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   BGH, 15.12.2021 - VIII ZR 66/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,55305
BGH, 15.12.2021 - VIII ZR 66/20 (https://dejure.org/2021,55305)
BGH, Entscheidung vom 15.12.2021 - VIII ZR 66/20 (https://dejure.org/2021,55305)
BGH, Entscheidung vom 15. Dezember 2021 - VIII ZR 66/20 (https://dejure.org/2021,55305)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 259 Abs. 1 BGB, § ... 275 Abs. 1 BGB, § 259 Abs. 1 Halbs. 2, § 556 Abs. 3 Satz 1 Halbs. 1 BGB, § 259 Abs. 1 Halbs. 1 BGB, § 259 Abs. 1 Halbs. 2 BGB, § 29 Abs. 2 Satz 1 NMV 1970, § 242 BGB, § 556 Abs. 3 Satz 1 Halbs. 1, § 259 Abs. 1 Halbs. 1 und 2 BGB, § 666 BGB, § 226 BGB, § 126b Satz 2 Nr. 2 BGB, § 320 ZPO, § 563 Abs. 3 ZPO

  • rewis.io
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Vermieter schuldet grundsätzlich Vorlage der originalen Abrechnungsbelege - nur ausnahmeweise Kopie erlaubt!

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch des Mieters auf Einsicht in die Originale der Abrechnungsbelege zur Betriebskostenabrechnung hinsichtlich der bei einer Betriebskostenabrechnung vom Vermieter geschuldeten Belegvorlage; Schuldung der Vorlage von Kopien oder Scanprodukten durch den Vermieter in ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Belegeinsichtsrecht des Mieters: Vorzulegen sind regelmäßig die Originalbelege

Kurzfassungen/Presse (6)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Einicht in Betriebskostenbelege: Vorsicht bei der Vernichtung von Originalen!

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebskostenabrechnung - und die Einsicht in die Abrechnungsbelege

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Einsicht in Betriebskostenbelege: Sind Kopien ausreichend?

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Betriebskostenabrechnung - Mieter haben grundsätzlich Anspruch auf Einsicht in die Originalbelege

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Vermieter muss Original-Belege der Betriebskostenabrechnung vorlegen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Mieter steht grundsätzlich Anspruch auf Einsicht in die Originale der Abrechnungsbelege zur Betriebskostenabrechnung zu - In Einzelfällen kann lediglich Vorlage von Kopien oder Scanprodukten vom Vermieter geschuldet sein

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebskosten: Belege sind grundsätzlich nur die Originale (IMR 2022, 95)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2022, 772
  • MDR 2022, 353
  • NZM 2022, 172
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LG Frankfurt/Main, 16.02.2023 - 13 S 39/22

    Anforderungen an Klageantrag auf Einsichtgewährung in die Verwaltungsunterlagen

    Alleine die Übersendung von Kopien oder Ausdrucken genügt nämlich nicht, denn der Eigentümer hat, wie der Bundesgerichtshof für das gleichgelagerte Problem der Einsichtnahme in die Abrechnungsbelege für den Mieter entschieden hat, einen Anspruch auf Einsichtnahme in die Originalbelege (BGH NJW 2022, 772).
  • AG Gelsenkirchen, 07.07.2022 - 210 C 230/20

    Zusammenfassung zweier Immobilien zu einer Wirtschaftseinheit?

    Die Frage, ob ein solcher Ausnahmefall gegeben ist, entzieht sich allgemeiner Betrachtung und ist vom Tatrichter unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls zu entscheiden (vgl. dazu allein BGH, Urteil vom 15. Dezember 2021 - VIII ZR 66/20).
  • AG Gelsenkirchen, 12.05.2021 - 210 C 230/20

    Betriebskostenabrechnung, Belegeinsicht, Wirtschaftseinheit

    Die Frage, ob ein solcher Ausnahmefall gegeben ist, entzieht sich allgemeiner Betrachtung und ist vom Tatrichter unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls zu entscheiden (vgl. dazu allein BGH, Urteil vom 15. Dezember 2021 - VIII ZR 66/20 -, Rn. 20 - 26, juris).
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