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   BGH, 16.01.2013 - IV ZB 32/12   

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https://dejure.org/2013,1783
BGH, 16.01.2013 - IV ZB 32/12 (https://dejure.org/2013,1783)
BGH, Entscheidung vom 16.01.2013 - IV ZB 32/12 (https://dejure.org/2013,1783)
BGH, Entscheidung vom 16. Januar 2013 - IV ZB 32/12 (https://dejure.org/2013,1783)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 43a Abs 4 BRAO, § 3 Abs 1 RABerufsO, § 121 ZPO
    Rückwirkende Aufhebung der Beiordnung eines Prozesskostenhilfeanwalts: Vertretung widerstreitender Interessen bei Abwehr einer Nachlassforderung gegen die Mutter von Pflichtteilsberechtigten nach Vertretung dieser bei Durchsetzung der Pflichtteilsansprüche

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BRAO § 43a Abs. 4; ZPO § 121
    Verstoß gegen das Vertretungsverbot wegen Interessenkollision; rückwirkende Aufhebung der PKH-Beiordnung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gemeinsame Vertretung der Pflichtteilsberechtigten durch einen Rechtsanwalt bei der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen und deren Mutter bei der Abwehr von Nachlassforderungen anlässlich desselben Erbfalls; Aufhebung der Beiordnung eines Rechtsanwalts gem. § 121 ZPO bei ...

  • Anwaltsblatt

    § 43a BRAO, § 121 ZPO
    Konkreter Interessenskonflikt trotz eines abgeschlossenen Erstmandats

  • rewis.io

    Rückwirkende Aufhebung der Beiordnung eines Prozesskostenhilfeanwalts: Vertretung widerstreitender Interessen bei Abwehr einer Nachlassforderung gegen die Mutter von Pflichtteilsberechtigten nach Vertretung dieser bei Durchsetzung der Pflichtteilsansprüche

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BRAO § 43 a Abs. 4; BORA § 3 Abs. 1; ZPO § 121
    Rückwirkende Aufhebung der Beiordnung eines Prozesskostenhilfeanwalts wegen Verstoßes gegen Vertretungsverbot

  • BRAK-Mitteilungen

    Vertretung widerstreitender Interessen im Erbrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 43a Abs. 4; BORA § 3 Abs. 1
    Gemeinsame Vertretung der Pflichtteilsberechtigten durch einen Rechtsanwalt bei der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen und deren Mutter bei der Abwehr von Nachlassforderungen anlässlich desselben Erbfalls; Aufhebung der Beiordnung eines Rechtsanwalts gem. § 121 ZPO bei ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Interessenkollision in Erbfallsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Widerstreitende Interessen bei der Nachlassabwicklung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Nachlassabwicklung und die Interessenkollision

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Interessenkollision: Zur rückwirkenden Aufhebung einer Beiordnung wegen Verstoßes gegen das Vertretungsverbot

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Anwalt darf nicht gleichzeitig Pflichtteilsberechtigte vertreten und in derselben Nachlasssache Nachlassforderung abwehren

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verstoß gegen das Vertretungsverbot kann Aufhebung der Beiordnung rechtfertigen

  • rechtsanwaltskammer-hamm.de (Leitsatz)

    BRAO § 43 a Abs. 4; BORA § 3
    Interessenkollision im Erbrecht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 1247
  • MDR 2013, 431
  • NJ 2013, 297
  • FamRZ 2013, 542
  • VersR 2013, 733
  • AnwBl 2013, 293
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • LG Saarbrücken, 16.01.2015 - 13 S 124/14

    Rechtsanwaltstätigkeit: Vertretung widerstreitender Interessen in einer

    Der Interessengegensatz muss allerdings konkret gegeben sein, das Anknüpfen an einen möglichen, tatsächlich aber nicht bestehenden (latenten) Interessenkonflikt genügt demgegenüber nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Januar 2013 - IV ZB 32/12, VersR 2013, 733; Urteil vom 23. April 2012 aaO).
  • OLG Koblenz, 01.03.2022 - 15 U 1409/21

    Es besteht kein Interessenwiderstreit im Sinne des § 43a Abs. 4 BRAO, wenn ein

    Schließlich verweist sie hinsichtlich des nach ihrer Auffassung bestehenden Interessenkonflikts auf die Rechtsprechung des BGH (Beschluss vom 16.01.2013 - IV ZB 32/12 -).
  • VG Bayreuth, 22.06.2016 - B 5 M 16.115

    Erinnerung gegen einen Kostenfestsetzung wegen Interessenskollision eines

    Der Interessengegensatz muss allerdings konkret gegeben sein, das Anknüpfen an einen möglichen, tatsächlich aber nicht bestehenden (latenten) Interessenkonflikt genügt demgegenüber nicht (vgl. BGH B.v. 16.1.2013 - IV ZB 32/12 - NJW 2013, 1247; U.v. 23.4.2012 - AnwZ (Brfg) 35/11 - NJW 2012, 3039/3041).

    Zudem sind Anhaltspunkte für einen konkret gegebenen Interessengegensatz (so: BGH B.v. 16.1.2013 - IV ZB 32/12 - NJW 2013, 1247; U.v. 23.4.2012 - AnwZ (Brfg) 35/11 - NJW 2012, 3039/3041) nicht ersichtlich.

  • OLG Hamm, 01.02.2019 - 2 WF 223/18

    Ablehnung eines Beiordnungsantrages

    Ein solches anwaltliches Tätigkeitsverbot ergibt sich hier aus § 43 a Abs. 4 BRAO, § 3 Abs. 1 BORA, wonach ein Rechtsanwalt keine widerstreitenden Interessen in derselben Rechtssache vertreten darf (vgl. allgemein zu den Voraussetzungen: BGH, Beschlüsse vom 16.01.2013 - IV ZB 32/12, FamRZ 2013, 542 f. und vom 23.04.2012 - AnwZ (Brfg) 35/11, FamRZ 2012, 1563-1565; Henssler, AnwBl. 6/2018, S. 342 ff.).
  • LG Saarbrücken, 10.08.2017 - 9 O 137/16

    Haftung eines Rechtsanwalts wegen Schlechterfüllung des Rechtsanwaltsvertrags

    Es kommt nicht darauf an, ob der Streitstoff in verschiedenen Verfahren verhandelt wird, solange der zugrunde liegende historische Vorgang, der in diesem Verfahren eine Rolle spielt, zumindest teilweise identisch ist (BGH, Urteil vom 23.04.2012, NJW 2012, 3039; BGH, Urteil vom 16.01.2013, NJW 2013, 1247).
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