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   BGH, 16.01.2008 - KVR 26/07   

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https://dejure.org/2008,513
BGH, 16.01.2008 - KVR 26/07 (https://dejure.org/2008,513)
BGH, Entscheidung vom 16.01.2008 - KVR 26/07 (https://dejure.org/2008,513)
BGH, Entscheidung vom 16. Januar 2008 - KVR 26/07 (https://dejure.org/2008,513)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit der Vorschriften über die Fusionskontrolle bei einem Zusammenschluss von Krankenhäusern; Angebot von Behandlungsleistungen für gesetzlich versicherte oder für private Patienten als Kriterium des Unterliegens eines Zusammenschlusses von Krankenhäusern der ...

  • Judicialis

    GWB § 19 Abs. 2; ; GWB § 35; ; GWB § 36 Abs. 1; ; SGB V § 69

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 19 Abs. 2 § 35 § 36 Abs. 1; SGB V § 69
    "Kreiskrankenhaus Bad Neustadt"; Kontrolle des Zusammenschlusses mehrerer Krankenhäuser; Abgrenzung des sachlich und des räumlich relevanten Markts

  • rechtsportal.de

    GWB § 19 Abs. 2 § 35 § 36 Abs. 1 ; SGB V § 69
    "Kreiskrankenhaus Bad Neustadt"; Kontrolle des Zusammenschlusses mehrerer Krankenhäuser; Abgrenzung des sachlich und des räumlich relevanten Markts

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kreiskrankenhaus Bad Neustadt

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zusammenschluss von Krankenhäusern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Fusionskontrolle auf Krankenhauszusammenschlüsse anwendbar

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Fusionskontrolle auf Krankenhauszusammenschlüsse anwendbar

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Krankenhäuser: Bundeskartellamt darf Fusionen verbieten

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Zusammenschlüsse von Krankenhäusern unterfallen der Fusionskontrolle

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Fusionskontrolle auf Krankenhauszusammenschlüsse anwendbar

Besprechungen u.ä.

  • heuking.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Markt oder nicht Markt? Fusion von Krankenhäusern (Dr. Daniela Hattenhauer, Dr. Christina Heckmann; KU 1/2009, S. 34)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 175, 333
  • NJW-RR 2008, 1426
  • NZS 2008, 653
  • WM 2008, 1515
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 28.04.2005 - III ZR 351/04

    Behandlungsvertrag bei fehlendem Versicherungsschutz

    Auszug aus BGH, 16.01.2008 - KVR 26/07
    aa) Zwischen dem Krankenhaus und dem Kassenpatienten wird ein zivilrechtlicher Behandlungsvertrag abgeschlossen, bei dem - unbeschadet des Sachleistungsprinzips der gesetzlichen Krankenversicherung - der Patient selbst Vertragspartei wird (BGHZ 163, 42, 46; BGH, Urt. v. 9.5.2000 - VI ZR 173/99, NJW 2000, 3429, 3430; Genzel in Laufs/Uhlenbruck, Handbuch des Arztrechts, 3. Aufl., § 92 Rdn. 6; Richardi in Staudinger, Kommentar zum BGB, Bearbeitung 2005, vor §§ 611 ff. Rdn. 1265; indifferent Höfler in Kasseler Kommentar Sozialversicherungsrecht, Stand 2007, § 39 SGB V Rdn. 45).

    Zahlungspflichtig ist bei gesetzlich Versicherten allerdings nicht der Patient, sondern allein die Krankenkasse (BGHZ 163, 42, 46; Genzel aaO § 87 Rdn. 44).

  • BGH, 11.03.1986 - KVR 2/85

    Anforderungen an die Feststellung eines einheitlichen Marktes

    Auszug aus BGH, 16.01.2008 - KVR 26/07
    Als "eine bestimmte Art von Waren oder gewerblichen Leistungen" im Sinne des § 19 Abs. 2 GWB kann auch ein umfassendes Sortiment untereinander nicht austauschbarer Waren oder Leistungen angesehen werden, etwa das Sortiment im Lebensmitteleinzelhandel (BGH, Beschl. v. 11.3.1986 - KVR 2/85, WuW/E BGH 2231, 2234 - Metro-Kaufhof).
  • BGH, 04.11.2003 - KZR 16/02

    Kein Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch Kopplungsangebote für

    Auszug aus BGH, 16.01.2008 - KVR 26/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind an sich bestehende überregionale Bezugsalternativen bei der räumlichen Marktabgrenzung nicht zu berücksichtigen, wenn sie von den Nachfragern tatsächlich nicht oder kaum wahrgenommen werden (BGHZ 156, 379, 384 f. - Strom und Telefon I; 166, 165 Tz. 29 - DB Regio/Üstra).
  • BGH, 23.10.1979 - KVR 3/78

    Alsen-Breitenburg/Zementwerk Klöckner-Werke AG

    Auszug aus BGH, 16.01.2008 - KVR 26/07
    Da sich regionale Märkte meist nicht exakt voneinander abgrenzen lassen (vgl. BGH, Beschl. v. 23.10.1979 - KVR 3/78, WuW/E BGH 1655, 1658 - Zementmahlanlage II; Ruppelt in Langen/Bunte aaO § 19 GWB Rdn. 27), konnte das Beschwerdegericht diese geringe "Einpendlerquote" als für die räumliche Marktabgrenzung unerheblich ansehen und von einem eigenständigen räumlich relevanten Markt Bad Neustadt/Bad Kissingen ausgehen.
  • BGH, 16.01.2007 - KVR 12/06

    National Geographic II

    Auszug aus BGH, 16.01.2008 - KVR 26/07
    Anbieter, die ihre Angebote kurzfristig und mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand auf eine bestimmte Dienstleistung umstellen können, sind in den entsprechenden Dienstleistungsmarkt einzubeziehen (BGHZ 170, 299 Tz. 20 - National Geographic II).
  • BGH, 28.04.1992 - KVR 9/91

    Marktbeherrschende Stellung im Einzelhandel - Metro

    Auszug aus BGH, 16.01.2008 - KVR 26/07
    So hat es der Bundesgerichtshof bereits für rechtlich zulässig gehalten, einen sachlich relevanten Einzelhandelsmarkt für Unterhaltungselektronik anzunehmen, obwohl viele der darin einbezogenen Produkte (z.B. Fernsehgeräte) von den einzelnen Verbrauchern nur gelegentlich oder (z.B. Kopiergeräte) gar nicht nachgefragt werden (vgl. BGHZ 118, 132, 135 - Kaufhof/Saturn).
  • BGH, 07.02.2006 - KVR 5/05

    DB Regio/üstra

    Auszug aus BGH, 16.01.2008 - KVR 26/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind an sich bestehende überregionale Bezugsalternativen bei der räumlichen Marktabgrenzung nicht zu berücksichtigen, wenn sie von den Nachfragern tatsächlich nicht oder kaum wahrgenommen werden (BGHZ 156, 379, 384 f. - Strom und Telefon I; 166, 165 Tz. 29 - DB Regio/Üstra).
  • BSG, 03.08.2006 - B 3 KR 7/06 R

    Kein Verlust des Vergütungsanspruchs des Apothekers bei verspäteter Einreichung

    Auszug aus BGH, 16.01.2008 - KVR 26/07
    c) Dem steht die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts nicht entgegen, wonach die Krankenkassen im Rahmen des Sachleistungsprinzips Nachfrager stationärer Krankenhausbehandlung für ihre Versicherten sind (BSG APR 2007, 53, 56).
  • BGH, 14.03.2000 - KZB 34/99

    Hörgeräteakustik; Rechtsweg für Ansprüche eines Leistungserbringers gegen eine

    Auszug aus BGH, 16.01.2008 - KVR 26/07
    Mit der Neuregelung des § 69 SGB V wurde das Ziel verfolgt, die Tätigkeiten der Krankenkassen, die im Zusammenhang mit der Erfüllung ihres öffentlich-rechtlichen Versorgungsauftrags stehen, dem Privatrecht und insbesondere dem Wettbewerbs- und Kartellrecht vollständig zu entziehen (vgl. den Entwurf des GKV-Gesundheitsreformgesetzes 2000, BT-Drucks. 14/1245, S. 68; BGH, Beschl. v. 14.3.2000 - KZB 34/99, WuW/E DE-R 469 - Hörgeräteakustik; ferner Neumann, WuW 1999, 961, 963 ff.).
  • BGH, 14.03.2000 - KZR 15/98

    Zahnersatz aus Manila

    Auszug aus BGH, 16.01.2008 - KVR 26/07
    Der Senat hat für Sachverhalte, die in den Geltungsbereich des Sachleistungsprinzips der gesetzlichen Krankenversicherung fielen, bereits entschieden, dass bei den Tatbeständen der unbilligen Behinderung (§ 20 GWB) und des Boykotts (§ 21 Abs. 1 GWB) derjenige Nachfrager ist, der die Auswahl zwischen mehreren Leistungserbringern zu treffen hat (BGH, Urt. v. 27.4.1999 - KZR 54/97, WuW/E DE-R 303, 305 - "Sitzender Krankentransport"; Urt. v. 14.3.2000 - KZR 15/98, WuW/E DE-R 487, 489 - Zahnersatz aus Manila).
  • BGH, 09.03.1999 - KVR 20/97

    Gewerblich organisierte Spielgemeinschaften dürfen von der Teilnahme an

  • BGH, 09.05.2000 - VI ZR 173/99

    Notwendigkeit einer Krankenhausbehandlung

  • BGH, 27.04.1999 - KZR 54/97

    "Sitzender Krankentransport"

  • BGH, 23.02.2006 - I ZR 164/03

    Blutdruckmessungen

  • LSG Brandenburg, 09.03.2005 - L 24 KR 5/04

    Kostentragungspflicht hinsichtlich der durch eine Behandlung im Wunschkrankenhaus

  • BGH, 10.01.1984 - VI ZR 297/81

    Rechtsweg für Rechtsstreitigkeiten im Abrechnungsverhältnis zwischen

  • EuGH, 11.07.2006 - C-205/03

    FENIN / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Einrichtungen, die das spanische

  • BSG, 13.12.2001 - B 3 KR 11/01 R

    Krankenversicherung - Leistungen - Krankenhausbehandlung -

  • BSG, 13.05.2004 - B 3 KR 18/03 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlungsbedürftigkeit - Vormundschaftsgericht

  • BGH, 06.11.2013 - KZR 58/11

    Kartellrechtlicher Unternehmensbegriff bei Versorgungsanstalt und

    Die Unternehmenseigenschaft wird durch jede selbständige Tätigkeit im geschäftlichen Verkehr begründet, die auf den Austausch von Waren oder gewerblichen Leistungen gerichtet ist, und sich nicht auf die Deckung des privaten Lebensbedarfs beschränkt (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Januar 2008 - KVR 26/07, BGHZ 175, 333 Rn. 21 - Kreiskrankenhaus Bad Neustadt, mwN).
  • BGH, 06.12.2011 - KVR 95/10

    Total/OMV

    Die sachliche Marktabgrenzung des Berufungsgerichts steht insbesondere mit den zur Auslegung des Unionsrechts ergangenen Bekanntmachungen und Mitteilungen der Kommission - etwa der Bekanntmachung über die Definition des relevanten Marktes im Sinne des Wettbewerbsrechts der Gemeinschaft (ABl. 1997 Nr. C 372/5 Rn. 13 ff.) - in Einklang, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch im Bereich der Fusionskontrolle bei der Auslegung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen zu berücksichtigen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Januar 2008 - KVR 26/07, BGHZ 175, 333 Rn. 69 - Kreiskrankenhaus Bad Neustadt; BGH, WuW/E DE-R 2905 Rn. 43 - Phonak/GN Store).

    Dieser Markt umfasst im Fall eines Zusammenschlusses durch Erwerb von Teilen eines Vertriebsnetzes alle Nachfrager, die nach den tatsächlichen Verhältnissen des konkreten Falles jeweils als Abnehmer für das Angebot dieser Vertriebsstellen in Betracht kommen und deren wettbewerbliche Handlungsmöglichkeiten durch den Zusammenschluss betroffen, insbesondere beschränkt werden können (vgl. BGHZ 175, 333 Rn. 69 - Kreiskrankenhaus Bad Neustadt).

    Dafür sind die tatsächlichen Verbrauchergewohnheiten und die zurückzulegenden Entfernungen unter Berücksichtigung der Verkehrsverbindungen entscheidend (vgl. BGHZ 175, 333 Rn. 65 ff. - Kreiskrankenhaus Bad Neustadt; Ruppelt in Langen/Bunte, GWB, 11. Aufl., § 19 Rn. 39).

  • BSG, 23.03.2011 - B 6 KA 11/10 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zuständigkeit - Spruchkörper für Angelegenheiten

    Deren Geltung auch im Verhältnis der Leistungserbringer und die Anwendung der darauf bezogenen Schadensersatzregelungen auch in diesem Verhältnis ergibt sich zumal ausdrücklich aus dem den § 69 (heute: Abs. 1) SGB V abschließenden letzten Satz: "Die Sätze 1 bis 3 [die das gesamte Vierte Kapitel in Bezug nehmen] gelten auch, soweit durch diese Rechtsbeziehungen Rechte Dritter betroffen sind." In diesem Sinne hat der BGH wiederholt ausgeführt, dass "die Vorschrift des § 69 SGB V ... auch auf die Beziehungen von Leistungserbringern untereinander" anzuwenden ist, "soweit es um Handlungen in Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsauftrags der Krankenkassen geht" (BGH NJW-RR 2006, 1046, 1048 RdNr 23 am Ende; ebenso BGHZ 175, 333 RdNr 18 = NJW-RR 2008, 1426, 1427 RdNr 18 = NZS 2008, 653, 654 RdNr 18) .
  • BGH, 08.11.2011 - KVZ 14/11

    Kartellverwaltungsverfahren: Fusionskontrolle für einen Zusammenschluss von

    a) Entgegen der Auffassung der Nichtzulassungsbeschwerde besteht keine Unklarheit über das Verhältnis der Fusionskontrollvorschriften zu § 69 SGB V. Der Senat hat bereits in der Entscheidung "Kreiskrankenhaus B. N." ausgeführt, dass weder aus dem Wortlaut noch aus dem Zweck des § 69 SGB V (in der bis zum 17. Dezember 2008 geltenden Fassung) gefolgert werden kann, diese Vorschrift entziehe Zusammenschlussvorhaben zwischen Krankenhausträgern der Kontrolle nach §§ 35 ff. GWB (BGH, Beschluss vom 16. Januar 2008 - KVR 26/07, BGHZ 175, 333 Rn. 16 ff.).

    Diese Betrachtungsweise entspricht der Rechtsprechung des Senats (BGHZ 175, 333 Rn. 64 ff. - Kreiskrankenhaus B. N.).

    Das Beschwerdegericht ist in Übereinstimmung mit der Auffassung des Senats (BGHZ 175, 333 Rn. 88 - Kreiskrankenhaus B. N.) von Fallzahlen ausgegangen.

    Abgesehen davon, dass die Nichtzulassungsbeschwerde auch insoweit keinen Klärungsbedarf aufzeigt, hat der Senat schon in der Entscheidung "Kreiskrankenhaus B. N." ausgeführt, dass eine Clusterbildung vielfach auch durch eine kartellrechtlich zulässige Abstimmung des Leistungsspektrums möglich sein wird und dass im Übrigen die Zielsetzungen der gesundheitsrechtlichen Regelungen im Rahmen der Anwendung des § 36 Abs. 1 GWB zu berücksichtigen sind (BGHZ 175, 333 Rn. 44 f.).

    Angesichts der Entscheidung des Senats vom 16. Januar 2008 (BGHZ 175, 333 - Kreiskrankenhaus B. N.) sind die für den vorliegenden Fall entscheidungserheblichen Rechtsfragen geklärt.

    Daneben hat er die Einpendlerquote berücksichtigt und dazu ausgeführt, dass eine geringe Einpendlerquote - in dem Fall "Kreiskrankenhaus B. N." waren es 5, 4 und 2, 5 % - als für die räumliche Marktabgrenzung unerheblich anzusehen sei (BGHZ 175, 333 Rn. 68 ff.).

  • OLG Düsseldorf, 09.03.2022 - Kart 2/21

    Beschwerde gegen einen Beschluss des Bundeskartellamts; Rechtswidrige

    Beim Angebotsmarkt ist maßgebliche Marktgegenseite der jeweilige Nachfrager der betreffenden Ware oder Leistung, wobei die funktionale Austauschbarkeit nach objektivem Maßstab (vgl. BGH, Beschluss vom 05.10.2004 - KVR 14/03 , Rn. 18 bei juris - Staubsaugerbeutelmarkt ) und nach der Beurteilung des überwiegenden Teils der Abnehmer (vgl. BGH, Beschluss vom 16.01.2008 - KVR 26/07 , Rn. 57 bei juris - Kreiskrankenhaus Bad Neustadt ) zu bewerten ist.

    Maßgeblich sind die Vorstellungen, die der Verbraucher - unabhängig von einem konkreten Bedarf - mit dem Leistungsangebot verbindet (vgl. BGH, Beschluss vom 11.12.2018 - KVR 65/17 , Rn. 24 bei juris; Beschluss vom 16.01.2008 - KVR 26/07 , Rn. 57 bei juris - Kreiskrankenhaus Bad Neustadt; Beschluss vom 28.04.1992 - KVR 9/91 , Rn. 11 bei juris - Kaufhof/Saturn ).

    Dieser Markt umfasst bei einem Angebotsmarkt als Marktgegenseite alle Nachfrager, die nach den tatsächlichen Verhältnissen des konkreten Falles als Abnehmer für das Angebot der am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen in Betracht kommen und deren wettbewerbliche Handlungsmöglichkeiten durch den Zusammenschluss beschränkt werden können (vgl. BGH, Beschluss vom 16.01.2008 - KVR 26/07 , Rn. 69 bei juris - Kreiskrankenhaus Bad Neustadt ).

    Auch bei der räumlichen Marktabgrenzung gilt, dass an sich bestehende Bezugsalternativen dann nicht zu berücksichtigen sind, wenn sie von den Nachfragern - aus welchen Gründen auch immer - tatsächlich nicht oder kaum wahrgenommen werden (vgl. BGH, Urteil vom 16.01.2008 - KVR 26/07 , Rn. 65 bei juris - Kreiskrankenhaus Bad Neustadt ; Urteil vom 04.11.2003 - KZR 16/02 , Rn. 25 bei juris - Strom und Telefon I ).

  • OLG Düsseldorf, 01.07.2015 - Kart 8/11

    Rechtmäßigkeit eine Zusammenschlussvorhabens im Bereich der Erfassung von

    Der Senat folgt bei seiner Beurteilung den Grundsätzen, wie sie der Bundesgerichtshof insbesondere in seiner Entscheidung Kreiskrankenhaus Bad Neustadt (Beschluss v. 16. Januar 2008 - KVR 26/07 , BGHZ 175, 333 = WuW/E DE-R 2327) dargelegt hat.

    Der räumlich relevante Markt grenzt den Kreis der Nachfrager ab, auf den es für die Beurteilung des Zusammenschlusses ankommt (vgl. zum Ganzen BGH, Beschluss v. 16. Januar 2008 - KVR 26/07 , BGHZ 175, 333 = WuW/E DE-R 2327, Rz. 69 - Kreiskrankenhaus Bad Neustadt ).

    Darüber hinaus steht fest, dass es außerhalb der vorbezeichneten "Region T." und praktisch über das ganze Bundesgebiet verteilt Landkreise gibt, aus denen dort erzeugte Sauen jeweils in relevantem Umfang in die "Region T." geliefert werden, so dass die entsprechenden Gebiete deshalb auch in den räumlich relevanten Markt einzubeziehen sind (vgl. hierzu BGH, Beschluss v. 16.1.2008 - KVR 26/07 , BGHZ 175, 333 = WuW/E DE-R 2327, Rz. 68 - Kreiskrankenhaus Bad Neustadt ).

    Hierbei handelt es sich keinesfalls um eine bloße Randungenauigkeit, die bei der räumlichen Marktabgrenzung außer Betracht bleiben kann (vgl. BGH, Beschluss v. 16.1.2008 - KVR 26/07 , BGHZ 175, 333 = WuW/E DE-R 2327, Rz. 73 - Kreiskrankenhaus Bad Neustadt ).

    Bei von Nachfragern als Bezugsalternative wahrgenommenen Leistungen eines Anbieters außerhalb des räumlich relevanten Markts handelt es sich hiernach um Angebote in diesem Gebiet, die dem Volumen des räumlich relevanten Markts hinzuzurechnen und bei der Ermittlung der Marktanteile in diesem Markt zu berücksichtigen sind (vgl. BGH, Beschluss v. 16. Januar 2008 - KVR 26/07 , BGHZ 175, 333 = WuW/E DE-R 2327, Ls. d) und Rz. 74 - Kreiskrankenhaus Bad Neustadt ).

  • BSG, 15.03.2017 - B 6 KA 35/16 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Rechtsbeziehungen von Leistungserbringern

    Soweit es um Handlungen in Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsauftrags nach dem SGB V geht, bezieht sich § 69 SGB V ganz unabhängig davon auch auf die Beziehungen der Leistungserbringer untereinander, mit der Folge, dass der Rechtsschutz nach dem UWG auch für betroffene Dritte ausgeschlossen ist (BSG Urteil vom 25.9.2001 - B 3 KR 37/01 R - BSGE 89, 24, 32 f = SozR 3-2500 § 69 Nr. 1; BSG Urteil vom 12.5.2005 - B 3 KR 32/04 R - SozR 4-2500 § 69 Nr. 1 RdNr 17, Juris RdNr 24; BGH Urteil vom 23.2.2006 - I ZR 164/03 - NJW-RR 2006, 1046, RdNr 21 ff; BGH Urteil vom 2.10.2003 - I ZR 117/01 - NZS 2004, 478 = GesR 2004, 151; vgl BGH Beschluss vom 16.1.2008 - KVR 26/07 - BGHZ 175, 333 = NJW-RR 2008, 1426, 1427 = NZS 2008, 653, 654, RdNr 18).

    Die in § 69 SGB V geregelte Bereichsausnahme gilt zwar nur, soweit es gerade um Handlungen in Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsauftrags der Krankenkassen geht (BSG Urteil vom 23.3.2011 - B 6 KA 11/10 R - BSGE 108, 35 = SozR 4-2500 § 115b Nr. 3, RdNr 43 mwN; verneinend bezogen auf die Zusammenschlusskontrolle bei Krankenhausfusionen: BGH Beschluss vom 16.1.2008 - KVR 26/07 - BGHZ 175, 333 = NZS 2008, 653) .

  • OLG Düsseldorf, 06.12.2023 - Kart 7/23
    Beim Angebotsmarkt ist maßgebliche Marktgegenseite der jeweilige Nachfrager der betreffenden Ware oder Leistung, wobei die funktionale Austauschbarkeit nach objektivem Maßstab (BGH 05.10.2004 - KVR 14/03, juris Rn. 18 - Staubsaugerbeutelmarkt) und nach der Beurteilung des überwiegenden Teils der Abnehmer (BGH 16.01.2008 - KVR 26/07, juris Rn. 57 - Kreiskrankenhaus Bad Neustadt) zu bewerten ist.

    ((1)) Nach dem Bedarfsmarktkonzept ist beim Angebotsmarkt maßgebliche Marktgegenseite der jeweilige Nachfrager der betreffenden Ware oder Leistung, wobei die funktionale Austauschbarkeit nach objektivem Maßstab (BGH 05.10.2004 - KVR 14/03, juris Rn. 18 - Staubsaugerbeutelmarkt) und nach der Beurteilung des überwiegenden Teils der Abnehmer (BGH 16.01.2008 - KVR 26/07, juris Rn. 57 - Kreiskrankenhaus Bad Neustadt) zu bewerten ist.

  • OLG Düsseldorf, 09.03.2022 - 1 Kart 2/21
    Beim Angebotsmarkt ist maßgebliche Marktgegenseite der jeweilige Nachfrager der betreffenden Ware oder Leistung, wobei die funktionale Austauschbarkeit nach objektivem Maßstab (vgl. BGH, Beschluss vom 05.10.2004 - KVR 14/03 , Rn. 18 bei juris - Staubsaugerbeutelmarkt ) und nach der Beurteilung des überwiegenden Teils der Abnehmer (vgl. BGH, Beschluss vom 16.01.2008 - KVR 26/07 , Rn. 57 bei juris - Kreiskrankenhaus Bad Neustadt ) zu bewerten ist.

    Maßgeblich sind die Vorstellungen, die der Verbraucher - unabhängig von einem konkreten Bedarf - mit dem Leistungsangebot verbindet (vgl. BGH, Beschluss vom 11.12.2018 - KVR 65/17 , Rn. 24 bei juris; Beschluss vom 16.01.2008 - KVR 26/07 , Rn. 57 bei juris - Kreiskrankenhaus Bad Neustadt; Beschluss vom 28.04.1992 - KVR 9/91 , Rn. 11 bei juris - Kaufhof/Saturn ).

    Dieser Markt umfasst bei einem Angebotsmarkt als Marktgegenseite alle Nachfrager, die nach den tatsächlichen Verhältnissen des konkreten Falles als Abnehmer für das Angebot der am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen in Betracht kommen und deren wettbewerbliche Handlungsmöglichkeiten durch den Zusammenschluss beschränkt werden können (vgl. BGH, Beschluss vom 16.01.2008 - KVR 26/07 , Rn. 69 bei juris - Kreiskrankenhaus Bad Neustadt ).

    Auch bei der räumlichen Marktabgrenzung gilt, dass an sich bestehende Bezugsalternativen dann nicht zu berücksichtigen sind, wenn sie von den Nachfragern - aus welchen Gründen auch immer - tatsächlich nicht oder kaum wahrgenommen werden (vgl. BGH, Urteil vom 16.01.2008 - KVR 26/07 , Rn. 65 bei juris - Kreiskrankenhaus Bad Neustadt ; Urteil vom 04.11.2003 - KZR 16/02 , Rn. 25 bei juris - Strom und Telefon I ).

  • OLG Düsseldorf, 14.08.2013 - Kart 1/12

    Kabel BW und Unity-Media durften nicht fusionieren

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind daher an sich bestehende überregionale Bezugsalternativen bei der räumlichen Marktabgrenzung nicht zu berücksichtigten, wenn sie von den Nachfragern tatsächlich nicht oder kaum wahrgenommen werden (BGHZ 156, 379, 384 f. - Strom und Telefon I; BGHZ 166, 165 Tz. 29 - DB Regio/Üstra; BGHZ 175, 333 Tz. 65 - Kreiskrankenhaus Bad Neustadt ).
  • BSG, 21.03.2018 - B 6 KA 44/16 R

    Rechtmäßigkeit eines Schiedsspruchs zur Festsetzung eines Vertrages zur

  • BGH, 06.11.2013 - KZR 61/11

    Zur Unternehmenseigenschaft der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder

  • OLG Düsseldorf, 25.09.2013 - Kart 4/12
  • LSG Hessen, 15.09.2011 - L 1 KR 89/10

    Krankenversicherung - gemeinsame Pressekonferenz der Krankenkassen über die

  • OLG Düsseldorf, 21.05.2014 - U (Kart) 16/13

    Ansprüche eines Kabelnetzbetreibers wegen der Einspeisung der Programme der

  • OLG Düsseldorf, 26.09.2018 - U (Kart) 24/17
  • OLG München, 02.07.2009 - 29 U 3992/08

    Wettbewerbsverstoß beim Internet-Handel mit Arzneimitteln: Anwendbarkeit der

  • OLG München, 02.07.2009 - 29 U 3648/08

    Wettbewerbsverstoß beim Internet-Handel mit Arzneimitteln: Anwendbarkeit der

  • OLG Düsseldorf, 07.05.2008 - Kart 1/07

    Krankenhäuser unterliegen der Fusionskontrolle - Ermittlung des Schwellenwertes

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  • OLG München, 02.07.2009 - 29 U 3744/08

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  • OLG Düsseldorf, 03.02.2021 - U (Kart) 19/20
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