - Scanner-Werbung; BGHZ 149, 371, 379 f. - Missbräuchliche Mehrfachabmahnung).

  • BGH, 17.01.2002 - I ZR 241/99

    Mißbräuchliche Mehrfachabmahnung

    Auszug aus BGH, 15.12.2011 - I ZR 174/10
    Diese Regelung gilt nicht nur für die gerichtliche, sondern auch für die außergerichtliche Geltendmachung eines wettbewerbsrechtlichen Anspruchs und damit insbesondere für die Abmahnung (vgl. zu § 13 Abs. 5 UWG aF BGH, Urteil vom 20. Dezember 2001 - I ZR 215/98, GRUR 2002, 715, 717 = WRP 2002, 977 - Scanner-Werbung; Urteil vom 17. Februar 2002 - I ZR 241/99, BGHZ 149, 371, 373 - Missbräuchliche Mehrfachabmahnung).

    Ist die außergerichtliche Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs als missbräuchlich im Sinne des § 8 Abs. 4 UWG anzusehen, führt dies nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dazu, dass der Unterlassungsanspruch auch nicht mehr gerichtlich geltend gemacht werden kann (vgl. zu § 13 Abs. 5 UWG BGH, GRUR 2002, 715, 717 - Scanner-Werbung; BGHZ 149, 371, 379 f. - Missbräuchliche Mehrfachabmahnung).

  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 76/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

    Auszug aus BGH, 15.12.2011 - I ZR 174/10
    Umso wichtiger ist es, dass die Regelung des § 8 Abs. 4 UWG immer dann eine Handhabe bietet, wenn wettbewerbsrechtliche Ansprüche auf Beseitigung oder Unterlassung missbräuchlich geltend gemacht werden, insbesondere wenn sachfremde Ziele die eigentliche Triebfeder und das beherrschende Motiv der Verfahrenseinleitung darstellen (vgl. zu § 13 Abs. 5 UWG aF BGH, Urteil vom 6. April 2000 - I ZR 76/98, BGHZ 144, 165, 169 f. - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung; Urteil vom 5. Oktober 2000 - I ZR 237/98, GRUR 2001, 260, 261 = WRP 2001, 148 - Vielfachabmahner).

    Auch das Verhalten sonstiger Anspruchsberechtigter kann in die Betrachtung einzubeziehen sein (vgl. BGHZ 144, 165, 170 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung, mwN).

  • BGH, 26.09.1996 - I ZR 265/95

    Altunterwerfung I - Wegfall des Unterlassungsanspruchs

    Auszug aus BGH, 15.12.2011 - I ZR 174/10
    Wäre die Unterwerfungserklärung anders auszulegen, wäre der Klägerin die Berufung auf den vertraglichen Unterlassungsanspruch im Übrigen als unzulässige Rechtsausübung verwehrt, weil das zu unterlassende Verhalten nach höchstrichterlicher Rechtsprechung künftig zweifelsfrei als rechtmäßig zu beurteilen ist (vgl. BGH, Urteil vom 26. September 1996 - I ZR 265/95, BGHZ 133, 316, 329 - Altunterwerfung I; Urteil vom 2. Juli 2009 - I ZR 146/07, BGHZ 181, 373 Rn. 21 - Mescher weis).
  • BGH, 02.07.2009 - I ZR 146/07

    Mescher weis

    Auszug aus BGH, 15.12.2011 - I ZR 174/10
    Wäre die Unterwerfungserklärung anders auszulegen, wäre der Klägerin die Berufung auf den vertraglichen Unterlassungsanspruch im Übrigen als unzulässige Rechtsausübung verwehrt, weil das zu unterlassende Verhalten nach höchstrichterlicher Rechtsprechung künftig zweifelsfrei als rechtmäßig zu beurteilen ist (vgl. BGH, Urteil vom 26. September 1996 - I ZR 265/95, BGHZ 133, 316, 329 - Altunterwerfung I; Urteil vom 2. Juli 2009 - I ZR 146/07, BGHZ 181, 373 Rn. 21 - Mescher weis).
  • BGH, 04.02.2010 - I ZR 30/08

    Rechtsanwaltsvergütung: Berechnung der für ein Abschlussschreiben entstandenen

    Auszug aus BGH, 15.12.2011 - I ZR 174/10
    Ein Anspruch auf Erstattung der Kosten eines Abschlussschreibens - also der Aufforderung zur Abgabe einer Abschlusserklärung nach Erlass einer einstweiligen Verfügung - kann nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677, 683, 670 BGB) gegeben sein (vgl. BGH, Urteil vom 4. Februar 2010 - I ZR 30/08, GRUR 2010, 1038 Rn. 26 = WRP 2010, 1169 - Kosten für Abschlussschreiben, mwN).
  • BGH, 10.12.1992 - I ZR 186/90

    Fortsetzungszusammenhang - Vertragsstrafevereinbarung

    Auszug aus BGH, 15.12.2011 - I ZR 174/10
    Fordert der Gläubiger systematisch überhöhte Abmahngebühren oder Vertragsstrafen oder einen Verzicht auf die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs, kann darin allerdings ein Indiz für einen Missbrauch zu sehen sein (vgl. BGH, Urteil vom 10. Dezember 1992 - I ZR 186/90, BGHZ 121, 13, 21 f. - Fortsetzungszusammenhang; Köhler in Köhler/Bornkamm aaO § 8 Rn. 4.12; MünchKomm.UWG/Fritzsche, § 8 Rn. 457).
  • BGH, 12.07.1995 - I ZR 176/93

    Kurze Verjährungsfrist - Verjährung

    Auszug aus BGH, 15.12.2011 - I ZR 174/10
    Eine erneute Zuwiderhandlung begründet erneut eine Wiederholungsgefahr; sie lässt nicht die durch die erste Unterwerfungserklärung ausgeräumte Wiederholungsgefahr wieder aufleben (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juli 1995 - I ZR 176/93, GRUR 1995, 678, 680 - Kurze Verjährungsfrist; Bornkamm in Köhler/Bornkamm aaO § 8 Rn. 1.45 und § 12 Rn. 1.157).
  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 237/98

    Vielfachabmahner - Mißbräuchliche Rechtsausübung

    Auszug aus BGH, 15.12.2011 - I ZR 174/10
    Umso wichtiger ist es, dass die Regelung des § 8 Abs. 4 UWG immer dann eine Handhabe bietet, wenn wettbewerbsrechtliche Ansprüche auf Beseitigung oder Unterlassung missbräuchlich geltend gemacht werden, insbesondere wenn sachfremde Ziele die eigentliche Triebfeder und das beherrschende Motiv der Verfahrenseinleitung darstellen (vgl. zu § 13 Abs. 5 UWG aF BGH, Urteil vom 6. April 2000 - I ZR 76/98, BGHZ 144, 165, 169 f. - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung; Urteil vom 5. Oktober 2000 - I ZR 237/98, GRUR 2001, 260, 261 = WRP 2001, 148 - Vielfachabmahner).
  • OLG München, 24.10.1991 - 6 U 2337/91
  • OLG Rostock, 07.12.2004 - 2 UH 4/04

    Örtliche und sachliche Zuständigkeit des Gerichts für eine Klage aus einer

  • OLG Hamm, 17.08.2010 - 4 U 62/10

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen

  • BGH, 03.03.2016 - I ZR 110/15

    Herstellerpreisempfehlung bei Amazon - Wettbewerbsverstoß: Umfang der Prüfung im

    Ist eine vorgerichtliche Abmahnung rechtsmissbräuchlich im Sinne des § 8 Abs. 4 UWG erfolgt, so sind nachfolgende gerichtliche Anträge unzulässig (vgl. BGH, Urteil vom 15. Dezember 2011 - I ZR 174/10, GRUR 2012, 730 Rn. 47 = WRP 2012, 930 - Bauheizgerät, mwN).

    Die Annahme eines derartigen Rechtsmissbrauchs erfordert eine sorgfältige Prüfung und Abwägung der maßgeblichen Einzelumstände (vgl. BGH, GRUR 2012, 730 Rn. 15 - Bauheizgerät).

    Erweist sich eine vorgerichtliche Abmahnung als rechtsmissbräuchlich im Sinne des § 8 Abs. 4 UWG, so fehlt es für ein gerichtliches Vorgehen an der Prozessführungsbefugnis und sind nachfolgende gerichtliche Anträge unzulässig (st. Rspr.; vgl. nur BGHZ 144, 165, 170 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung; BGH, Urteil vom 17. Januar 2002 - I ZR 241/99, BGHZ 149, 371, 379 f. - Missbräuchliche Mehrfachabmahnung; BGH, GRUR 2012, 730 Rn. 47 - Bauheizgerät, mwN).

  • BGH, 06.10.2016 - I ZR 25/15

    Keine Vervielfältigung der WoW-Client-Software zu gewerblichen Zwecken - World of

    Die Annahme eines Rechtsmissbrauchs erfordert eine sorgfältige Prüfung und Abwägung der maßgeblichen Einzelumstände (vgl. BGH, Urteil vom 15. Dezember 2011 - I ZR 174/10, GRUR 2012, 730 Rn. 47 = WRP 2012, 930 - Bauheizgerät; BGH, GRUR 2016, 961 Rn. 15 - Herstellerpreisempfehlung bei Amazon).
  • BGH, 31.05.2012 - I ZR 45/11

    Missbräuchliche Vertragsstrafe

    Auf vertragliche Ansprüche, insbesondere Zahlungsansprüche, ist die Vorschrift weder direkt noch entsprechend anwendbar (vgl. BGH, Urteil vom 1. Juni 2006 - I ZR 167/03, GRUR 2007, 164 Rn. 11 = WRP 2007, 67 - Telefax-Werbung II; Köhler in Köhler/Bornkamm, UWG, 30. Aufl., § 8 Rn. 4.8; Bergmann in Harte/Henning, UWG, 2. Aufl., § 8 Rn. 307; MünchKomm.UWG/Fritzsche, § 8 Rn. 448; Ohly in Piper/Ohly/Sosnitza, UWG, 5. Aufl., § 8 Rn. 157; offengelassen in BGH, Urteil vom 15.12.2011 - I ZR 174/10 Rn. 38 - Bauheizgerät).
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