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   BGH, 15.12.2015 - EnZR 65/14   

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https://dejure.org/2015,43373
BGH, 15.12.2015 - EnZR 65/14 (https://dejure.org/2015,43373)
BGH, Entscheidung vom 15.12.2015 - EnZR 65/14 (https://dejure.org/2015,43373)
BGH, Entscheidung vom 15. Dezember 2015 - EnZR 65/14 (https://dejure.org/2015,43373)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Vertragsanpassung

    § 115 Abs 1 S 2 EnWG, § 18 Abs 2 S 4 StromNEV, § 249 BGB, § 812 Abs 1 S 1 Alt 1 BGB
    Altverträge über Stromeinspeisungen: Vergütungsanpassungsanspruch des Betreibers einer dezentralen Stromerzeugungsanlage gegen den Netzbetreiber - Vertragsanpassung

  • IWW

    § 115 Abs. 1 EnWG, § ... 115 Abs. 1 Satz 2 EnWG, § 18 StromNEV, § 118 Abs. 1b Satz 2 EnWG, § 23a Abs. 5 Satz 1 EnWG, § 23a EnWG, § 23a Abs. 1 EnWG, § 21 EnWG, §§ 17, 18, 24 EnWG, § 24 EnWG, § 115 EnWG, § 115 Abs. 1a, 2, 3 EnWG, § 115 Abs. 1a EnWG, § 18 Abs. 2 Satz 4 StromNEV, § 18 Abs. 3 Satz 1 StromNEV, § 18 Abs. 2, 3 StromNEV, § 561 ZPO, § 118 Abs. 1b EnWG, § 11 StromNEV, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des Zeitraums für die Anpassung von Verträgen über den Anschluss an und den Zugang zu den Energieversorgungsnetzen; Berücksichtigung eines individuellen Beitrags bei der Bemessung des Einspeiseentgelts; Zahlung vermiedener Netzentgelte für die Einspeisung von ...

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Zur Vertragsanpassung nach § 115 EnWG; zur Bemessung des Einspeiseentgelts nach § 18 StromNEV

  • erdigital.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    § 115 Abs. 1 Satz 2 EnWG, § 18 Abs. 2 Satz 4 StromNEV
    Zur Reichweite der vertraglichen Anpassungspflicht gemäß § 115 Abs. 1 Satz 2 EnWG

  • rewis.io

    Altverträge über Stromeinspeisungen: Vergütungsanpassungsanspruch des Betreibers einer dezentralen Stromerzeugungsanlage gegen den Netzbetreiber - Vertragsanpassung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EnWG § 115 Abs. 1 S. 2; StromNEV § 18 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    Bestimmung des Zeitraums für die Anpassung von Verträgen über den Anschluss an und den Zugang zu den Energieversorgungsnetzen; Berücksichtigung eines individuellen Beitrags bei der Bemessung des Einspeiseentgelts; Zahlung vermiedener Netzentgelte für die Einspeisung von ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.08.2008 - KVR 39/07

    Vattenfall

    Auszug aus BGH, 15.12.2015 - EnZR 65/14
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats hat die gesetzliche Regelung in § 118 Abs. 1b Satz 2 EnWG (in der bis 25. August 2009 geltenden Fassung) und § 23a Abs. 5 Satz 1 EnWG, wonach die bisherigen Entgelte bis zur Erteilung einer fristgerecht beantragten Genehmigung beibehalten werden dürfen, zur Folge, dass ein Netzbetreiber gegenüber seinen Kunden bis zur Erteilung der Genehmigung auf der Grundlage der früheren Tarife abrechnen darf und zu einer Rückabwicklung auch dann nicht verpflichtet ist, wenn sich aus der später erteilten Genehmigung ergibt, dass diese Tarife den gesetzlichen Vorgaben nicht entsprochen haben (BGH, Beschluss vom 14. August 2008 - KVR 39/07, RdE 2008, 323 Rn. 6 ff. und Rn. 20 ff. - Vattenfall).

    Für das Verhältnis zu einzelnen Netznutzern ergeben sich aus diesem Grundsatz aber keine unmittelbaren Rechtsfolgen (BGH, Beschluss vom 14. August 2008 - KVR 39/07, RdE 2008, 323 Rn. 20 ff. - Vattenfall).

  • OLG Brandenburg, 25.11.2014 - Kart U 4/12

    Altverträge über Stromeinspeisungen: Vergütungsanpassungsanspruch des Betreibers

    Auszug aus BGH, 15.12.2015 - EnZR 65/14
    Das Berufungsgericht hat seine Entscheidung (OLG Brandenburg, Urteil vom 25. November 2014 - Kart U 4/12, juris) im Wesentlichen wie folgt begründet:.
  • BGH, 07.07.2004 - VIII ZR 192/03

    Ansprüche des Mieters bei Unterschreitung der in einem Mieterhöhungsverlangen

    Auszug aus BGH, 15.12.2015 - EnZR 65/14
    Nach allgemeinen Grundsätzen kommt die Anpassung eines Vertrags wegen Änderung oder Wegfalls der Geschäftsgrundlage regelmäßig nur für die Zukunft in Betracht, sofern sich nicht aus den besonderen Umständen des jeweiligen Falles etwas anderes ergibt (BGH, Urteil vom 7. Juli 2004 - VIII ZR 192/03, NJW 2004, 3115, 3116).
  • BGH, 24.02.2016 - VIII ZR 216/12

    Gaslieferungsvertrag mit Nicht-Haushaltskunden: Preisänderungsrecht nach billigem

    Hingegen sind bestehende Verträge mit einer längeren Laufzeit - mithin auch ein, wie hier, unbefristeter Vertrag - spätestens sechs Monate nach Inkrafttreten einer zu diesem Gesetz nach § 39 oder § 41 EnWG 2005 erlassenen Rechtsverordnung - hier der am 8. November 2006 in Kraft getretenen GasGVV - an die jeweils entsprechenden Vorschriften dieses Gesetzes und die jeweilige Rechtsverordnung nach Maßgabe dieser Rechtsverordnung anzupassen (§ 115 Abs. 2 Satz 3 EnWG 2005; vgl. auch BGH, Urteil vom 15. Dezember 2015 - EnZR 65/14, juris Rn. 28).
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