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   BGH, 15.12.2022 - I ZB 35/22   

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https://dejure.org/2022,44267
BGH, 15.12.2022 - I ZB 35/22 (https://dejure.org/2022,44267)
BGH, Entscheidung vom 15.12.2022 - I ZB 35/22 (https://dejure.org/2022,44267)
BGH, Entscheidung vom 15. Dezember 2022 - I ZB 35/22 (https://dejure.org/2022,44267)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JurPC

    Prüfung der Funktionsfähigkeit eines neuen Übermittlungsweges

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung der Rechtsbeschwerde als unzulässig; Ausräumung eines der Wiedereinsetzung entgegenstehenden Verschuldens

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwerfung der Rechtsbeschwerde als unzulässig; Ausräumung eines der Wiedereinsetzung entgegenstehenden Verschuldens

  • rechtsportal.de

    Verwerfung der Rechtsbeschwerde als unzulässig; Ausräumung eines der Wiedereinsetzung entgegenstehenden Verschuldens

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 04.03.2004 - IX ZB 71/03

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumen der Berufungsbegründungsfrist

    Auszug aus BGH, 15.12.2022 - I ZB 35/22
    (1) Erkennbar ungenaue oder unklare Angaben, deren Aufklärung nach § 139 ZPO geboten war, dürfen noch nach Ablauf der Wiedereinsetzungsfrist erläutert oder vervollständigt werden (BGH, Beschluss vom 4. März 2004 - IX ZB 71/03, FamRZ 2004, 1552 [juris Rn. 14] mwN).
  • BGH, 09.01.2020 - I ZB 41/19

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumnis aufgrund

    Auszug aus BGH, 15.12.2022 - I ZB 35/22
    Auch bei einer Rechtsbeschwerde gegen einen die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ablehnenden Beschluss muss ein Zulässigkeitsgrund vorliegen und ordnungsgemäß dargelegt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Januar 2020 - I ZB 41/19, juris Rn. 8 und 13; Beschluss vom 10. Februar 2022 - I ZB 46/21, juris Rn. 6).
  • BGH, 24.02.2010 - XII ZB 168/08

    Rechtliches Gehör: Erfordernis eines richterlichen Hinweises vor der

    Auszug aus BGH, 15.12.2022 - I ZB 35/22
    Dem Erfordernis, vor der Verwerfung einer Berufung wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist dem Rechtsmittelführer durch einen Hinweis rechtliches Gehör zu gewähren, um ihm die Möglichkeit zu geben, sich zu der Fristversäumung zu äußern und einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu stellen (BGH, Beschluss vom 24. Februar 2010 - XII ZB 168/08, NJW-RR 2010, 1075 [juris Rn. 7]; zur Verwerfung einer Beschwerde vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juli 2013 - XII ZB 40/13, NJW-RR 2013, 1281 [juris Rn. 6]), ist im Streitfall durch den Hinweis des Berufungsgerichts vom 14. Januar 2022 Genüge getan.
  • BGH, 05.06.2013 - XII ZB 47/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Einzelanweisung bezüglich Korrektur der

    Auszug aus BGH, 15.12.2022 - I ZB 35/22
    Das Berufungsgericht kann vielmehr im Zweifel davon ausgehen, dass der Antragsteller seiner aus § 236 Abs. 2 Satz 1 ZPO ergebenden Verpflichtung zur vollständigen Angabe der die Wiedereinsetzung begründenden Tatsachen auch nachgekommen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Juni 2013 - XII ZB 47/10, NJW-RR 2013, 1393 [juris Rn. 15] mwN).
  • BGH, 20.10.2020 - VIII ZA 15/20

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Folgen einer nicht rechtzeitig

    Auszug aus BGH, 15.12.2022 - I ZB 35/22
    Verbleibt die Möglichkeit, dass die Einhaltung der Frist durch ein Verschulden des Prozessbevollmächtigten der Partei versäumt worden ist, ist der Antrag auf Wiedereinsetzung unbegründet (BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2020 - VIII ZA 15/20, juris Rn. 14 mwN).
  • BGH, 10.02.2022 - I ZB 46/21

    Beantragung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Auszug aus BGH, 15.12.2022 - I ZB 35/22
    Auch bei einer Rechtsbeschwerde gegen einen die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ablehnenden Beschluss muss ein Zulässigkeitsgrund vorliegen und ordnungsgemäß dargelegt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Januar 2020 - I ZB 41/19, juris Rn. 8 und 13; Beschluss vom 10. Februar 2022 - I ZB 46/21, juris Rn. 6).
  • BGH, 11.05.2021 - VIII ZB 9/20

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Übermittlung eines fristwahrenden

    Auszug aus BGH, 15.12.2022 - I ZB 35/22
    (1) Für die anwaltlichen Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit der Übermittlung von fristgebundenen Schriftsätzen im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs per beA gilt nichts wesentlich anderes als bei Übersendung von Schriftsätzen per Telefax (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Mai 2021 - VIII ZB 9/20, NJW 2021, 2201 [juris Rn. 21]; Beschluss vom 29. September 2021 - VII ZR 94/21, NJW 2021, 3471 [juris Rn. 12]; Beschluss vom 8. März 2022 - VI ZB 78/21, juris Rn. 11; Beschluss vom 24. Mai 2022 - XI ZB 18/21, NJW-RR 2022, 1069 [juris Rn. 10]).
  • BGH, 18.02.2020 - XI ZB 8/19

    Anspruch auf Rückzahlung von Zins- und Tilgungsleistungen für ein Darlehen;

    Auszug aus BGH, 15.12.2022 - I ZB 35/22
    Er missachtet aber dann die gebotene Sorgfalt, wenn er wegen eines Versagens des Telefax-Systems konkreten Anlass dafür hat, an dessen verlässlicher Funktionstauglichkeit zu zweifeln (BGH, Beschluss vom 18. Februar 2020 - XI ZB 8/19, juris Rn. 12 mwN).
  • BGH, 24.07.2013 - XII ZB 40/13

    Beschwerde gegen Betreuerbestellung: Richterliche Hinweispflicht vor Verwerfung

    Auszug aus BGH, 15.12.2022 - I ZB 35/22
    Dem Erfordernis, vor der Verwerfung einer Berufung wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist dem Rechtsmittelführer durch einen Hinweis rechtliches Gehör zu gewähren, um ihm die Möglichkeit zu geben, sich zu der Fristversäumung zu äußern und einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu stellen (BGH, Beschluss vom 24. Februar 2010 - XII ZB 168/08, NJW-RR 2010, 1075 [juris Rn. 7]; zur Verwerfung einer Beschwerde vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juli 2013 - XII ZB 40/13, NJW-RR 2013, 1281 [juris Rn. 6]), ist im Streitfall durch den Hinweis des Berufungsgerichts vom 14. Januar 2022 Genüge getan.
  • BGH, 24.05.2022 - XI ZB 18/21

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anwaltlichen Sorgfaltspflichten im

    Auszug aus BGH, 15.12.2022 - I ZB 35/22
    (1) Für die anwaltlichen Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit der Übermittlung von fristgebundenen Schriftsätzen im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs per beA gilt nichts wesentlich anderes als bei Übersendung von Schriftsätzen per Telefax (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Mai 2021 - VIII ZB 9/20, NJW 2021, 2201 [juris Rn. 21]; Beschluss vom 29. September 2021 - VII ZR 94/21, NJW 2021, 3471 [juris Rn. 12]; Beschluss vom 8. März 2022 - VI ZB 78/21, juris Rn. 11; Beschluss vom 24. Mai 2022 - XI ZB 18/21, NJW-RR 2022, 1069 [juris Rn. 10]).
  • BGH, 08.03.2022 - VI ZB 78/21

    Überprüfung des erneut in die Anwaltssoftware zur Signatur eingestellten

  • BGH, 29.09.2021 - VII ZR 94/21

    Zurechnung des Verschuldens eines Prozessbevollmächtigten hinsichtlich des nicht

  • BGH, 23.09.2015 - IV ZB 14/15

    Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsbegründungsfrist: Anforderungen an die

  • BGH, 17.01.2024 - XII ZB 88/23

    beA-Karte neu bestellt statt entsperrt: Keine Ersatzeinreichung bei Bedienfehler

    Eine technische Unmöglichkeit ist dann nicht glaubhaft gemacht, wenn die Angaben auch den Schluss zulassen, dass der zugelassene Übermittlungsweg noch nicht in Betrieb genommen oder eingerichtet und dessen Funktionsfähigkeit vor der erstmaligen Nutzung nicht überprüft worden ist (vgl. BGH Beschluss vom 15. Dezember 2022 - I ZB 35/22 - NJOZ 2023, 437 Rn. 14; Biallaß NJW 2023, 25, 26).

    Denn jedenfalls in den Fällen, in denen - wie hier - auf der Grundlage des Vorbringens des Rechtsanwalts davon auszugehen ist, dass Anlass zur Überprüfung der Funktionsfähigkeit des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs bestand, diese jedoch unterblieben ist (vgl. BGH Beschluss vom 15. Dezember 2022 - I ZB 35/22 - NJOZ 2023, 437 Rn. 14), muss der Rechtsanwalt darlegen, dass die notwendigen technischen Einrichtungen für die Einreichung elektronischer Dokumente ursprünglich vorhanden und einsatzfähig waren.

  • OLG Hamm, 15.01.2024 - 22 U 13/23

    "Zustellbestätigung" als tauglicher Ersatz für digitale Eingangsbestätigung?

    Für die anwaltlichen Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit der Übermittlung von fristgebundenen Schriftsätzen im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs per beA gilt dabei nichts wesentlich anderes als bei Übersendung von Schriftsätzen per Telefax (BGH Beschl. v. 15.12.2022 - I ZB 35/22, BeckRS 2022, 44834 Rn. 13, beck-online, mwN).

    Eine Fehlfunktion technischer Einrichtungen entlastet den Rechtsanwalt nur dann, wenn die Störung plötzlich und unerwartet aufgetreten ist und durch regelmäßige Wartung der Geräte nicht hätte verhindert werden können (BGH Beschl. v. 15.12.2022 - I ZB 35/22, BeckRS 2022, 44834 Rn. 13, beck-online).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.2023 - 1 S 1173/23

    Wiedereinsetzung in die versäumte Rechtsmittelbegründungsfrist; Fehlfunktion

    Eine Fehlfunktion technischer Einrichtungen in der Anwaltskanzlei entlastet den Rechtsanwalt (nur) dann, wenn die Störung plötzlich und unerwartet aufgetreten ist und durch regelmäßige Wartung der Geräte nicht hätte verhindert werden können (BGH, Beschl. v. 18.02.2020 - XI ZB 8/19 - juris Rn. 12; Beschl. v. 15.12.2022 - I ZB 35/22 - juris Rn. 13).
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