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   BGH, 15.12.2022 - AK 47/22   

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https://dejure.org/2022,38298
BGH, 15.12.2022 - AK 47/22 (https://dejure.org/2022,38298)
BGH, Entscheidung vom 15.12.2022 - AK 47/22 (https://dejure.org/2022,38298)
BGH, Entscheidung vom 15. Dezember 2022 - AK 47/22 (https://dejure.org/2022,38298)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • HRR Strafrecht

    § 112 StPO; § 121 StPO; § 129a StGB; § 129b StGB
    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht; Fluchtgefahr; Haftgrund der Schwerkriminalität; besondere Schwierigkeit und Umfang der Ermittlungen); mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland

  • bundesgerichtshof.de PDF
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.01.2019 - AK 57/18

    Voraussetzungen für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus

    Auszug aus BGH, 15.12.2022 - AK 47/22
    Die nachträgliche Erweiterung der Ermächtigung ist dabei verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Januar 2019 - AK 57/18, juris Rn. 29).
  • BGH, 20.04.2022 - StB 15/22

    Fortdauer langjähriger Untersuchungshaft: Verhältnismäßigkeit nach noch nicht

    Auszug aus BGH, 15.12.2022 - AK 47/22
    Denn die zu würdigenden Umstände begründen erst recht die Gefahr, dass die Ahndung der jeweiligen Tat ohne die weitere Inhaftierung des bzw. der Beschuldigten vereitelt werden könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 20. April 2022 - StB 15/22, juris Rn. 11 f.; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 112 Rn. 37, jeweils mwN).
  • BGH, 02.11.2016 - StB 35/16

    Haftgrund der Fluchtgefahr (durch Verurteilung konkretisierte Straferwartung als

    Auszug aus BGH, 15.12.2022 - AK 47/22
    Deshalb verfügen sie mit großer Wahrscheinlichkeit über geeignete Kontakte und Anlaufstellen, die ihnen im Fall einer Flucht hilfreich sein würden (vgl. zum für die Annahme der Fluchtgefahr maßgebenden Verdachtsgrad BGH, Beschluss vom 2. November 2016 - StB 35/16, juris Rn. 11).
  • BGH, 23.01.2014 - AK 25/13

    Kriminelle und terroristische Vereinigung im Ausland ("DHKPC"); Fortdauer der

    Auszug aus BGH, 15.12.2022 - AK 47/22
    Das Bundesministerium der Justiz hat mit Schreiben vom 24. Januar 2011 die Ermächtigung zur strafrechtlichen Verfolgung bereits begangener oder künftiger Taten von Mitgliedern der ausländischen terroristischen Vereinigung DHKPC erteilt, wenn die Tat durch eine im räumlichen Geltungsbereich des Strafgesetzbuches ausgeübte Tätigkeit begangen wird (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 23. Januar 2014 - AK 25/13, juris Rn. 13).
  • BGH, 28.09.2010 - 3 StR 214/10

    Urteil gegen Führungskader der DHKP-C rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 15.12.2022 - AK 47/22
    Die DHKPC stellt auf der Grundlage des bisherigen Ermittlungsergebnisses insgesamt eine Vereinigung in diesem Sinne dar (vgl. BGH, Beschluss vom 28. September 2010 - 3 StR 214/10, BGHR StGB § 129b Vereinigung 1).
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