Rechtsprechung
BGH, 16.01.2013 - IV ZR 250/12 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1593 BGB vom 18.07.1979
Abstammungsverfahren: Feststellung der Nichtehelichkeit eines Kindes - IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Notwendigkeit der Anfechtung der Ehelichkeit für die Geltendmachung der Nichtehelichkeit eines während der Ehe oder innerhalb von 302 Tagen nach Auflösung oder Nichtigerklärung der Ehe geborenen Kindes
- rewis.io
Abstammungsverfahren: Feststellung der Nichtehelichkeit eines Kindes
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Notwendigkeit der Anfechtung der Ehelichkeit für die Geltendmachung der Nichtehelichkeit eines während der Ehe oder innerhalb von 302 Tagen nach Auflösung oder Nichtigerklärung der Ehe geborenen Kindes
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Familienrecht - Nichtehelichkeit eines Kindes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine indizente Prüfung der Ehelichkeit eines Kindes zulässig
- datenbank.nwb.de (Tenor)
Abstammungsverfahren: Feststellung der Nichtehelichkeit eines Kindes
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 15.06.2011 - 8 O 322/08
- OLG Koblenz, 02.07.2012 - 12 U 793/11
- BGH, 16.01.2013 - IV ZR 250/12
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 25.03.1981 - IVb ZR 561/80
Karlsruhe erteilt den Vätern eine weitere Abfuhr: Nicht jeder "Erzeuger" darf …
Auszug aus BGH, 16.01.2013 - IV ZR 250/12
Diese Vorschrift entfaltet eine Sperrwirkung für das gesamte Zivilrecht und verbietet eine inzidente Prüfung, ob ein Kind ehelich ist oder nicht (BGH, Urteil vom 25. März 1981 IVb ZR 561/80, BGHZ 80, 218, 219;… Soergel/Gaul, BGB 12. Aufl. § 1591 Rn. 2, § 1593 Rn. 2;… BGB-RGRK/ Böckermann, BGB 12. Aufl. §§ 1591, 1592 Rn. 18, § 1593 Rn. 2, 9;… Palandt/Diederichsen, BGB 56. Aufl. § 1591 Rn. 1, 3).
- OLG Frankfurt, 22.09.2016 - 20 W 59/14
Keine inzidente Prüfung der Vaterschaft im Erbscheinserteilungsverfahren
War bis zum Zeitpunkt der Anwendbarkeit neuen Rechts eine Ehelichkeitsanfechtung nicht erfolgt, kommt es auch nicht darauf an, ob die - neben der Geburt während der Ehe - weiteren Voraussetzungen des § 1591 BGB a. F. vorliegen, auch nicht darauf, ob die Ehelichkeit entfällt, weil es den Umständen nach offenbar unmöglich war (§ 1591 Abs. 1 S. 2 BGB a. F.), dass die Frau das Kind von dem Ehemann empfangen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 16.01.2013, Az. IV ZR 250/12, zitiert nach juris).So hat der Bundesgerichtshof in einem Beschluss über die Nichtzulassung der Revision vom 16.01.2013 (Az. IV ZR 250/12, zitiert nach juris) unter Verweis auf eine ältere Entscheidung (BGH Urteil vom 25.03.1981, Az. IVb ZR 561/80, zitiert nach juris) ohne nähere Begründung ausgeführt, dass § 1593 BGB a. F. eine Sperrwirkung für das gesamte Zivilrecht entfaltet und eine inzidente Prüfung, ob das Kind ehelich ist oder nicht, demnach umfassend verbietet.
- OLG Düsseldorf, 27.10.2016 - 3 Wx 294/15
Rechtsfolgen einer Adoption hinsichtlich Erbansprüchen der Verwandten
Eine inzidente Vaterschaftsfeststellung innerhalb eines anderen Verfahrens kommt danach grundsätzlich nicht in Betracht (vgl. BGH ZEV 2013, 388; OLG Koblenz NJOZ 2009, 4509;… Wellenhofer, in: Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl. 2012, § 1599 Rn. 2; Karczewski, ZEV 2014, 641).