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   BGH, 15.12.2020 - XI ZB 24/16   

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https://dejure.org/2020,48006
BGH, 15.12.2020 - XI ZB 24/16 (https://dejure.org/2020,48006)
BGH, Entscheidung vom 15.12.2020 - XI ZB 24/16 (https://dejure.org/2020,48006)
BGH, Entscheidung vom 15. Dezember 2020 - XI ZB 24/16 (https://dejure.org/2020,48006)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • rewis.io

    Börsenhandel: Darlegungs- und Beweislast für Ausschlussgründe bei Prospekthaftung

  • Betriebs-Berater

    Haftungsausschluss des § 46 Abs. 2 Nr. 2 BörsG aF bei unrichtig prospektierten Sachverhalten

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Haftungsausschluss nach § 46 Abs. 2 Nr. 2 BörsG a.F. nur dann, wenn der Anspruchsgegner den Vollbeweis dafür erbringt, dass sich die dem unrichtig prospektierten Sachverhalt innewohnenden Risiken nicht realisiert haben oder ohne Einfluss auf die eingetretene ...

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung wegen Herausgabe eines fehlerhaften Prospekts im Rahmen eines Verfahrens nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz ( KapMuG ) anlässlich eines Börsengangs; Erbringung des Vollbeweises zum Nachweis des Haftungsausschlusses nach § 46 Abs. 2 Nr. 2 Börsengesetz ( ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Rechtsbeschwerden nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) im Telekom-Verfahren ("dritter Börsengang")

  • lto.de (Kurzinformation)

    BGH verweist ans OLG Frankfurt zurück: Prozess um Telekom-Börsengang wird erneut verhandelt

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Rechtsbeschwerden nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz im Telekom-Verfahren ...

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    KapMuG-Verfahren zur Prospekthaftung der Deutschen Telekom für 3. Börsengang

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei) (Leitsatz)
  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Entschädigungsprozess über Telekom-Börsen muss neu aufgerollt werden

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Entschädigungsprozess über Telekom-Börsengang muss neu aufgerollt werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 228, 133
  • ZIP 2021, 508
  • MDR 2021, 618
  • WM 2021, 478
  • NZG 2021, 457
 
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Wird zitiert von ... (27)

  • OLG München, 09.12.2021 - 8 U 6063/21

    Zur möglichen Haftung des Wirtschaftsprüfers für unrichtige Bestätigungsvermerke

    (d) Auch die Frage der Anlagestimmung wäre wohl KapMuG-fähig, ggf. sogar abgestuft nach Zeiträumen (Vollkommer, NJW 2007, 3094 [3098]); Habersack-Mülbert-Schlitt KapMarktInfo-HdB, § 32 Rn. 111, beck-online; vgl. auch z.B. OLG Frankfurt a.M, Beschluss vom 30.11.2016 - 23 Kap 1/06, Juris-Rz. 38 ff. zum Musterentscheid i.S. Telekom; vom BGH nur wegen fehlender Entscheidungserheblichkeit für gegenstandslos erklärt, BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2020 - XI ZB 24/16 -, Juris-Rz. 88).
  • BGH, 23.02.2021 - XI ZB 29/19

    Durchsetzung von Schiffsgläubigerrechten verbundenen Risiken in einem

    Die Rechtsbeschwerden sind auch nicht insoweit teilweise unzulässig, als sie das Ziel verfolgen, die Abweisung einzelner Anträge als unzulässig statt als unbegründet zu erreichen (Senatsbeschluss vom 15. Dezember 2020 - XI ZB 24/16, n.n.v., Rn. 120, zur Veröffentlichung bestimmt in BGHZ).

    Für den Prozessbevollmächtigten der Musterbeklagten zu 1, für den die Summe der im Musterverfahren und in allen ausgesetzten Ausgangsverfahren gegen sie geltend gemachten Ansprüche maßgeblich ist (Senatsbeschluss vom 15. Dezember 2020 - XI ZB 24/16, n.n.v., Rn. 170), beträgt der Gegenstandswert bis 1, 6 Mio. EUR und für den Prozessbevollmächtigten der Musterbeklagten zu 4 bis 6 beträgt der Gegenstandswert bis 155.000 EUR.

  • BGH, 26.07.2022 - XI ZB 23/20

    Verfahren nach Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz: Auswirkung eines

    Der Antrag, den angefochtenen Beschluss aufzuheben und gemäß dem Schlussantrag der Musterbeklagten in dem Musterverfahren die Feststellungsanträge des Musterklägers abzuweisen, lässt erkennen, welche Abänderung beantragt wird (vgl. Senatsbeschlüsse vom 23. Oktober 2018 - XI ZB 3/16, BGHZ 220, 100 Rn. 35, vom 6. Oktober 2020 - XI ZB 28/19, WM 2020, 2411 Rn. 21 und vom 15. Dezember 2020 - XI ZB 24/16, BGHZ 228, 133 Rn. 34 ff., jeweils mwN).

    Die Fragen, ob die Vermögensanlagen nicht aufgrund des Verkaufsprospekts erworben wurden (§ 20 Abs. 4 Nr. 1 VermAnlG) und ob der Erwerber die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Angaben des Verkaufsprospekts beim Erwerb kannte (§ 20 Abs. 4 Nr. 3 VermAnlG), lassen sich nur individuell für jeden einzelnen Kläger, nicht aber auf verallgemeinerungsfähige Weise beantworten (vgl. BT-Drucks. 13/8933 S. 80; Senatsbeschluss vom 15. Dezember 2020 - XI ZB 24/16, BGHZ Rn. 228, 133 Rn. 87 und 100 zu § 46 Abs. 2 Nr. 1 und 3 BörsG aF).

  • OLG München, 13.12.2021 - 3 U 6014/21

    Haftung aufgrund fehlerhafter Bestätigungsvermerke

    III) Auch die Frage der Anlagestimmung wäre wohl KapMuGfähig, ggf. sogar abgestuft nach Zeiträumen (Vollkommer, NJW 2007, 3094 [3098]); Habersack-Mülbert-Schlitt KapMarktInfo-HdB, § 32 Rn. 111, beck-online; vgl. auch z.B. OLG Frankfurt a.M, Beschluss vom 30.11.2016 - 23 Kap 1/06, Juris-Rz. 38 ff. zum Musterentscheid i.S. Telekom; vom BGH nur wegen fehlender Entscheidungserheblichkeit für gegenstandslos erklärt, BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2020 - XI ZB 24/16 -, Juris-Rz. 88).
  • BGH, 30.03.2021 - XI ZB 3/18

    Richtigkeit eines Verkausprospekts zur Darstellung der mit der Fremdfinanzierung

    c) Zulässig sind die Rechtsbeschwerden auch, soweit geltend gemacht wird, es habe zu den Feststellungszielen 1c und 1i keine Sachentscheidung ergehen dürfen, weil die Feststellungsziele 1c und 1i nicht bestimmt genug formuliert seien, und diesbezüglich die Zurückweisung der Anträge als unzulässig begehrt wird (vgl. Senatsbeschlüsse vom 15. Dezember 2020 - XI ZB 24/16, WM 2021, 478 Rn. 162, zur Veröffentlichung bestimmt in BGHZ, und vom 23. Februar 2021 - XI ZB 29/19, n.n.v., Rn. 27).
  • BGH, 20.09.2021 - XI ZB 24/16

    Gegenstandswert für die Bestimmung der außergerichtlichen Kosten des

    Mit Beschluss vom 15. Dezember 2020 (BGHZ 228, 133) hat der Senat über die Rechtsbeschwerden des Musterrechtsbeschwerdeführers und weiterer Beteiligter auf Musterklägerseite sowie über die Rechtsbeschwerde der Musterbeklagten gegen den Musterentscheid des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 30. November 2016 entschieden.

    Dies entsprach nach der damaligen Berechnung der Summe der von ihnen in den jeweiligen Ausgangsverfahren geltend gemachten Ansprüche (Senatsbeschluss vom 15. Dezember 2020 - XI ZB 24/16, BGHZ 228, 133 Rn. 168 f.).

    Die Festsetzung des Gegenstandswerts für die Bestimmung der außergerichtlichen Kosten des Prozessbevollmächtigten des Musterrechtsbeschwerdeführers, der weiteren Rechtsbeschwerdeführer und der Beigetretenen auf Seiten des Musterklägers ist gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 KapMuG i.V.m. § 319 ZPO wegen offenbarer Fehler bei der Erfassung und Übertragung einzelner Werte aus der mit dem ursprünglichen Antrag nach § 33 Abs. 1 RVG durch den antragstellenden Prozessbevollmächtigten übermittelten und im Senatsbeschluss vom 15. Dezember 2020 auch in Bezug genommenen Tabelle (vgl. BGHZ 228, 133 Rn. 169) abweichend wie aus dem Tenor ersichtlich festzusetzen.

  • BGH, 20.09.2022 - XI ZB 34/19

    Spezialgesetzliche Prospekthaftung: Ausschluss der Haftung eines

    Der Antrag, den angefochtenen Musterentscheid aufzuheben und "nach den Schlussanträgen des Musterklägers in der Vorinstanz zu entscheiden", lässt vorliegend erkennen, welche Abänderung beantragt wird (vgl. Senatsbeschlüsse vom 23. Oktober 2018 - XI ZB 3/16, BGHZ 220, 100 Rn. 35, vom 6. Oktober 2020 - XI ZB 28/19, WM 2020, 2411 Rn. 21 und vom 15. Dezember 2020 - XI ZB 24/16, BGHZ 228, 133 Rn. 34 ff., jeweils mwN).

    Für den Prozessbevollmächtigten der Musterrechtsbeschwerdegegnerin sowie der Musterbeklagten zu 4 und 5, für den die Summe der im Musterverfahren und in allen ausgesetzten Ausgangsverfahren gegen diese geltend gemachten Ansprüche maßgeblich ist (Senatsbeschluss vom 15. Dezember 2020 - XI ZB 24/16, BGHZ 228, 133 Rn. 170), beträgt der Gegenstandswert 857.251 EUR.

  • BGH, 18.05.2021 - XI ZB 19/18

    Verkaufsprospekte bei geschlossenen Fonds - und die bestehenden Verflechtungen

    c) Zulässig ist die Rechtsbeschwerde auch, soweit geltend gemacht wird, es habe zu den Feststellungszielen 1m und 1n keine Sachentscheidung ergehen dürfen, weil die Feststellungsziele 1m und 1n nicht bestimmt genug formuliert seien, und insoweit die Zurückweisung der Feststellungsziele als unzulässig begehrt wird (vgl. Senatsbeschlüsse vom 15. Dezember 2020 - XI ZB 24/16, WM 2021, 478 Rn. 162, zur Veröffentlichung bestimmt in BGHZ, und vom 23. Februar 2021 - XI ZB 29/19, n.n.v., Rn. 27).
  • BGH, 06.07.2021 - XI ZB 27/19

    Musterverfahren über die Unrichtigkeit eines Verkaufsprospekts

    a) Allerdings entfalten Beschlüsse nach § 15 KapMuG wie der Vorlagebeschluss nach § 6 Abs. 1 Satz 2, § 20 Abs. 1 Satz 3 KapMuG grundsätzlich Bindungswirkung für das Rechtsbeschwerdegericht (Senatsbeschluss vom 15. Dezember 2020 - XI ZB 24/16, WM 2021, 478 Rn. 155, zur Veröffentlichung bestimmt in BGHZ; vgl. auch BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2020 - II ZB 31/14, WM 2021, 285 Rn. 292).
  • BGH, 14.06.2022 - XI ZB 33/19

    Kapitalanleger-Musterverfahren: Ingangsetzung der Frist zur Einlegung der

    Der Antrag der Musterrechtsbeschwerdeführerin, den Musterentscheid insoweit aufzuheben, als er sie beschwert und nach ihren "letzten Anträgen" mit Ausnahme des Feststellungsziels I11 zu erkennen, lässt vorliegend erkennen, welche Abänderungen beantragt werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 6. Oktober 2020 - XI ZB 28/19, WM 2020, 2411 Rn. 21 und vom 15. Dezember 2020 - XI ZB 24/16, BGHZ 228, 133 Rn. 34 ff., jeweils mwN).
  • OLG Stuttgart, 12.04.2022 - 1 U 205/18

    Fondsgesellschaften Schadensersatz wegen Aktienkäufen in Zusammenhang mit dem

  • BGH, 15.03.2022 - XI ZB 31/20

    Zum Vorrang der spezialgesetzlichen Prospekthaftung (Bestätigung von

  • BGH, 19.07.2022 - XI ZB 32/21

    Vorrang spezialgesetzlicher Prospekthaftung; Zuständigkeit des XI. Zivilsenats

  • BGH, 26.08.2021 - II ZB 31/14

    Festsetzung des Werts des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit auf Antrag

  • BGH, 11.01.2022 - XI ZB 11/20

    Kapitalanlagegeschäft: Prospektverantwortlichkeit eines Hintermanns als

  • BGH, 15.03.2022 - XI ZB 16/20

    Schadensersatzanspruch der Anleger wegen vorvertraglicher

  • BGH, 22.02.2022 - XI ZB 12/20

    Conti 176. Schifffahrts-GmbH & Co. Bulker KG MS CONTI AMETHYST:

  • BGH, 11.01.2022 - XI ZB 1/21

    Kapitalanlegermusterrechtssache: Haftung des Urhebers eines Prospekts einer

  • BGH, 11.01.2022 - XI ZB 13/20

    Spezialgesetzliche Prospekthaftung im Altfall: Prospektverantwortlichkeit eines

  • BGH, 11.01.2022 - XI ZB 17/20

    Kapitalanleger-Musterverfahren: Bürgerlich-rechtliche Prospekthaftung bei

  • BGH, 15.03.2022 - XI ZB 10/20

    Inanspruchnahme einer Fondsgesellschaft aufgrund sogenannter

  • BGH, 11.01.2022 - XI ZB 19/20

    Spezialgesetzliche Prospekthaftung im Altfall: Prospektverantwortlichkeit eines

  • BGH, 01.12.2021 - XI ZB 29/20
  • BGH, 15.02.2022 - XI ZB 14/20

    Schadensersatzanspruch wegen vorvertraglicher Aufklärungspflichtverletzungen im

  • BGH, 22.02.2022 - XI ZB 15/20

    Inanspruchnahme einer Fondsgesellschaft auf Grundlage bürgerlich-rechtlicher

  • BGH, 22.02.2022 - XI ZB 18/20

    Inanspruchnahme einer Fondsgesellschaft auf Grundlage bürgerlich-rechtlicher

  • OLG München, 19.10.2021 - 5 Kap 1/18

    Gegenstandslosigkeit eines Vorlagebeschlusses im Kapitalanleger-Musterverfahren

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