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   BGH, 16.01.2014 - AnwZ 3/13   

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https://dejure.org/2014,1879
BGH, 16.01.2014 - AnwZ 3/13 (https://dejure.org/2014,1879)
BGH, Entscheidung vom 16.01.2014 - AnwZ 3/13 (https://dejure.org/2014,1879)
BGH, Entscheidung vom 16. Januar 2014 - AnwZ 3/13 (https://dejure.org/2014,1879)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Falls der notwendigen Beiladung gem. § 112c Abs. 1 S. 1 BRAO u. § 65 Abs. 2 VwGO

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Falls der notwendigen Beiladung gem. § 112c Abs. 1 S. 1 BRAO u. § 65 Abs. 2 VwGO

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Entscheidung betrifft den Antragsteller nicht: Keine Beiladung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 26.06.2014 - AnwZ 3/13

    Verbindung von zwei anhängigen Verfahren zu gmeinsamer Verhandlung und

    Auszug aus BGH, 16.01.2014 - AnwZ 3/13
    An einer solchen rechtlich gebotenen Einheitlichkeit der in den Verfahren AnwZ 3/13 und AnwZ 6/13 zu treffenden Entscheidungen gegenüber den beiden Klägern und dem Antragsteller fehlt es hier.

    Der Antragsteller ist auch nicht gemäß § 112c Abs. 1 Satz 1 BRAO, § 65 Abs. 1 VwGO im Wege der einfachen Beiladung an den Verfahren AnwZ 3/13 und AnwZ 6/13 zu beteiligen.

    Ob gemessen an diesen Maßstäben die rechtlichen Interessen des Antragstellers durch die Verfahren AnwZ 3/13 und AnwZ 6/13 berührt werden, ist zweifelhaft.

    Diese Erwägungen gelten auch für den Fall, dass die Kläger in den Verfahren AnwZ 3/13 und AnwZ 6/13 obsiegen sollten.

    Dies folgt daraus, dass durch eine Einbeziehung des Antragstellers in die Verfahren AnwZ 3/13 und AnwZ 6/13 die Zwecke, denen eine Beiladung dienen soll, nicht - jedenfalls nicht spürbar - gefördert werden.

    Der Antragsteller könnte im Falle seiner Beiladung in den Verfahren AnwZ 3/13 und AnwZ 6/13 nicht die von ihm im Endeffekt angestrebte Zulassung als Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof geltend machen.

  • BGH, 11.10.2013 - AnwZ 2/13

    Einstweiliger Rechtschutz im Zusammenhang mit dem Verfahren auf Zulassung als

    Auszug aus BGH, 16.01.2014 - AnwZ 3/13
    Die vom Senat im Beschluss vom 11. Oktober 2013 (AnwZ 2/13) unter Ziffer 4 ausgeführten Erwägungen (juris Rn. 6) gelten insoweit entsprechend.

    Darüber hinaus lassen sich die im Senatsbeschluss vom 11. Oktober 2013 (AnwZ 2/13) unter Ziffer 4 angestellten Erwägungen (juris aaO) auch auf die vom Antragsteller offenbar befürchtete Fallkonstellation übertragen, dass der Bedarf an Rechtsanwälten beim Bundesgerichtshof vollständig gedeckt wäre, wenn die Kläger mit ihrem Begehren durchdringen sollten.

    Da es nicht um die Besetzung von Planstellen geht, bei denen jede zusätzlich zu besetzende Stelle förmlich auszuschreiben wäre (vgl. Senatsbeschlüsse vom 11. Oktober 2013 - AnwZ 2/13, 4/13 und 5/13, aaO Rn. 3), wäre der Antragsteller unter den in den genannten Beschlüssen ausgeführten Voraussetzungen zusätzlich zu den obsiegenden Klägern zu ernennen, falls er zu Unrecht nicht gewählt worden wäre und zu Unrecht nicht ernannt worden wäre.

  • BVerwG, 09.03.2005 - 4 VR 1001.04

    Ablehnung einer Beiladung; Voraussetzungen einer einfachen Beiladung und einer

    Auszug aus BGH, 16.01.2014 - AnwZ 3/13
    Ein rechtliches Interesse, das eine Beiladung nach § 65 Abs. 1 VwGO rechtfertigen kann, ist bereits dann gegeben, wenn die Möglichkeit besteht, dass die Entscheidung in der Hauptsache auf rechtliche Interessen des Dritten einwirken kann, das heißt, wenn sich seine Rechtsposition durch das Unterliegen einer der Parteien in dem anhängigen Prozess verschlechtern oder verbessern könnte (BVerwG, Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 119; NVwZ-RR 1999, 276; BVerwG, Beschluss vom 9. März 2005 - 4 VR 1001.04, juris Rn. 2; jeweils m. w. N.).

    Ferner soll dadurch, dass die Rechtskraftwirkungen der Entscheidung im Falle der Beiladung auch ihnen gegenüber eintreten (§ 121 VwGO), aus Gründen der Prozessökonomie etwaigen weiteren Rechtsstreitigkeiten vorgebeugt werden (BVerwG, Beschluss vom 9. März 2005 - 4 VR 1001.04, aaO; ähnlich BVerwG, NVwZ 2003, 216).

  • BVerwG, 15.03.1989 - 7 C 10.88

    Kommune - Wahlbeamter - Ungültigerklärung - Nichtigkeit der Ernennung -

    Auszug aus BGH, 16.01.2014 - AnwZ 3/13
    Im Übrigen ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für eine Beiladung schon im Allgemeinen kein Raum, wenn der Dritte bereits seinerseits Klage erhoben hat (BVerwG, NVwZ-RR 1990, 94, 95).
  • BVerwG, 28.04.1972 - IV C 42.69

    Wochenendhaus - Erbengemeinschaft - § 65 LBO, eine evtl. neben einer

    Auszug aus BGH, 16.01.2014 - AnwZ 3/13
    An dieser Beschränkung des Streitgegenstands würde eine Beiladung nichts ändern (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. November 2010 - 4 A 4000.09, juris Rn. 5; BVerwGE 40, 101, 104).
  • BVerwG, 19.11.1998 - 11 A 50.97

    Beiladung; Nachbarklage; streitiges Rechtsverhältnis; Berührung rechtlicher

    Auszug aus BGH, 16.01.2014 - AnwZ 3/13
    Ein rechtliches Interesse, das eine Beiladung nach § 65 Abs. 1 VwGO rechtfertigen kann, ist bereits dann gegeben, wenn die Möglichkeit besteht, dass die Entscheidung in der Hauptsache auf rechtliche Interessen des Dritten einwirken kann, das heißt, wenn sich seine Rechtsposition durch das Unterliegen einer der Parteien in dem anhängigen Prozess verschlechtern oder verbessern könnte (BVerwG, Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 119; NVwZ-RR 1999, 276; BVerwG, Beschluss vom 9. März 2005 - 4 VR 1001.04, juris Rn. 2; jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 28.08.2002 - 9 VR 11.02

    Beiladung Landesbehörde; Planfeststellung Bundesstraße

    Auszug aus BGH, 16.01.2014 - AnwZ 3/13
    Ferner soll dadurch, dass die Rechtskraftwirkungen der Entscheidung im Falle der Beiladung auch ihnen gegenüber eintreten (§ 121 VwGO), aus Gründen der Prozessökonomie etwaigen weiteren Rechtsstreitigkeiten vorgebeugt werden (BVerwG, Beschluss vom 9. März 2005 - 4 VR 1001.04, aaO; ähnlich BVerwG, NVwZ 2003, 216).
  • BGH, 11.10.2013 - AnwZ 4/13

    Anwaltliches Berufsrecht: Verwaltungsverfahren zur Zulassung als Rechtsanwalt

    Auszug aus BGH, 16.01.2014 - AnwZ 3/13
    Nahezu gleichlautende Ausführungen finden sich in den am selben Tag ergangenen Beschlüssen in den von den beiden Klägern angestrengten Verfahren auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes (AnwZ 4/13 und AnwZ 5/13, juris, jeweils Rn. 6).
  • BGH, 11.10.2013 - AnwZ 5/13

    Einstweiliger Rechtschutz im Zusammenhang mit dem Verfahren auf Zulassung als

    Auszug aus BGH, 16.01.2014 - AnwZ 3/13
    Nahezu gleichlautende Ausführungen finden sich in den am selben Tag ergangenen Beschlüssen in den von den beiden Klägern angestrengten Verfahren auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes (AnwZ 4/13 und AnwZ 5/13, juris, jeweils Rn. 6).
  • OVG Bremen, 08.11.2001 - 1 D 299/01
    Auszug aus BGH, 16.01.2014 - AnwZ 3/13
    Dagegen reicht die bloße Möglichkeit, künftig eine Rechtsposition zu erlangen, die ihrerseits durch den Prozessausgang beeinflusst werden könnte, nicht aus (OVG Bremen, NordÖR 2002, 64; Bier in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand April 2006, § 65 Rn. 12).
  • BVerwG, 24.11.2010 - 4 A 4000.09

    Flughafen Berlin-Schönefeld: Beiladung von Stahnsdorf und Teltow zum anhängigen

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