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   BGH, 16.01.2008 - IV ZR 271/04   

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https://dejure.org/2008,8716
BGH, 16.01.2008 - IV ZR 271/04 (https://dejure.org/2008,8716)
BGH, Entscheidung vom 16.01.2008 - IV ZR 271/04 (https://dejure.org/2008,8716)
BGH, Entscheidung vom 16. Januar 2008 - IV ZR 271/04 (https://dejure.org/2008,8716)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Richtiger Adressat einer Leistungsablehnung eines Versicherers

  • Judicialis

    VVG § 12 Abs. 3; ; BGB § 400; ; ZPO § 850b Abs. 1 Nr. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtiger Adressat der Belehrung über die Einhaltung der Klagefrist nach Ablehnung von Ansprüchen aus einem Versicherungsverhältnis

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Versicherungsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Sperrwirkung des § 12 Abs. 3 VVG bei identischem Gesundheitszustand

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 07.06.2002 - 6 U 112/01

    Austausch des Versicherungsnehmers in der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung;

    Auszug aus BGH, 16.01.2008 - IV ZR 271/04
    Die nur insoweit bestehenden Unklarheiten, die insbesondere durch das Abtretungsverbot des § 400 BGB i.V. mit § 850b Abs. 1 Nr. 1 ZPO (vgl. BGHZ 70, 206, 208 ff.; OLG Saarbrücken VersR 1995, 1227, 1228; KG VersR 2003, 490 f.) bedingt sind, sind nicht der Beklagten, sondern den vom Kläger und seiner Tochter vorgenommenen mehrfachen Änderungen des Bezugsrechts und der Auswechslung des Versicherungsnehmers zuzuschreiben.
  • BGH, 25.01.1978 - VIII ZR 137/76

    Unpfändbarkeit vertraglicher Rentenansprüche

    Auszug aus BGH, 16.01.2008 - IV ZR 271/04
    Die nur insoweit bestehenden Unklarheiten, die insbesondere durch das Abtretungsverbot des § 400 BGB i.V. mit § 850b Abs. 1 Nr. 1 ZPO (vgl. BGHZ 70, 206, 208 ff.; OLG Saarbrücken VersR 1995, 1227, 1228; KG VersR 2003, 490 f.) bedingt sind, sind nicht der Beklagten, sondern den vom Kläger und seiner Tochter vorgenommenen mehrfachen Änderungen des Bezugsrechts und der Auswechslung des Versicherungsnehmers zuzuschreiben.
  • OLG Saarbrücken, 09.11.1995 - 5 U 69/94

    Abtretung und Kündigung bei Lebens- und Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

    Auszug aus BGH, 16.01.2008 - IV ZR 271/04
    Die nur insoweit bestehenden Unklarheiten, die insbesondere durch das Abtretungsverbot des § 400 BGB i.V. mit § 850b Abs. 1 Nr. 1 ZPO (vgl. BGHZ 70, 206, 208 ff.; OLG Saarbrücken VersR 1995, 1227, 1228; KG VersR 2003, 490 f.) bedingt sind, sind nicht der Beklagten, sondern den vom Kläger und seiner Tochter vorgenommenen mehrfachen Änderungen des Bezugsrechts und der Auswechslung des Versicherungsnehmers zuzuschreiben.
  • LG Hamburg, 26.01.2022 - 314 O 60/21

    Sperrwirkung von Leistungsablehnung und Vergleich

    Wegen identischer Gesundheitsbeeinträchtigungen bestehende Berufsunfähigkeit kann nur aus einem einheitlichen Anspruch hergeleitet werden (vgl. BGH, Beschluss vom 16.1.2008, IV ZR 271/04).
  • OLG Köln, 08.04.2011 - 20 U 160/10
    Ist im Vorprozess die Klage des Versicherungsnehmers auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung abgewiesen worden und macht der Versicherungsnehmer in einem neuen Prozess einen neuen Versicherungsfall geltend, ist Voraussetzung, dass sich der Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers seit rechtskräftigem Abschluss des Vorprozesses verschlechtert hat (vgl. BGH, Beschluss vom 16.1.2008 - IV ZR 271/04).
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