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   BGH, 15.12.2015 - KVZ 45/15   

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https://dejure.org/2015,42894
BGH, 15.12.2015 - KVZ 45/15 (https://dejure.org/2015,42894)
BGH, Entscheidung vom 15.12.2015 - KVZ 45/15 (https://dejure.org/2015,42894)
BGH, Entscheidung vom 15. Dezember 2015 - KVZ 45/15 (https://dejure.org/2015,42894)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 40 GWB, § 41 GWB, § 166 ZPO, § 8 VwZG
    Fusionskontrollverfahren beim Bundeskartellamt: Zustellungsmangel bei formloser Bezugnahme in der Untersagungsverfügung auf eine in demselben Verfahren bereits zugestellte (einstweilige) Anordnung

  • IWW

    § 65 Abs. 3 Satz 3 GWB, § 8 VwZG, § 74 Abs. 2, § 75 Abs. 1 GWB, § 41 Abs. 1 GWB, § 41 Abs. 2 GWB, § 65 Abs. 3 GWB

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung des Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde; Untersagung eines angemeldeten Zusammenschlussvorhabens (hier: EDEKA/Tengelmann)

  • rewis.io

    Fusionskontrollverfahren beim Bundeskartellamt: Zustellungsmangel bei formloser Bezugnahme in der Untersagungsverfügung auf eine in demselben Verfahren bereits zugestellte (einstweilige) Anordnung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung des Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde; Untersagung eines angemeldeten Zusammenschlussvorhabens (hier: EDEKA/Tengelmann)

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.10.2008 - KVR 30/08

    Faber/Basalt

    Auszug aus BGH, 15.12.2015 - KVZ 45/15
    Dabei kann offen bleiben, ob sich der einstweilige Rechtsschutz gegen Verfügungen, die lediglich das gesetzliche Vollzugsverbot aus § 41 Abs. 1 GWB präzisieren, ausschließlich und auch bei einem Zustellungsmangel nach § 41 Abs. 2 GWB richtet (siehe dazu BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2008 - KVR 30/08, BGHZ 178, 203 Rn. 7 ff. - Faber/Basalt; Bien, ZWeR 2011, 110, 126; MünchKommGWB-Mäger, 2. Aufl., § 41 Rn. 60 f.; Zimmer/Logemann, ZWeR 2008, 122 ff.), mit der Folge, dass ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Verfügung - anders als bei § 65 Abs. 3 GWB - nicht ausreichten, um eine Befreiung vom Vollzugsverbot erteilen zu können (BGH, aaO, Rn. 24; Kuhn in Frankfurter Kommentar, Stand September 2014, § 41 GWB Rn. 92).
  • OLG Nürnberg, 10.02.1976 - 3 U 170/75
    Auszug aus BGH, 15.12.2015 - KVZ 45/15
    Das Amt war bei dieser Sachlage nicht verpflichtet, die unbeglaubigte und nicht ausgefertigte Abschrift der Verfügung vom 3. Dezember 2014 der Verfügung vom 31. März 2015 beizufügen (vgl. OLG Nürnberg, NJW 1976, 1101; MünchKommZPO-Häublein, 4. Aufl., § 166 Rn. 8; aA Zöller/Stöber, ZPO, 31. Aufl., § 189 Rn. 10, aber ohne Differenzierung hinsichtlich der Besonderheiten des vorliegenden Falles).
  • OLG Düsseldorf, 23.08.2017 - Kart 5/16

    EDEKA-Tengelmann-Fusion: Untersagung des Bundeskartellamtes war rechtmäßig

    Das ist höchstrichterlich geklärt (vgl. BGH, Beschluss v. 15.12.2015, KVZ 45/15 = NZKart 2016, 139 = WuW 2016, 137).
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