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   BGH, 15.12.2020 - X ZR 120/18   

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https://dejure.org/2020,46658
BGH, 15.12.2020 - X ZR 120/18 (https://dejure.org/2020,46658)
BGH, Entscheidung vom 15.12.2020 - X ZR 120/18 (https://dejure.org/2020,46658)
BGH, Entscheidung vom 15. Dezember 2020 - X ZR 120/18 (https://dejure.org/2020,46658)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 116 Abs. 2, § 117 Satz 1 PatG, § 531 Abs. 2 ZPO, § 83 Abs. 1 PatG, § 121 Abs. 2 PatG, § 92 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Schutzbereich eines Patents für ein Verfahren der Nachrichtenübermittlung auf ein Mobilfunkgerät im Zusammenwirken mit einem Server (Schaltungsanordnung III); Patent für einen Nachrichtenübermittlungsdienst in einem drahtlosen Kommunikationsnetzwerk; Erweiterung des ...

  • rewis.io

    Patentnichtigkeitsverfahren: Erweiterung des Schutzbereichs eines Patents durch Ergänzung des Patentanspruchs durch einen Verfahrensschritt - Nachrichtenübermittlungsdienst

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schutzbereich eines Patents für ein Verfahren der Nachrichtenübermittlung auf ein Mobilfunkgerät im Zusammenwirken mit einem Server (Schaltungsanordnung III); Patent für einen Nachrichtenübermittlungsdienst in einem drahtlosen Kommunikationsnetzwerk; Erweiterung des ...

  • datenbank.nwb.de

    Nachrichtenübermittlungsdienst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erweiterung des Schutzbereichs eines Patents hinsichtlich eines Nachrichtenübermittlungsdienstes

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2021, 373
  • GRUR 2021, 579
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.12.2018 - X ZR 56/17

    Recht zur Veränderung eines Patentanspruch unter Einbeziehung eines von der

    Auszug aus BGH, 15.12.2020 - X ZR 120/18
    Der Schutzbereich eines Patents, dessen erteilte Fassung ein auf einem Mobilfunkgerät im Zusammenwirken mit einem Server ausgeführtes Verfahren schützt, ist nicht zwingend schon deshalb erweitert, weil der Patentanspruch im Nichtigkeitsverfahren um einen Verfahrensschritt ergänzt wird, der auf dem Server ausgeführt wird (Ergänzung zu BGH, Urteil vom 20. Dezember 2018 - X ZR 56/17, GRUR 2019, 389, Schaltungsanordnung III).

    Deshalb darf ein Patentanspruch im Nichtigkeitsverfahren nicht so geändert werden, dass er einen von der erteilten Fassung nicht umfassten Gegenstand einbezieht (BGH, Urteil vom 20. Dezember 2018 - X ZR 56/17, GRUR 2019, 389 Rn. 33 - Schaltungsanordnung III; Urteil vom 14. September 2004 - X ZR 149/01, GRUR 2005, 145, 146 - Elektronisches Modul).

  • BGH, 15.12.2015 - X ZR 111/13

    Telekommunikationsverbindung - Patentnichtigkeitsverfahren: Hilfsweise

    Auszug aus BGH, 15.12.2020 - X ZR 120/18
    Die Beklagte hatte daher Anlass, diese Hilfsanträge, die der weiteren Abgrenzung von den genannten Entgegenhaltungen dienen, schon in erster Instanz zu stellen (vgl. BGH, Urteil vom 15. Dezember 2015 - X ZR 111/13, GRUR 2016, 365 Rn. 26 - Telekommunikationsverbindung).
  • BGH, 14.09.2004 - X ZR 149/01

    "Elektronisches Modul"; Nachträgliche Einbeziehung eines zunächst nicht

    Auszug aus BGH, 15.12.2020 - X ZR 120/18
    Deshalb darf ein Patentanspruch im Nichtigkeitsverfahren nicht so geändert werden, dass er einen von der erteilten Fassung nicht umfassten Gegenstand einbezieht (BGH, Urteil vom 20. Dezember 2018 - X ZR 56/17, GRUR 2019, 389 Rn. 33 - Schaltungsanordnung III; Urteil vom 14. September 2004 - X ZR 149/01, GRUR 2005, 145, 146 - Elektronisches Modul).
  • OLG Düsseldorf, 13.11.2023 - 15 U 85/22
    Deshalb darf ein Patentanspruch im Nichtigkeitsverfahren nicht so geändert werden, dass er einen von der erteilten Fassung nicht umfassten Gegenstand einbezieht (BGH, GRUR 2005, 145, 146 - Elektronisches Modul; GRUR 2019, 389 Rn. 33 - Schaltungsanordnung III; GRUR 2021, 579 Rn. 103 - Nachrichtenübermittlungsdienst).
  • OLG Düsseldorf, 23.11.2023 - 15 U 85/22

    Vorhangeinrichtung für Rollwagen

    Deshalb darf ein Patentanspruch im Nichtigkeitsverfahren nicht so geändert werden, dass er einen von der erteilten Fassung nicht umfassten Gegenstand einbezieht (BGH, GRUR 2005, 145, 146 - Elektronisches Modul; GRUR 2019, 389 Rn. 33 - Schaltungsanordnung III; GRUR 2021, 579 Rn. 103 - Nachrichtenübermittlungsdienst).
  • BPatG, 30.06.2022 - 2 Ni 43/20
    Deshalb darf ein Patentanspruch im Nichtigkeitsverfahren nicht so geändert werden, dass er einen von der erteilten Fassung nicht umfassten Gegenstand einbezieht (BGH, Urteil vom 15. Dezember 2020, X ZR 120/18, GRUR 2021, 579 Rn. 102 - Nachrichtenübermittlungsdienst; BGH, Urteil vom 20. Dezember 2018, X ZR 56/17, GRUR 2019, 389 Rn. 33 - Schaltungsanordnung III; BGH, Urteil vom 14. September 2004, X ZR 149/01, GRUR 2005, 145 - elektronisches Modul).
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