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   BGH, 16.01.1970 - V ZR 48/69   

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https://dejure.org/1970,7716
BGH, 16.01.1970 - V ZR 48/69 (https://dejure.org/1970,7716)
BGH, Entscheidung vom 16.01.1970 - V ZR 48/69 (https://dejure.org/1970,7716)
BGH, Entscheidung vom 16. Januar 1970 - V ZR 48/69 (https://dejure.org/1970,7716)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Hinderung der erneuten Geltendmachung von Einwänden durch rechtskräftiges Teilurteil - Voraussetzungen eines Dissenses im Erbauseinandersetzungsvertrag - Falsa demonstratio oder zumindest Umdeutung des Vertrags bei Unkenntnis von nachbarlichem Miteigentum - ...

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.02.1965 - VIII ZR 121/63

    Materielle Rechtskraft bei Abweisung der Räumungsklage

    Auszug aus BGH, 16.01.1970 - V ZR 48/69
    Da allein die im Urteil ausgesprochene Rechtsfolge, d.h. der vom Richter aus dem vorgetragenen Sachverhalt gezogene und in der Urteilsformel zum Ausdruck gebrachte Schluß in materielle Rechtskraft erwächst, während die Feststellung der zugrunde liegenden Rechtsverhältnisse hiervon nicht erfaßt wird (BGHZ 43, 144), bleibt es den Klägern unbenommen, ihre bisherigen Einwendungen gegen die Wirksamkeit des Erbauseinandersetzungsvertrages auch im jetzigen Verfahrensstande zu wiederholen.
  • BGH, 20.06.1962 - V ZR 219/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.01.1970 - V ZR 48/69
    Was die Genehmigungsbedürftigkeit der Grundstücksteilung nach § 19 BBauG anlangt, so betrifft sie nicht das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft, sondern nur das dingliche Erfüllungsgeschäft; eine Genehmigungsversagung würde nicht die Wirksamkeit der Verpflichtung beeinträchtigen, sondern nur nachträgliche Leistungsunmöglichkeit begründen (Senatsurteil BGHZ 37, 233, 240) [BGH 20.06.1962 - V ZR 219/60].
  • BGH, 23.06.1967 - V ZR 4/66

    Rechtswirksamer Verkauf und Auflassung eines Grundstücks - Anforderungen an einen

    Auszug aus BGH, 16.01.1970 - V ZR 48/69
    Waren sie mithin über die Eigentumsverhältnisse an der Hofparzelle nicht im unklaren und sollte nach ihrem Willen, wie das angefochtene Urteil in anderem Zusammenhang feststellt (S. 22), nur "das, was vorhanden war", verteilt werden, so berührt der Umstand, daß die notarielle Urkunde die bei der Teilung sich ergebenden Miteigentumsbruchteile des Beklagten und des Klägers zu 4 unrichtig bezeichnet (Hälfte- statt Viertelanteile), die Gültigkeit der getroffenen Vereinbarungen nicht (Urteil des erkennenden Senats vom 23. Juni 1967, V ZR 4/66, WM 1967, 701, 702).
  • BGH, 23.02.1968 - V ZR 188/64

    Verbot des Selbstkontrahierens bei Zusammenfassung mehrerer selbständiger

    Auszug aus BGH, 16.01.1970 - V ZR 48/69
    Diese Entscheidung ist vom erkennenden Senat durch Urteil vom 23. Februar 1968, V ZR 188/64 (BGHZ 50, 8) aufgehoben und die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen worden.
  • BGH, 06.04.1973 - V ZR 67/71

    Abschluss eines notariell beurkundeten Kaufanwärtervertrages über ein Grundstück

    In dem jetzt zur Entscheidung stehenden Rechtsstreit spielt die Rücktrittserklärung vom 14. Juli 1966 dagegen keine Rolle mehr; nicht auf sie stützt die Klägerin ihr nunmehriges Räumungs- und Herausgabebegehren, sondern auf andere, im folgenden erörterte Vorgänge (vgl. das einen ähnlichen Fall betreffende Urteil des Senats vom 16. Januar 1970, V ZR 48/69, S. 6 f).
  • BGH, 30.04.1971 - V ZR 31/70

    Klage auf Zustimmung einer Grundbucheintragung - Eintragung eines Vorkaufsrechts

    Soweit der Revisionskläger in diesem Zusammenhang die Ansicht vertritt, die Verweigerung der Bodenverkehrsgenehmigung führe dazu, "daß der bis dahin schwebend unwirksame Vertrag endgültig unwirksam wird", ist zu bemerken, daß die Genehmigung nach § 19 BBauG nicht das schuldrechtliche Geschäft betrifft und eine Versagung die Wirksamkeit der Verpflichtung nicht beeinträchtigt, sondern nur nachträgliche Unmöglichkeit begründet (vgl. Senatsurteil vom 16. Januar 1970 - V ZR 48/69 S. 16).
  • BGH, 23.03.1970 - V ZR 78/67

    Dem Bauträger zustehende, in der Bauabrechnung eingesetzte

    Da der erwähnte Klagvortrag mit dem Wortlaut des Zusatzvertrags im Widerspruch steht, ist es mit Rücksicht auf die Vermutung der Richtigkeit und Vollständigkeit notarieller Urkunden (vgl. Senatsurteil vom 16. Januar 1970 - V ZR 48/69, So 10 f) aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden, daß der Berufungsrichter seiner Entscheidung den Inhalt des Zusatzvertrags zugrunde gelegt hat.
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