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   BGH, 16.01.2013 - XII ZR 141/10   

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https://dejure.org/2013,1901
BGH, 16.01.2013 - XII ZR 141/10 (https://dejure.org/2013,1901)
BGH, Entscheidung vom 16.01.2013 - XII ZR 141/10 (https://dejure.org/2013,1901)
BGH, Entscheidung vom 16. Januar 2013 - XII ZR 141/10 (https://dejure.org/2013,1901)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1365 BGB
    Verfügung eines Ehegatten über sein Vermögen im Ganzen: Beurteilung bei einer Grundstücksübertragung

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1365
    Vorbehaltenes Wohnungsrecht als verbliebenes Vermögen zu berücksichtigen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung eines vorbehaltenen dinglichen Wohnrechts als verbliebenes Vermögen bei der Beurteilung einer Übertragung eines Grundstücks durch einen Ehegatten als das Vermögen im Ganzen betreffend

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Beim Gesamtvermögensausgleich ist die Bestellung eines Wohnungsrechts als Vermögensfaktor zu berücksichtigen; § 1365 BGB

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfügung über Vermögen im Ganzen; eheliches Güterrecht

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Berücksichtigung eines bei Veräußerung (s)eines Grundstücks dem Ehegatten eingeräumten Wohnungsrechts als verbliebener Vermögenswert

  • rewis.io

    Verfügung eines Ehegatten über sein Vermögen im Ganzen: Beurteilung bei einer Grundstücksübertragung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1365
    Berücksichtigung eines vorbehaltenen dinglichen Wohnrechts als verbliebenes Vermögen bei der Beurteilung einer Übertragung eines Grundstücks durch einen Ehegatten als das Vermögen im Ganzen betreffend

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Grundstücksübertragung: Wird über "Vermögen im Ganzen" verfügt?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Jeder macht seins

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das zurückbehaltene Wohnungsrecht - oder: wenn ein Ehegatte sein Vermögen verschenkt

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verfügung über das Vermögen eines Ehegatten im Ganzen

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Ehegattenzustimmung bei Übertragungsvertrag

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Verfügung über das Vermögen eines Ehegatten im Ganzen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Wohnrecht kann Verfügung über Vermögen im Ganzen ausschließen

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Vorbehaltenes Wohnungsrecht als verbliebenes Vermögen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verbliebenes Wohnungsrecht kann Verfügung eines Ehegatten über gesamtes Vermögen ausschließen

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Unwirksame Verfügung eines Ehegatten über sein Vermögen im Ganzen - Wann liegt sie vor?

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Wenn ein Ehepartner sein gesamtes Vermögen den Kindern schenkt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verfügungsbeschränkungen im gesetzlichen Güterstand

Besprechungen u.ä. (3)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Grundstücksübertragung als Vertrag über Vermögen im Ganzen - Berücksichtigung eines vorbehaltenen dinglichen Wohnungsrechts?

  • rechtsportal.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zugewinngemeinschaft: Wohnrecht als verbliebenes Vermögen i.S.v. § 1365 BGB

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann wird über das "Vermögen im Ganzen" verfügt? (IBR 2013, 1344)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 196, 95
  • NJW 2013, 1156
  • MDR 2013, 344
  • DNotZ 2013, 546
  • NZM 2013, 436
  • FamRZ 2013, 607
  • WM 2013, 901
  • Rpfleger 2013, 316
  • JR 2014, 256
  • BauR 2013, 1004
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 25.06.1980 - IVb ZR 516/80

    Voraussetzungen eines Gesamtvermögensgeschäfts

    Auszug aus BGH, 16.01.2013 - XII ZR 141/10
    Die Vorschrift des § 1365 BGB greift nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs allerdings nicht nur dann ein, wenn das Geschäft auf die Übertragung des gesamten Vermögens als solches gerichtet ist, sondern auch, wenn ein einzelner Vermögensgegenstand veräußert wird, der im Wesentlichen das ganze Vermögen des Veräußerers darstellt, und wenn der Vertragspartner dies weiß oder zumindest die Verhältnisse kennt, aus denen sich dies ergibt (Senatsurteil BGHZ 77, 293, 295 = FamRZ 1980, 765; BGHZ 35, 135, 143 = FamRZ 1961, 302 und BGHZ 43, 174, 177 = FamRZ 1965, 258).

    Eine Verfügung über das Vermögen im Ganzen kann dann vorliegen, wenn der Ehegatte - bei kleineren Vermögen - mit einem oder mehreren Einzelgegenständen mehr als 85 % seines Vermögens überträgt (Senatsurteil BGHZ 77, 293, 299 = FamRZ 1980, 765, 767; zu größeren Vermögen vgl. Senatsurteil vom 13. März 1991 - XII ZR 79/90 - FamRZ 1991, 669).

    Während sich vor der Übertragung eines Grundstücks regelmäßig der - um valutierende Belastungen verringerte (Senatsurteil BGHZ 77, 293, 296 f. = FamRZ 1980, 765, 766) - Wert des Grundstücks im Vermögen des Ehegatten befand, besteht sein Vermögen nach der Übertragung (allein) in dem dinglichen Wohnungsrecht nach § 1093 BGB.

    Jedenfalls wenn die zur Eigentumsübertragung und zur Bestellung des Wohnungsrechts erforderlichen Willenserklärungen - wie im vorliegenden Fall - in einem einheitlichen Vertrag abgegeben werden und miteinander stehen und fallen, hat der Veräußerer den mit dem (Haus-)Grundstück verbundenen Wert bei der gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise (vgl. Senatsurteile BGHZ 77, 293, 296 f. = FamRZ 1980, 765, 766 und vom 12. Juli 1989 - IVb ZR 79/88 - FamRZ 1989, 1051, 1052; Staudinger/Thiele BGB [2007] § 1365 Rn. 37 f.) nicht vollständig aus der Hand gegeben.

    Daher kann es auch nicht darauf ankommen, ob das Grundstück vor der Übertragung (vgl. insoweit schon BGHZ 77, 293 = FamRZ 1980, 765, 766) oder erst im Übertragungsvertrag mit einem dinglichen Recht belastet wird (aA OLG Celle FamRZ 1987, 942, 943).

    Zwar dient die Regelung auch dem Ziel, den Zugewinnausgleichsanspruch zu sichern (Senatsurteile BGHZ 77, 293, 297 = FamRZ 1980, 765, 766 und BGHZ 101, 225, 228 = FamRZ 1987, 909, 910; BGH Urteil vom 7. Oktober 2011 - V ZR 78/11 - FamRZ 2012, 116 Rn. 10).

  • BGH, 12.07.1989 - IVb ZR 79/88

    Zustimmungsbedürftigkeit der Belastung eines Grundstücks mit einem dinglichen

    Auszug aus BGH, 16.01.2013 - XII ZR 141/10
    Der Senat hat bereits entschieden, dass die Bestellung eines Wohnungsrechts den Vermögenswert des Grundstücks für den Eigentümer mindert, was einer Bewertung zugänglich ist (Senatsurteil vom 12. Juli 1989 - IVb ZR 79/88 - FamRZ 1989, 1051, 1052; ebenso BGHZ 123, 93 = FamRZ 1993, 1302; vgl. BGH Urteil vom 23. September 1965 - II ZR 60/63 - WM 1965, 1245).

    Das Wohnungsrecht unterscheidet sich dabei von einer bloß mietvertraglichen Nutzungsberechtigung durch seine Rechtsnatur als dingliches Recht (Senatsurteil vom 12. Juli 1989 - IVb ZR 79/88 - FamRZ 1989, 1051, 1052).

    Jedenfalls wenn die zur Eigentumsübertragung und zur Bestellung des Wohnungsrechts erforderlichen Willenserklärungen - wie im vorliegenden Fall - in einem einheitlichen Vertrag abgegeben werden und miteinander stehen und fallen, hat der Veräußerer den mit dem (Haus-)Grundstück verbundenen Wert bei der gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise (vgl. Senatsurteile BGHZ 77, 293, 296 f. = FamRZ 1980, 765, 766 und vom 12. Juli 1989 - IVb ZR 79/88 - FamRZ 1989, 1051, 1052; Staudinger/Thiele BGB [2007] § 1365 Rn. 37 f.) nicht vollständig aus der Hand gegeben.

  • BGH, 28.04.1961 - V ZB 17/60

    Begriff des Gesamtvermögensgeschäfts

    Auszug aus BGH, 16.01.2013 - XII ZR 141/10
    Die Vorschrift des § 1365 BGB greift nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs allerdings nicht nur dann ein, wenn das Geschäft auf die Übertragung des gesamten Vermögens als solches gerichtet ist, sondern auch, wenn ein einzelner Vermögensgegenstand veräußert wird, der im Wesentlichen das ganze Vermögen des Veräußerers darstellt, und wenn der Vertragspartner dies weiß oder zumindest die Verhältnisse kennt, aus denen sich dies ergibt (Senatsurteil BGHZ 77, 293, 295 = FamRZ 1980, 765; BGHZ 35, 135, 143 = FamRZ 1961, 302 und BGHZ 43, 174, 177 = FamRZ 1965, 258).

    Das Wohnungsrecht stellt (entgegen MünchKommBGB/Koch 5. Aufl. § 1365 Rn. 16) - ungeachtet seiner Bezeichnung im Vertrag - jedenfalls wirtschaftlich betrachtet keine Gegenleistung für die Eigentumsübertragung dar, die bei der Anwendung von § 1365 BGB unberücksichtigt bliebe (vgl. BGHZ 35, 135 = FamRZ 1961, 302, 305).

  • BGH, 01.07.1987 - IVb ZR 97/85

    Berücksichtigung auf einem sicheren Arbeitsverhältnis beruhender Erwartung

    Auszug aus BGH, 16.01.2013 - XII ZR 141/10
    Zwar dient die Regelung auch dem Ziel, den Zugewinnausgleichsanspruch zu sichern (Senatsurteile BGHZ 77, 293, 297 = FamRZ 1980, 765, 766 und BGHZ 101, 225, 228 = FamRZ 1987, 909, 910; BGH Urteil vom 7. Oktober 2011 - V ZR 78/11 - FamRZ 2012, 116 Rn. 10).

    Die Vorschrift soll vielmehr auch das Interesse eines Ehegatten am Erhalt des Familienvermögens schützen (Senatsurteil BGHZ 101, 225, 228 = FamRZ 1987, 909, 910).

  • OLG Celle, 29.01.1987 - 12 UF 122/86
    Auszug aus BGH, 16.01.2013 - XII ZR 141/10
    Zur Begründung wird vor allem auf den Zweck der Vorschrift verwiesen, einen (möglichen) Anspruch des anderen Ehegatten auf Zugewinnausgleich zu sichern, der es auch erfordere, dass der Ehegatte einen Vollstreckungszugriff auf das verbliebene Vermögen habe, was beim Wohnungsrecht nicht der Fall sei (OLG Celle FamRZ 1987, 942; OLG Hamm FamRZ 1997, 675 - Nießbrauch; OLG München Beschluss vom 16. April 2012 - 34 Wx 485/11 - juris Rn. 20; OLG Köln NotBZ 2012, 461; MünchKommBGB/Koch 5. Aufl. § 1365 Rn. 16; Erman/Budzikiewicz BGB 13. Aufl. § 1365 Rn. 6; Rauscher Familienrecht 2. Aufl. Rn. 385).

    Daher kann es auch nicht darauf ankommen, ob das Grundstück vor der Übertragung (vgl. insoweit schon BGHZ 77, 293 = FamRZ 1980, 765, 766) oder erst im Übertragungsvertrag mit einem dinglichen Recht belastet wird (aA OLG Celle FamRZ 1987, 942, 943).

  • BGH, 26.02.1965 - V ZR 227/62

    Kenntnis von Gesamtvermögensübertragung

    Auszug aus BGH, 16.01.2013 - XII ZR 141/10
    Die Vorschrift des § 1365 BGB greift nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs allerdings nicht nur dann ein, wenn das Geschäft auf die Übertragung des gesamten Vermögens als solches gerichtet ist, sondern auch, wenn ein einzelner Vermögensgegenstand veräußert wird, der im Wesentlichen das ganze Vermögen des Veräußerers darstellt, und wenn der Vertragspartner dies weiß oder zumindest die Verhältnisse kennt, aus denen sich dies ergibt (Senatsurteil BGHZ 77, 293, 295 = FamRZ 1980, 765; BGHZ 35, 135, 143 = FamRZ 1961, 302 und BGHZ 43, 174, 177 = FamRZ 1965, 258).
  • BGH, 23.09.1965 - II ZR 60/63

    Wirksamkeit eines Gesellschaftsvertrags einer offenen Handelsgesellschaft (OHG) -

    Auszug aus BGH, 16.01.2013 - XII ZR 141/10
    Der Senat hat bereits entschieden, dass die Bestellung eines Wohnungsrechts den Vermögenswert des Grundstücks für den Eigentümer mindert, was einer Bewertung zugänglich ist (Senatsurteil vom 12. Juli 1989 - IVb ZR 79/88 - FamRZ 1989, 1051, 1052; ebenso BGHZ 123, 93 = FamRZ 1993, 1302; vgl. BGH Urteil vom 23. September 1965 - II ZR 60/63 - WM 1965, 1245).
  • BGH, 13.03.1991 - XII ZR 79/90

    Übertragung größerer Vermögen

    Auszug aus BGH, 16.01.2013 - XII ZR 141/10
    Eine Verfügung über das Vermögen im Ganzen kann dann vorliegen, wenn der Ehegatte - bei kleineren Vermögen - mit einem oder mehreren Einzelgegenständen mehr als 85 % seines Vermögens überträgt (Senatsurteil BGHZ 77, 293, 299 = FamRZ 1980, 765, 767; zu größeren Vermögen vgl. Senatsurteil vom 13. März 1991 - XII ZR 79/90 - FamRZ 1991, 669).
  • BGH, 25.06.1993 - V ZR 7/92

    Wohnrechtsbestellung an belastetem Grundstück durch Ehegatten

    Auszug aus BGH, 16.01.2013 - XII ZR 141/10
    Der Senat hat bereits entschieden, dass die Bestellung eines Wohnungsrechts den Vermögenswert des Grundstücks für den Eigentümer mindert, was einer Bewertung zugänglich ist (Senatsurteil vom 12. Juli 1989 - IVb ZR 79/88 - FamRZ 1989, 1051, 1052; ebenso BGHZ 123, 93 = FamRZ 1993, 1302; vgl. BGH Urteil vom 23. September 1965 - II ZR 60/63 - WM 1965, 1245).
  • BGH, 07.10.2011 - V ZR 78/11

    Zugewinngemeinschaft: Verfügung eines Ehegatten über sein gesamtes Vermögen bei

    Auszug aus BGH, 16.01.2013 - XII ZR 141/10
    Zwar dient die Regelung auch dem Ziel, den Zugewinnausgleichsanspruch zu sichern (Senatsurteile BGHZ 77, 293, 297 = FamRZ 1980, 765, 766 und BGHZ 101, 225, 228 = FamRZ 1987, 909, 910; BGH Urteil vom 7. Oktober 2011 - V ZR 78/11 - FamRZ 2012, 116 Rn. 10).
  • OLG Hamm, 31.05.1996 - 29 U 55/96

    Voraussetzungen eines Gesamtvermögensgeschäfts

  • OLG München, 16.04.2012 - 34 Wx 485/11

    Grundbuchverfahren: Verfügung über Vermögen als Ganzes durch Immobilienschenkung

  • OLG Köln, 08.02.2012 - 5 U 181/11

    Anspruch eines Ehegatten auf Rückgewähr eines durch den anderen Ehegatten unter

  • OLG Koblenz, 23.08.2007 - 5 U 284/07

    Begriff der Verfügung über das Vermögen im Ganzen

  • BGH, 22.10.2014 - XII ZR 194/13

    Zugewinnausgleichsanspruch: Maßgebliches Vermögen des Ausgleichspflichtigen in

    Die Vorschrift des § 1365 BGB greift nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht nur dann ein, wenn das Geschäft auf die Übertragung des gesamten Vermögens als solches gerichtet ist, sondern auch, wenn ein einzelner Vermögensgegenstand veräußert wird, der im Wesentlichen das ganze Vermögen des Veräußerers darstellt, und wenn der Vertragspartner dies weiß oder zumindest die Verhältnisse kennt, aus denen sich dies ergibt (BGHZ 196, 95 = FamRZ 2013, 607 Rn. 10 mwN).

    Eine Verfügung über das Vermögen im Ganzen kann dann vorliegen, wenn der Ehegatte - bei kleineren Vermögen - mit einem oder mehreren Einzelgegenständen mehr als 85 % seines Vermögens überträgt (Senatsurteil BGHZ 196, 95 = FamRZ 2013, 607 Rn. 11).

    Wird ein einzelner Vermögensgegenstand veräußert, der im Wesentlichen das ganze Vermögen des Veräußerers darstellt, muss der Vertragspartner dies wissen oder zumindest die Verhältnisse kennen, aus denen sich dies ergibt, damit § 1365 BGB eingreift (vgl. Senatsurteil BGHZ 196, 95 = FamRZ 2013, 607 Rn. 10; BGHZ 123, 93 = FamRZ 1993, 1302 f. und BGHZ 43, 174 = WM 1965, 341).

  • OLG München, 08.02.2021 - 33 U 4723/20

    Anspruch auf Auflassung eines Grundstückes gegen einen mit

    Voraussetzung ist nach der von der h.M. vertretenen, auch den Senat überzeugenden, sog. strengen "subjektiven Theorie" (BGH, Urteil vom 26.02.1965 - V ZR 227/62, NJW 1965, 909; Beschluss vom 12.01.1989 - V ZB 1/88, NJW 1989, 1609; Urteil vom 25.06.1993 - V ZR 7/92, NJW 1993, 2441; Urteil vom 16.01.2013 - XII ZR 141/10, NJW 2013, 1156; BeckOK BGB/ Scheller BGB Stand: 01.11.2020, § 1365 Rn. 17; Palandt/ Siede, aaO, § 1365 Rn. 8) dann jedoch, dass der Vertragspartner dies weiß, denn dem Einzelgegenstand ist nicht anzusehen, ob er tatsächlich das nahezu gesamte Vermögen des handelnden Ehegatten ausmacht.
  • OLG Saarbrücken, 14.03.2019 - 6 UF 130/18

    Familiensache: Anerkennung einer sog. relativen Geschäftsunfähigkeit;

    Eine Verfügung über das Vermögen im Ganzen kann dann vorliegen, wenn der Ehegatte mit einem oder mehreren Einzelgegenständen bei kleineren Vermögen mehr als 85% und bei größeren Vermögen mehr als 90% seines Vermögens überträgt (BGH FamRZ 2015, 121; 2013, 607 und 948; 1991, 669).

    Etwas anderes gilt nach der Rechtsprechung lediglich für dingliche Belastungen von Vermögensgegenständen; hier ist im Rahmen des § 1365 BGB bei der Veräußerung eines belasteten Gegenstands der Wert des veräußerten Vermögensguts um die auf ihm ruhenden dinglichen (valutierten) Belastungen zu vermindern (BGH FamRZ 2013, 607; 2012, 116; 1996, 792; 1980, 765).

    Wird ein einzelner Vermögensgegenstand veräußert, der im Wesentlichen das ganze Vermögen des Veräußerers darstellt, muss außerdem der Vertragspartner dies wissen oder zumindest die Verhältnisse kennen, aus denen sich dies ergibt, damit § 1365 BGB eingreift (grundlegend BGHZ 43, 174; ebenso BGH FamRZ 2015, 121; 2013, 607 und 948; 1993, 1302; 1990, 970; 1983, 1101; WM 1965, 341).

    Denn zu Recht macht die Antragstellerin geltend, dass die vom Familiengericht herangezogene Entscheidung BGH FamRZ 2013, 607 - in der es um die Frage gegangen ist, inwieweit bei Veräußerung eines Grundstücks ein vom Veräußerer ausbedungenes dingliches Wohnrecht am selben Grundstück bei der im Rahmen von § 1365 BGB gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise eine abzusetzende valutierte Belastung darstellt - für die vorliegenden Konstellation der Einlage von Gesellschaftsvermögen in ein Unternehmen nicht aussagekräftig ist.

  • OLG Frankfurt, 22.01.2021 - 4 UF 84/20

    Vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft bei Gefährdung der

    Vielmehr verkörpert es einen dem Verfügenden in anderer rechtlicher Form verbleibenden Teil des mit dem Hausgrundstück verbundenen Vermögenswerts, wobei es nicht darauf ankommt, ob das Grundstück vor der Übertragung oder erst im Übertragungsvertrag mit einem dinglichen Recht belastet wird (BGH, NJW 2013, 1156).

    Mit Blick auf das Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen des § 1385 Nr. 2 Alt. 2 BGB bedarf es keiner weiteren Klärung, ob die Antragsgegnerin - wie vom Antragsteller geltend gemacht - mit dem notariellen Übergabevertrag über ihr Vermögen im Ganzen (§ 1385 Nr. 2 Alt. 1 BGB i.V.m. § 1365 BGB) verfügt hat - wogegen sprechen dürfte, dass nach BGH, NJW 2013, 1156 das ihr vorbehaltene dingliche Wohnrecht als ihr verbliebenes Vermögen zu berücksichtigen ist, dessen Wert nicht mit dem im notariellen Vertrag angegebenen Jahreswert, sondern anhand von Nutzungswert und Lebenserwartung und damit deutlich über dem im notariellen Vertrag angegebenen Wert zu bemessen sein dürfte (vgl. BGH NJW 2013, 1156; sowie zur Wertbemessung konkret BeckOGK/Siede/Preisner, Stand 1.11.2020, BGB § 1376 Rn. 666 ff.) - und ob bereits von einem dreijährigen Getrenntleben (§ 1385 Nr. 1 BGB) auszugehen ist - was vorliegend zweifelhaft ist mit Blick darauf, dass kennzeichnend für die Trennung der nach außen bekundete Trennungswille ist, für dessen Annahme es nicht genügt, dass der Antragsteller bei einem Dritten wohnhaft ist angesichts des Umstandes, dass jedenfalls bis Jahresbeginn 2018 noch gemeinsam über das gemeinsame Konto gewirtschaftet wurde, einschließlich einer gemeinsamen Vermögensbildung zugunsten der Antragsgegnerin durch gemeinsame Tilgung des Darlehens für das im Alleineigentum der Antragsgegnerin stehende Haus.

  • OLG München, 12.06.2019 - 21 U 1295/18

    Gesamtschuldnerregress gegen einen Miterben bei Erfüllung einer

    Zweck der Vorschrift ist vor allem, dem anderen Ehegatten einen (möglichen) Anspruch auf Zugewinnausgleich zu sichern (z.B. BGH, Urteil vom 16.01.2013, Az. XII ZR 141/10).
  • OLG Saarbrücken, 08.05.2019 - 5 U 75/18

    Wirksamkeit der Abtretung von nach Eintritt des Versicherungsfalles fällig

    Eine Verfügung über das Vermögen im Ganzen kann dann vorliegen, wenn der Ehegatte - bei kleineren Vermögen - mit einem oder mehreren Einzelgegenständen mehr als 85 Prozent seines Vermögens überträgt (BGH, Urteil vom 16. Januar 2013 - XII ZR 141/10, BGHZ 196, 95; Urteil vom 22. Oktober 2014 - XII ZR 194/13, NJW 2015, 56).
  • OLG Saarbrücken, 25.01.2023 - 5 W 87/22

    Grundbuchamt: Verlangen des Nachweises weiteren Vermögens bei Betroffenheit des

    Bei kleineren Vermögen (ca. bis 250.000 EUR) ist der Tatbestand des § 1365 BGB grundsätzlich nicht erfüllt, wenn dem verfügenden Ehegatten Werte von 15 % seines ursprünglichen Gesamtvermögens verbleiben (BGH, Urteil vom 16. Januar 2013 - XII ZR 141/10, BGHZ 196, 95-101; Senat, a.a.O; Demharter, GBO, 31. Aufl., § 33 Rn. 8).
  • AG Emmendingen, 03.01.2022 - 1 F 244/18
    Der Bundesgerichtshof (vgl. zuletzt Urteil vom 16.01.2013, Aktenzeichen. XII ZR 141/10, BGHZ 196, 95 bis 101, mit Nachweisen zur vorgehenden Rechtsprechung des Senats) hat entschieden, dass die Bestellung eines dinglichen Wohnungs- (oder Nießbrauchs)rechts den Vermögenswert des Grundstücks oder Wohnungseigentums mindert, was einer Bewertung zugänglich ist.
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