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   BGH, 16.01.2003 - 1 StR 512/02   

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https://dejure.org/2003,3759
BGH, 16.01.2003 - 1 StR 512/02 (https://dejure.org/2003,3759)
BGH, Entscheidung vom 16.01.2003 - 1 StR 512/02 (https://dejure.org/2003,3759)
BGH, Entscheidung vom 16. Januar 2003 - 1 StR 512/02 (https://dejure.org/2003,3759)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 66 StGB; § 400 StPO; § 395 Abs. 4 Satz 1 StPO; § 265 StPO; § 76 Abs. 1 Satz 2 StPO; § 83 Abs. 1 StPO; § 245 StPO; § 244 Abs. 2 StPO
    Anschluss des Nebenklageberechtigten (Zeitpunkt des Anschlusses); Hinweispflicht; Entpflichtung des Sachverständigen nach Erstattung des Gutachtens (Aufklärungspflicht; Ermessen; Sachkunde und Rechtskenntnisse); nemo tenetur-Grundsatz (keine belastende Verwertung des ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Mitwirkung der Nebenklage an der Hauptverhandlung; Anschluss des Nebenklageberechtigten bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens; Voraussetzungen für die Anordnung einer Sicherungsverwahrung; Ergänzende Begutachtung; Entpflichtung eines Sachverständigen nach ...

  • Judicialis

    StPO § 76 Abs. 1 Satz 1; ; StPO § 76 Abs. 1 Satz 2; ; StPO § 83 Abs. 1; ; StPO § 245; ; StPO § 265; ; StPO § 395 Abs. 4 Satz 1; ; StPO § 400; ; StGB § 66 Abs. 2; ; StGB § 66 Abs. 3 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 76 Abs. 1 § 83 Abs. 1
    Entpflichtung eines Sachverständigen wegen mangelnder Sachkunde; Neubestellung eines Sachverständigen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2003, 430 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Frankfurt, 11.03.1999 - 3 Ws 218/99
    Auszug aus BGH, 16.01.2003 - 1 StR 512/02
    Wie bei der Strafzumessung darf allerdings zulässiges Verteidigungsverhalten auch im Zusammenhang mit Sicherungsverwahrung nicht zum Nachteil des Angeklagten berücksichtigt werden (vgl. nur BGH StV 1993, 469; BGH b. Pfister NStZ-RR 2000, 365 m.w.N.), selbst wenn der Schuldspruch schon rechtskräftig ist (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 4, 19 m. w.N.; zum Vollstreckungsverfahren vgl. demgegenüber OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 346 f. m.w.N.).
  • BGH, 04.09.2001 - 1 StR 232/01

    Gefährliche Körperverletzung (Glimmende Zigarette); Tateinheit auch trotz Taten,

    Auszug aus BGH, 16.01.2003 - 1 StR 512/02
    Deshalb ist er jeweils wegen Freiheitsberaubung in Tateinheit mit mehreren Nötigungen und mehreren - bezüglich R.: gefährlichen - Körperverletzungen rechtskräftig schuldig gesprochen (Senatsurteil vom 4. September 2001 - 1 StR 232/01, teilweise abgedruckt in NStZ 2002, 30 f.).
  • BGH, 11.11.1993 - 4 StR 584/93

    Hinweispflicht des Gerichts auf die Möglichkeit dass für den Angekagten eine

    Auszug aus BGH, 16.01.2003 - 1 StR 512/02
    Die hierauf gestützte Rüge der Verletzung von § 265 StPO (vgl. BGHR StPO § 265 Abs. 2 Hinweispflicht 6; BGH NStZ 2001, 162) greift jedenfalls deshalb nicht durch, weil sich der Angeklagte auch bei einem solchen Hinweis nicht erfolgversprechender als geschehen hätte verteidigen können.
  • BGH, 23.09.1992 - 1 StR 501/92

    Berücksichtigung unterbliebener Bemühungen um Schadenswiedergutmachung bei

    Auszug aus BGH, 16.01.2003 - 1 StR 512/02
    Wie bei der Strafzumessung darf allerdings zulässiges Verteidigungsverhalten auch im Zusammenhang mit Sicherungsverwahrung nicht zum Nachteil des Angeklagten berücksichtigt werden (vgl. nur BGH StV 1993, 469; BGH b. Pfister NStZ-RR 2000, 365 m.w.N.), selbst wenn der Schuldspruch schon rechtskräftig ist (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 4, 19 m. w.N.; zum Vollstreckungsverfahren vgl. demgegenüber OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 346 f. m.w.N.).
  • BGH, 07.11.1986 - 2 StR 563/86

    Bestreiten - Tat - Strafschärfung

    Auszug aus BGH, 16.01.2003 - 1 StR 512/02
    Wie bei der Strafzumessung darf allerdings zulässiges Verteidigungsverhalten auch im Zusammenhang mit Sicherungsverwahrung nicht zum Nachteil des Angeklagten berücksichtigt werden (vgl. nur BGH StV 1993, 469; BGH b. Pfister NStZ-RR 2000, 365 m.w.N.), selbst wenn der Schuldspruch schon rechtskräftig ist (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 4, 19 m. w.N.; zum Vollstreckungsverfahren vgl. demgegenüber OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 346 f. m.w.N.).
  • BGH, 20.11.2001 - 1 StR 470/01

    Befangenheit des Sachverständigen; Schuldfähigkeit; Beweisantrag; Beweisrecht;

    Auszug aus BGH, 16.01.2003 - 1 StR 512/02
    Hierauf finden die Grundsätze des Beweisrechts Anwendung (vgl. BGHR StPO § 74 Ablehnung 1 m.Nachw.).
  • BGH, 23.02.2000 - 3 StR 583/99

    Anordnung des Verfalls; Schätzung beim vollständig geständigen Angeklagten

    Auszug aus BGH, 16.01.2003 - 1 StR 512/02
    Wie bei der Strafzumessung darf allerdings zulässiges Verteidigungsverhalten auch im Zusammenhang mit Sicherungsverwahrung nicht zum Nachteil des Angeklagten berücksichtigt werden (vgl. nur BGH StV 1993, 469; BGH b. Pfister NStZ-RR 2000, 365 m.w.N.), selbst wenn der Schuldspruch schon rechtskräftig ist (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 4, 19 m. w.N.; zum Vollstreckungsverfahren vgl. demgegenüber OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 346 f. m.w.N.).
  • BGH, 08.11.2000 - 1 StR 427/00

    Verwerfung der Revision als unbegründet; Hinweispflicht (Sicherungsverwahrung)

    Auszug aus BGH, 16.01.2003 - 1 StR 512/02
    Die hierauf gestützte Rüge der Verletzung von § 265 StPO (vgl. BGHR StPO § 265 Abs. 2 Hinweispflicht 6; BGH NStZ 2001, 162) greift jedenfalls deshalb nicht durch, weil sich der Angeklagte auch bei einem solchen Hinweis nicht erfolgversprechender als geschehen hätte verteidigen können.
  • BGH, 12.03.2002 - 1 StR 557/01

    Befangenheit eines Schöffen (Ablehnungsantrag; Presseberichte über angebliche

    Auszug aus BGH, 16.01.2003 - 1 StR 512/02
    Darauf, ob die Sachverständige nicht lediglich - rechtlich unbedenklich - zum Ausdruck bringen wollte, auch die Einstellung des Angeklagten zu seinem Verhalten biete keinen Anlaß, die Einschätzung seiner Gefährlichkeit in Zweifel zu ziehen (vgl. BGH Beschluß vom 12. März 2002 - 1 StR 557/01 m.w.N. -), kommt es daher nicht mehr an.
  • BGH, 10.07.1996 - 2 StR 295/96

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand von Nebenklägern - Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BGH, 16.01.2003 - 1 StR 512/02
    Der Nebenklageberechtigte kann sich dem Verfahren bis zu dessen rechtskräftigem Abschluß (BGH NStZ-RR 1997, 136) in jeder Lage anschließen, § 395 Abs. 4 Satz 1 StPO; ob er zur Zeit des Anschlusses noch Rechtsmittel einlegen könnte, ist unerheblich (BGH, Beschluß vom 15. Mai 1998 - 2 StR 76/98; Senge in KK 4. Aufl. § 395 Rdn. 15).
  • BGH, 15.05.1998 - 2 StR 76/98
  • BGH, 16.09.1992 - 2 StR 277/92

    Keine nachteilige Verwertung zulässigen Verteidigungsverhaltens bei

  • BGH, 03.02.2011 - 4 StR 616/10

    Hinweispflicht bei der Sicherungsverwahrung (Ermessensgrundsätze)

    Ob sich die aus § 265 Abs. 1 und 2 StPO resultierende Hinweispflicht auf die einzelnen Anordnungstatbestände des § 66 StGB erstreckt (vgl. BGH, Beschluss vom 2. September 2009 - 5 StR 311/09, BGHR StPO § 265 Abs. 2 Hinweispflicht 10; Urteil vom 26. November 2003 - 2 StR 291/03, NJW 2004, 1187; Beschluss vom 16. Januar 2003 - 1 StR 512/02), kann der Senat offen lassen, weil auszuschließen ist, dass sich der Angeklagte bei Erteilung eines solchen Hinweises erfolgversprechender als geschehen hätte verteidigen können.

    Für das bei der Anwendung der Bestimmungen des § 66 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 StGB jeweils auszuübende Ermessen gelten die gleichen Grundsätze (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Januar 2003 - 1 StR 512/02).

  • BGH, 09.02.2006 - 1 StR 499/05

    Urteil im Fall eines Auftragmordes im Karlsruher Rotlichtmilieu rechtskräftig

    Nach rechtskräftigem Verfahrensabschluss kann sich der Nebenklageberechtigte dem Verfahren nicht mehr anschließen (BGHR StPO § 395 Anschluss 5).
  • BGH, 01.03.2011 - 4 StR 687/10

    Weitere Beteiligung der Nebenklage im Verfahren trotz Rechtskraft des

    Trotz der Rechtskraft des Schuldspruchs ist eine weitere Beteiligung der zugelassenen Nebenklage am Verfahren zulässig; die nach § 400 StPO eingeschränkte Rechtsmittelbefugnis steht dem nicht entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Januar 2003 - 1 StR 512/02, BGHR StPO § 395 Anschluss 5; vgl. auch KK-Senge, StPO, 6. Aufl., § 395 Rn. 15 m.w.N.).
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