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   BGH, 15.12.2011 - IX ZB 265/09   

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https://dejure.org/2011,1781
BGH, 15.12.2011 - IX ZB 265/09 (https://dejure.org/2011,1781)
BGH, Entscheidung vom 15.12.2011 - IX ZB 265/09 (https://dejure.org/2011,1781)
BGH, Entscheidung vom 15. Dezember 2011 - IX ZB 265/09 (https://dejure.org/2011,1781)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verwirkung einer Insolvenzbeschwerde bei Erhebung der Insolvenzbeschwerde nach Zustellung der angefochtenen Entscheidung an den Beschwerdegegner

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 569 Abs. 1 S. 2; InsO § 64 Abs. 2
    Verwirkung einer Insolvenzbeschwerde bei Erhebung der Insolvenzbeschwerde nach Zustellung der angefochtenen Entscheidung an den Beschwerdegegner

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 10.11.2011 - IX ZB 165/10

    Vergütungsfestsetzungsbeschluss für den vorläufigen Insolvenzverwalter: Folgen

    Auszug aus BGH, 15.12.2011 - IX ZB 265/09
    Die vordem grundsätzliche Frage, ob die Fünfmonatsfrist des § 569 Abs. 1 Satz 2 ZPO auf die Insolvenzbeschwerde eines Gläubigers nach unterbliebener öffentlicher Bekanntmachung einer Vergütungsfestsetzung anzuwenden ist, hat der Senat durch Beschluss vom 10. November 2011 (IX ZB 165/10, Rn. 11 ff z. V. b.) verneint.
  • BGH, 14.12.2005 - IX ZB 256/04

    Erhöhung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters wegen der Bearbeitung

    Auszug aus BGH, 15.12.2011 - IX ZB 265/09
    Vertrauensschutz in den Fortbestand der nach dem Beschluss vom 14. Dezember 2000 (IX ZB 105/00, BGHZ 146, 165) vorübergehend vertretenen Auslegung von § 11 Abs. 1 InsVV aF hat der Senat in ständiger Praxis versagt und wäre nach der bis zum Bekanntwerden des Beschlusses vom 14. Dezember 2005 (IX ZB 256/04, BGHZ 165, 266) noch ungefestigten Rechtsprechung auf einem für den Bundesgerichtshof neuen Gebiet nicht gerechtfertigt.
  • BGH, 22.09.2010 - IX ZB 195/09

    Insolvenzverfahren: Funktionelle Zuständigkeit zur Festsetzung der Vergütung des

    Auszug aus BGH, 15.12.2011 - IX ZB 265/09
    Sie hätte auch nach der Verfahrenspraxis keine Grundlage; denn es kommt nicht selten vor, dass der vorläufige Verwalter, welcher mit der Verfahrenseröffnung auch zum Insolvenzverwalter bestellt worden ist, die Festsetzung seiner Vergütung erst im Laufe des Insolvenzverfahrens beantragt (vgl. BGH, Beschluss vom 22. September 2010 - IX ZB 195/09, ZIP 2010, 2160 Rn. 31).
  • BGH, 14.12.2000 - IX ZB 105/00

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Auszug aus BGH, 15.12.2011 - IX ZB 265/09
    Vertrauensschutz in den Fortbestand der nach dem Beschluss vom 14. Dezember 2000 (IX ZB 105/00, BGHZ 146, 165) vorübergehend vertretenen Auslegung von § 11 Abs. 1 InsVV aF hat der Senat in ständiger Praxis versagt und wäre nach der bis zum Bekanntwerden des Beschlusses vom 14. Dezember 2005 (IX ZB 256/04, BGHZ 165, 266) noch ungefestigten Rechtsprechung auf einem für den Bundesgerichtshof neuen Gebiet nicht gerechtfertigt.
  • BGH, 23.03.2011 - IX ZR 212/08

    Revisionszulassung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung:

    Auszug aus BGH, 15.12.2011 - IX ZB 265/09
    Ein entsprechender Obersatz der Beschwerdeentscheidung ist von der Rechtsbeschwerde nicht, wie es erforderlich gewesen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2009 - IX ZB 50/09, WM 2010, 237 Rn. 4; vom 23. März 2011 - IX ZR 212/08, WM 2011, 1196 Rn. 3 ff), bezeichnet worden.
  • BGH, 23.09.2003 - VI ZA 16/03

    Maßgeblicher Zeitpunkt für Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 15.12.2011 - IX ZB 265/09
    Ihr Vorliegen beurteilt sich nach dem Zeitpunkt der Entscheidung über die Rechtsbeschwerde (BGH, Beschluss vom 23. September 2003 - VI ZA 16/03, NJW 2003, 3781 f; st. Rspr.).
  • BGH, 22.10.2009 - IX ZB 50/09

    Darlegung des Zulassungsgrundes der Rechtsfortbildung

    Auszug aus BGH, 15.12.2011 - IX ZB 265/09
    Ein entsprechender Obersatz der Beschwerdeentscheidung ist von der Rechtsbeschwerde nicht, wie es erforderlich gewesen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2009 - IX ZB 50/09, WM 2010, 237 Rn. 4; vom 23. März 2011 - IX ZR 212/08, WM 2011, 1196 Rn. 3 ff), bezeichnet worden.
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