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BGH, 16.01.1963 - VIII ZR 83/61 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1963, 709
- MDR 1963, 495
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 13.11.1956 - VIII ZR 3/56
Verkehrssicherungspflicht für Fahrstühle in Bezug auf fehlende Bodenbündigkeit - …
Auszug aus BGH, 16.01.1963 - VIII ZR 83/61
sich im Einklang mit der Rechtsprechung des erkennen den Senats, der in einem ähnlich liegenden Falle die Auffassung vertreten hat, ein Unterpächter könne, obwohl der Haupt Pächter.- den Hauptpachtvertrag noch nicht gekündigt hatte, sein Unterpachtverhältnis aus wichtigem Grunde kündigen, wenn die für ihn nötige Gewißheit über die Fortdauer des Hauptvertrages fehlt, weil er größere Investitionen vornehmen will (Urt vom 3 0 Juni 1959 - VIII ZR 128/58 - LK BGB § 5+2 Nr, l) , Bei dieser Sachlage kann hier dahingestellt bleiben, ob dem Beklagten möglicherweise ein Rücktrittsrecht zustehen könnte (vgl, Urteil des erkennenden Senats vom 13, November 1956 - VIII ZR 3/56 - LM BGB § 326 (A) Nr, 6 ) "WH. - BGH, 30.06.1959 - VIII ZR 128/58
Auszug aus BGH, 16.01.1963 - VIII ZR 83/61
sich im Einklang mit der Rechtsprechung des erkennen den Senats, der in einem ähnlich liegenden Falle die Auffassung vertreten hat, ein Unterpächter könne, obwohl der Haupt Pächter.- den Hauptpachtvertrag noch nicht gekündigt hatte, sein Unterpachtverhältnis aus wichtigem Grunde kündigen, wenn die für ihn nötige Gewißheit über die Fortdauer des Hauptvertrages fehlt, weil er größere Investitionen vornehmen will (Urt vom 3 0 Juni 1959 - VIII ZR 128/58 - LK BGB § 5+2 Nr, l) , Bei dieser Sachlage kann hier dahingestellt bleiben, ob dem Beklagten möglicherweise ein Rücktrittsrecht zustehen könnte (vgl, Urteil des erkennenden Senats vom 13, November 1956 - VIII ZR 3/56 - LM BGB § 326 (A) Nr, 6 ) "WH.