Rechtsprechung
BGH, 16.01.2014 - XII ZB 529/13 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Festsetzung der Höhe der Vergütung eines Betreuers auf der Grundlage eines Stundensatzes (hier: Studienabschluss als "Diplom-Agraringenieur")
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VBVG § 4 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 -2
Festsetzung der Höhe der Vergütung eines Betreuers auf der Grundlage eines Stundensatzes (hier: Studienabschluss als "Diplom-Agraringenieur") - rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Auerbach, 21.03.2013 - XVII 615/06
- LG Zwickau, 04.09.2013 - 9 T 172/13
- LG Zwickau, 04.09.2013 - 9 T 173/13
- BGH, 16.01.2014 - XII ZB 529/13
- BGH, 16.01.2014 - XII ZB 530/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 23.10.2013 - XII ZB 429/13
Vergütung des Berufsbetreuers: Stundensatzerhöhung wegen eines Hochschulstudiums …
Auszug aus BGH, 16.01.2014 - XII ZB 529/13
Dessen Würdigung kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkt darauf überprüft werden, ob er die maßgebenden Tatsachen vollständig und fehlerfrei festgestellt und gewürdigt, Rechtsbegriffe verkannt oder Erfahrungssätze verletzt und die allgemein anerkannten Maßstäbe berücksichtigt und richtig angewandt hat (Senatsbeschluss vom 23. Oktober 2013 - XII ZB 429/13 - FamRZ 2014, 116 Rn. 8 mwN).Das begegnet keinen rechtlichen Bedenken (vgl. Senatsbeschluss vom 23. Oktober 2013 - XII ZB 429/13 - FamRZ 2014, 116 Rn. 19 mwN) und wird in seiner Richtigkeit auch nicht durch die von der Rechtsbeschwerde angeführten Ausbildungsinhalte (45 Stunden "sozialistisches Recht"; Grundkenntnisse über Aufbau von Organen und Gewebe sowie deren Entwicklung und Funktionsweise; Grundlagen der elektronischen Datenverarbeitung; Leitungsfunktionen) erfolgreich in Frage gestellt.
- BGH, 30.10.2013 - XII ZB 23/13
Betreuervergütung: Vergleichbarkeit einer berufsbegleitend abgeschlossenen …
Auszug aus BGH, 16.01.2014 - XII ZB 529/13
Die von der Betreuerin berufsbegleitend im Jahre 2005 an der Sächsischen Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie abgeschlossene Ausbildung zur "Verwaltungs-Betriebswirtin (VWA)" mit einem Gesamtaufwand von 956 Stunden ist bereits von ihrem zeitlichen Umfang her weder mit einer abgeschlossenen Hochschulausbildung im Sinn des § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 VBVG (vgl. Senatsbeschluss vom 30. Oktober 2013 - XII ZB 23/13 - FamRZ 2014, 117 Rn. 14 ff.) noch mit einer abgeschlossenen Lehre im Sinn des § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 VBVG (vgl. Senatsbeschluss vom 11. Dezember 2013 - XII ZB 383/12 - zur Veröffentlichung bestimmt) vergleichbar. - BGH, 11.12.2013 - XII ZB 383/12
Vergleichbarkeit einer Ausbildung an der Sächsischen Verwaltungs- und …
Auszug aus BGH, 16.01.2014 - XII ZB 529/13
Die von der Betreuerin berufsbegleitend im Jahre 2005 an der Sächsischen Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie abgeschlossene Ausbildung zur "Verwaltungs-Betriebswirtin (VWA)" mit einem Gesamtaufwand von 956 Stunden ist bereits von ihrem zeitlichen Umfang her weder mit einer abgeschlossenen Hochschulausbildung im Sinn des § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 VBVG (…vgl. Senatsbeschluss vom 30. Oktober 2013 - XII ZB 23/13 - FamRZ 2014, 117 Rn. 14 ff.) noch mit einer abgeschlossenen Lehre im Sinn des § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 VBVG (vgl. Senatsbeschluss vom 11. Dezember 2013 - XII ZB 383/12 - zur Veröffentlichung bestimmt) vergleichbar.