Rechtsprechung
BGH, 16.01.2018 - 4 StR 597/17 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 46 StGB; § 179 Abs. 1 StGB aF
Strafzumessung (Berücksichtigung von verschuldeten Auswirkungen der Tat); sexueller Missbrauch Widerstandsunfähiger (Begriff der Widerstandsunfähigkeit) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 179 Abs 1 StGB
- IWW
- Wolters Kluwer
- rewis.io
Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen: Feststellung der Widerstandsunfähigkeit nach altem Recht
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Missbrauch widerstandsunfähiger Personen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Strafzumessung - und die verschuldeten Auswirkungen der Tat
Verfahrensgang
- LG Halle, 28.08.2017 - 14 KLs 11/16
- BGH, 16.01.2018 - 4 StR 597/17
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2018, 107
- NStZ-RR 2019, 38
- StV 2019, 547 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 09.05.2017 - 4 StR 366/16
Sexueller Übergriff (Anwendbarkeit auf Taten, die nach altem Recht einen …
Auszug aus BGH, 16.01.2018 - 4 StR 597/17
Die Feststellung der Widerstandsunfähigkeit erforderte eine normative Entscheidung, die der Tatrichter auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung zu treffen hatte, in welche auch das aktuelle Tatgeschehen und etwaige Beeinträchtigungen des Tatopfers durch die Tatsituation einzubeziehen waren (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 9. Mai 2017 - 4 StR 366/16, NStZ-RR 2017, 240, 241; Beschluss vom 16. Mai 2017 - 3 StR 43/17, NStZ 2018, 33; Urteil vom 15. März 1989 - 2 StR 662/88, BGHSt 36, 145, 147 mwN).Sollte der neue Tatrichter wiederum zu der Überzeugung gelangen, dass sich die Angeklagten nach § 179 Abs. 1, Abs. 5 Nr. 1 StGB in der bis zum 9. November 2016 geltenden Fassung gegebenenfalls in Verbindung mit § 27 StGB strafbar gemacht haben, wird bei der Prüfung der Frage, ob der mit Wirkung zum 10. November 2016 neu gefasste § 177 StGB, der insbesondere in den Abs. 1, 2 Nrn. 1 und 2 sowie Abs. 4 Nachfolgeregelungen zu § 179 StGB enthält, das nach § 2 Abs. 3 StGB mildere Gesetz darstellt, von ihm zu beachten sein, dass es insoweit auf eine konkrete Betrachtungsweise ankommt (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 30. August 2017 - 4 StR 345/17; Beschluss vom 9. Mai 2017 - 4 StR 366/16, NStZ-RR 240, 241 f.; Beschluss vom 16. Mai 2017 - 3 StR 43/17, NStZ 2018, 33; Beschluss vom 4. April 2017 - 3 StR 524/16, NStZ-RR 2017, 242).
- BGH, 16.05.2017 - 3 StR 43/17
Sexueller Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person (Vollzug des Beischlafs; …
Auszug aus BGH, 16.01.2018 - 4 StR 597/17
Die Feststellung der Widerstandsunfähigkeit erforderte eine normative Entscheidung, die der Tatrichter auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung zu treffen hatte, in welche auch das aktuelle Tatgeschehen und etwaige Beeinträchtigungen des Tatopfers durch die Tatsituation einzubeziehen waren (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 9. Mai 2017 - 4 StR 366/16, NStZ-RR 2017, 240, 241; Beschluss vom 16. Mai 2017 - 3 StR 43/17, NStZ 2018, 33; Urteil vom 15. März 1989 - 2 StR 662/88, BGHSt 36, 145, 147 mwN).Sollte der neue Tatrichter wiederum zu der Überzeugung gelangen, dass sich die Angeklagten nach § 179 Abs. 1, Abs. 5 Nr. 1 StGB in der bis zum 9. November 2016 geltenden Fassung gegebenenfalls in Verbindung mit § 27 StGB strafbar gemacht haben, wird bei der Prüfung der Frage, ob der mit Wirkung zum 10. November 2016 neu gefasste § 177 StGB, der insbesondere in den Abs. 1, 2 Nrn. 1 und 2 sowie Abs. 4 Nachfolgeregelungen zu § 179 StGB enthält, das nach § 2 Abs. 3 StGB mildere Gesetz darstellt, von ihm zu beachten sein, dass es insoweit auf eine konkrete Betrachtungsweise ankommt (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 30. August 2017 - 4 StR 345/17; Beschluss vom 9. Mai 2017 - 4 StR 366/16, NStZ-RR 240, 241 f.; Beschluss vom 16. Mai 2017 - 3 StR 43/17, NStZ 2018, 33; Beschluss vom 4. April 2017 - 3 StR 524/16, NStZ-RR 2017, 242).
- BGH, 07.01.1997 - 4 StR 601/96
Schwere räuberische Erpressung bei tatsächlich bestehender oder irrtümlich …
Auszug aus BGH, 16.01.2018 - 4 StR 597/17
Kann das Gericht hierzu keine sicheren Feststellungen treffen, darf sich das nicht zu Lasten des Angeklagten auswirken (vgl. BGH, Beschluss vom 20. August 2003 - 2 StR 285/03, NStZ-RR 2004, 41, 42; Beschluss vom 7. Januar 1997 - 4 StR 601/96, NStZ 1997, 336, 337).
- BGH, 30.08.2017 - 4 StR 345/17
Vergewaltigung (Vornahme sexueller Handlungen gegen den erkennbaren Willen des …
Auszug aus BGH, 16.01.2018 - 4 StR 597/17
Sollte der neue Tatrichter wiederum zu der Überzeugung gelangen, dass sich die Angeklagten nach § 179 Abs. 1, Abs. 5 Nr. 1 StGB in der bis zum 9. November 2016 geltenden Fassung gegebenenfalls in Verbindung mit § 27 StGB strafbar gemacht haben, wird bei der Prüfung der Frage, ob der mit Wirkung zum 10. November 2016 neu gefasste § 177 StGB, der insbesondere in den Abs. 1, 2 Nrn. 1 und 2 sowie Abs. 4 Nachfolgeregelungen zu § 179 StGB enthält, das nach § 2 Abs. 3 StGB mildere Gesetz darstellt, von ihm zu beachten sein, dass es insoweit auf eine konkrete Betrachtungsweise ankommt (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 30. August 2017 - 4 StR 345/17; Beschluss vom 9. Mai 2017 - 4 StR 366/16, NStZ-RR 240, 241 f.; Beschluss vom 16. Mai 2017 - 3 StR 43/17, NStZ 2018, 33; Beschluss vom 4. April 2017 - 3 StR 524/16, NStZ-RR 2017, 242). - BGH, 04.04.2017 - 3 StR 524/16
Rechtsfehlerhafte Annahme eines fehlgeschlagenen Versuchs der sexuellen Nötigung …
Auszug aus BGH, 16.01.2018 - 4 StR 597/17
Sollte der neue Tatrichter wiederum zu der Überzeugung gelangen, dass sich die Angeklagten nach § 179 Abs. 1, Abs. 5 Nr. 1 StGB in der bis zum 9. November 2016 geltenden Fassung gegebenenfalls in Verbindung mit § 27 StGB strafbar gemacht haben, wird bei der Prüfung der Frage, ob der mit Wirkung zum 10. November 2016 neu gefasste § 177 StGB, der insbesondere in den Abs. 1, 2 Nrn. 1 und 2 sowie Abs. 4 Nachfolgeregelungen zu § 179 StGB enthält, das nach § 2 Abs. 3 StGB mildere Gesetz darstellt, von ihm zu beachten sein, dass es insoweit auf eine konkrete Betrachtungsweise ankommt (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 30. August 2017 - 4 StR 345/17; Beschluss vom 9. Mai 2017 - 4 StR 366/16, NStZ-RR 240, 241 f.; Beschluss vom 16. Mai 2017 - 3 StR 43/17, NStZ 2018, 33; Beschluss vom 4. April 2017 - 3 StR 524/16, NStZ-RR 2017, 242). - BGH, 15.03.1989 - 2 StR 662/88
Voraussetzungen für das Vorliegen einer Vergewaltigung - Anforderungen an eine …
Auszug aus BGH, 16.01.2018 - 4 StR 597/17
Die Feststellung der Widerstandsunfähigkeit erforderte eine normative Entscheidung, die der Tatrichter auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung zu treffen hatte, in welche auch das aktuelle Tatgeschehen und etwaige Beeinträchtigungen des Tatopfers durch die Tatsituation einzubeziehen waren (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 9. Mai 2017 - 4 StR 366/16, NStZ-RR 2017, 240, 241; Beschluss vom 16. Mai 2017 - 3 StR 43/17, NStZ 2018, 33; Urteil vom 15. März 1989 - 2 StR 662/88, BGHSt 36, 145, 147 mwN). - BGH, 01.10.2008 - 2 StR 385/08
Sexueller Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person (Körperkontakt; …
Auszug aus BGH, 16.01.2018 - 4 StR 597/17
Eine Widerstandsunfähigkeit konnte danach nicht schon ohne nähere Begründung auf die Feststellung einer geistigen Behinderung und daraus resultierende allgemeine Kompetenzmängel gestützt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2008 - 2 StR 385/08, NStZ-RR 2009, 14; Beschluss vom 26. Januar 2005 - 2 StR 456/04, NStZ-RR 2005, 172, 173; Beschluss vom 1. April 2003 - 4 StR 96/03, NStZ 2003, 602, 603). - BGH, 20.08.2003 - 2 StR 285/03
Sexueller Missbrauch eines Kindes (Strafzumessung; Doppelverwertungsverbot); …
Auszug aus BGH, 16.01.2018 - 4 StR 597/17
Kann das Gericht hierzu keine sicheren Feststellungen treffen, darf sich das nicht zu Lasten des Angeklagten auswirken (vgl. BGH, Beschluss vom 20. August 2003 - 2 StR 285/03, NStZ-RR 2004, 41, 42; Beschluss vom 7. Januar 1997 - 4 StR 601/96, NStZ 1997, 336, 337). - BGH, 01.04.2003 - 4 StR 96/03
Sexueller Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person; Beweiswürdigung …
Auszug aus BGH, 16.01.2018 - 4 StR 597/17
Eine Widerstandsunfähigkeit konnte danach nicht schon ohne nähere Begründung auf die Feststellung einer geistigen Behinderung und daraus resultierende allgemeine Kompetenzmängel gestützt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2008 - 2 StR 385/08, NStZ-RR 2009, 14; Beschluss vom 26. Januar 2005 - 2 StR 456/04, NStZ-RR 2005, 172, 173; Beschluss vom 1. April 2003 - 4 StR 96/03, NStZ 2003, 602, 603). - BGH, 26.01.2005 - 2 StR 456/04
Widerstandsunfähigkeit (geistige Behinderung; Überzeugungsbildung; Begründung)
Auszug aus BGH, 16.01.2018 - 4 StR 597/17
Eine Widerstandsunfähigkeit konnte danach nicht schon ohne nähere Begründung auf die Feststellung einer geistigen Behinderung und daraus resultierende allgemeine Kompetenzmängel gestützt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2008 - 2 StR 385/08, NStZ-RR 2009, 14; Beschluss vom 26. Januar 2005 - 2 StR 456/04, NStZ-RR 2005, 172, 173; Beschluss vom 1. April 2003 - 4 StR 96/03, NStZ 2003, 602, 603).