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   BGH, 16.01.2013 - IV ZR 250/12   

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https://dejure.org/2013,779
BGH, 16.01.2013 - IV ZR 250/12 (https://dejure.org/2013,779)
BGH, Entscheidung vom 16.01.2013 - IV ZR 250/12 (https://dejure.org/2013,779)
BGH, Entscheidung vom 16. Januar 2013 - IV ZR 250/12 (https://dejure.org/2013,779)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1593 BGB vom 18.07.1979
    Abstammungsverfahren: Feststellung der Nichtehelichkeit eines Kindes

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der Anfechtung der Ehelichkeit für die Geltendmachung der Nichtehelichkeit eines während der Ehe oder innerhalb von 302 Tagen nach Auflösung oder Nichtigerklärung der Ehe geborenen Kindes

  • rewis.io

    Abstammungsverfahren: Feststellung der Nichtehelichkeit eines Kindes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Notwendigkeit der Anfechtung der Ehelichkeit für die Geltendmachung der Nichtehelichkeit eines während der Ehe oder innerhalb von 302 Tagen nach Auflösung oder Nichtigerklärung der Ehe geborenen Kindes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienrecht - Nichtehelichkeit eines Kindes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine indizente Prüfung der Ehelichkeit eines Kindes zulässig

  • datenbank.nwb.de (Tenor)

    Abstammungsverfahren: Feststellung der Nichtehelichkeit eines Kindes

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.03.1981 - IVb ZR 561/80

    Karlsruhe erteilt den Vätern eine weitere Abfuhr: Nicht jeder "Erzeuger" darf

    Auszug aus BGH, 16.01.2013 - IV ZR 250/12
    Diese Vorschrift entfaltet eine Sperrwirkung für das gesamte Zivilrecht und verbietet eine inzidente Prüfung, ob ein Kind ehelich ist oder nicht (BGH, Urteil vom 25. März 1981  IVb ZR 561/80, BGHZ 80, 218, 219; Soergel/Gaul, BGB 12. Aufl. § 1591 Rn. 2, § 1593 Rn. 2; BGB-RGRK/ Böckermann, BGB 12. Aufl. §§ 1591, 1592 Rn. 18, § 1593 Rn. 2, 9; Palandt/Diederichsen, BGB 56. Aufl. § 1591 Rn. 1, 3).
  • OLG Frankfurt, 22.09.2016 - 20 W 59/14

    Keine inzidente Prüfung der Vaterschaft im Erbscheinserteilungsverfahren

    War bis zum Zeitpunkt der Anwendbarkeit neuen Rechts eine Ehelichkeitsanfechtung nicht erfolgt, kommt es auch nicht darauf an, ob die - neben der Geburt während der Ehe - weiteren Voraussetzungen des § 1591 BGB a. F. vorliegen, auch nicht darauf, ob die Ehelichkeit entfällt, weil es den Umständen nach offenbar unmöglich war (§ 1591 Abs. 1 S. 2 BGB a. F.), dass die Frau das Kind von dem Ehemann empfangen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 16.01.2013, Az. IV ZR 250/12, zitiert nach juris).

    So hat der Bundesgerichtshof in einem Beschluss über die Nichtzulassung der Revision vom 16.01.2013 (Az. IV ZR 250/12, zitiert nach juris) unter Verweis auf eine ältere Entscheidung (BGH Urteil vom 25.03.1981, Az. IVb ZR 561/80, zitiert nach juris) ohne nähere Begründung ausgeführt, dass § 1593 BGB a. F. eine Sperrwirkung für das gesamte Zivilrecht entfaltet und eine inzidente Prüfung, ob das Kind ehelich ist oder nicht, demnach umfassend verbietet.

  • OLG Düsseldorf, 27.10.2016 - 3 Wx 294/15

    Rechtsfolgen einer Adoption hinsichtlich Erbansprüchen der Verwandten

    Eine inzidente Vaterschaftsfeststellung innerhalb eines anderen Verfahrens kommt danach grundsätzlich nicht in Betracht (vgl. BGH ZEV 2013, 388; OLG Koblenz NJOZ 2009, 4509; Wellenhofer, in: Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl. 2012, § 1599 Rn. 2; Karczewski, ZEV 2014, 641).
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