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   BGH, 16.01.1951 - 3 StR 34/50   

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https://dejure.org/1951,2841
BGH, 16.01.1951 - 3 StR 34/50 (https://dejure.org/1951,2841)
BGH, Entscheidung vom 16.01.1951 - 3 StR 34/50 (https://dejure.org/1951,2841)
BGH, Entscheidung vom 16. Januar 1951 - 3 StR 34/50 (https://dejure.org/1951,2841)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Revision gegen eine Verurteilung wegen Mordes durch die Beibringung von Gift - Herbeiführen einer tödlichen chronischen Thalliumvergiftung - Heimtückische Ausnutzung des Vertrauens in ein vorgespielte Pflegebereitschaft - Voraussetzungen des Begründungszwangs für das ...

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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 01.02.1955 - 5 StR 678/54

    Inhaltliche Anforderungen an einen Beschluss über die Eröffnung des

    Die Rechtsprechung hat daher sogenannten Protokollrügen stets die Beachtung versagt (vgl z.B. RGSt 42, 168 [170, 171]; RG JW 1932, 2437; BGH vom 16.1.1951 - 3 StR 34/50 - bei Dallinger MDR 1951, 275).
  • BGH, 01.10.1953 - 4 StR 120/53

    Verletzung von Verfahrensvorschriften bei der Verfassung der

    Da § 54 StPO ausschliesslich das öffentliche Interesse an der Wahrung des Dienstgeheimnisses, nicht auch Verteidigungsrechte des Angeklagten schützen will, kann sich der Angeklagte auf seine Verletzung nicht berufen (BGH 3 StR 34/50 vom 16.1.1951).
  • BGH, 08.05.1958 - 4 StR 404/57

    Rechtsmittel

    Der Begründungszwang des § 64 StPO hat den Zweck, die Beteiligten über den Rechtsgrund zu unterrichten, aus dem der Zeuge unvereidigt bleiben soll, um ihnen Gelegenheit zu geben, durch ihre Ausführungen oder den Antritt von Beweisen den vermeintlichen Eideshinderungsgrund auszuräumen ( BGH 3 StR 34/50 vom 16. Januar 1951).
  • BGH, 09.07.1968 - 1 StR 176/68

    Zweck der Erforderlichkeit der Angabe von Gründen für das Unterlassen der

    Zweck dieser Vorschrift ist es, die Beteiligten über den Rechtsgrund zu unterrichten, aus dem der Zeuge unvereidigt bleiben soll, um ihnen Gelegenheit zu geben, durch ihre Ausführungen oder den Antritt von Beweisen den vermeintlichen Eideshinderungsgrund auszuräumen (RGSt 24, 130, 132; BGH 3 StR 34/50 vom 16. Januar 1951; 4 StR 404/57 vom 8. Mai 1958; 5 StR 232/61 vom 18. Juli 1961).
  • BGH, 12.07.1955 - 5 StR 131/55

    Rechtsmittel

    Das ergibt sich aus dem oben erwähnten Zweck des Begründungszwanges (vgl auch BGH 3 StR 34/50 vom 16.1.1951 MDR 1951, 275).
  • BGH, 03.02.1959 - 1 StR 544/58

    Rechtsmittel

    Ob der Dienstvorgesetzte eines Zeugen bei der Verweigerung oder Beschränkung der Aussagegenehmigung sein Ermessen, richtig gebraucht hat entzieht sich der Nachprüfung des Strafrichters (vgl. auch BGH 3 StR 34/50 vom 16. Januar 1951, angef. bei Dallinger in MDR 1951, 275 zu § 54 ZPO).
  • BGH, 18.07.1961 - 5 StR 232/61

    Rechtsmittel

    Der Zweck dieser Vorschrift ist es, die Beteiligten aber den Rechtsgrund zu unterrichten, aus dem der Zeuge unvereidigt bleiben soll, um ihnen Gelegenheit zu geben, durch ihre Ausführungen oder den Antritt von Beweisen den vermeintlichen Eideshinderungsgrund auszuräumen (so BGH 3 StR 34/50 vom 16. Januar 1951; 4 StR 404/57 vom 8. Mai 1958).
  • BGH, 10.03.1955 - 3 StR 566/54

    Rechtsmittel

    Anders kann es allerdings sein, wenn sich die Beteiligten über den Rechtsgrund der Nichtvereidigung klar sind (BGH 3 StR 34/50 vom 16. Januar 1951).
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