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   BGH, 16.01.2020 - 1 StR 113/19   

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https://dejure.org/2020,11302
BGH, 16.01.2020 - 1 StR 113/19 (https://dejure.org/2020,11302)
BGH, Entscheidung vom 16.01.2020 - 1 StR 113/19 (https://dejure.org/2020,11302)
BGH, Entscheidung vom 16. Januar 2020 - 1 StR 113/19 (https://dejure.org/2020,11302)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 263 Abs. 1 StGB; § 291 Abs. 1 StGB; § 370 Abs. 1 AO; § 52 StGB
    Betrug (Täuschung durch Verlangen einer überhöhten Gegenleistung: nur bei Vereinbarung einer taxmäßigen oder ortsüblichen Gegenleistung, hier: Schlüsselnotdienst; keine Gesetzeseinheit mit Wucher); Wucher (Begriff der Zwangslage: Ausgesperrtsein aus der eigenen Wohnung, ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • rewis.io

    Betrug und Wucher: Erstellen überhöhter Rechnungen durch einen Schlüsseldienst; Konkurrenzverhältnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revisionsgerichtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs, wegen Steuerhinterziehung in 100 Fällen sowie wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 404 Fällen; Ordnungsgemäße Berechnung der Höhe der nicht abgeführten ...

  • datenbank.nwb.de

    Betrug und Wucher: Erstellen überhöhter Rechnungen durch einen Schlüsseldienst; Konkurrenzverhältnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Fordern überhöhter Preise ist nicht automatisch Betrug

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Strafbarkeit wegen Wuchers aufgrund überhöhter Abrechnung durch Schlüsselnotdienst - Ausbeutung einer Zwangslage bei Wohnungsnutzern

Besprechungen u.ä.

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Betrugs- und Wucherstrafbarkeit bei der Erstellung überhöhter Schlüsseldienstrechnungen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2020, 213
  • StV 2020, 746
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 11.11.2020 - 1 StR 328/19

    Urkundenfälschung (Begriff der unechten Urkunde: Einverständnis des aus der

    Dies gilt jedenfalls, wenn diese mit den verschleierten steuererhöhenden Tatsachen in einem unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang stehen und dem Täter ohne Weiteres von Rechts wegen zugestanden hätten (st. Rspr.; BGH, Urteile vom 13. September 2018 - 1 StR 642/17, BGHSt 63, 203 Rn. 16 und vom 16. Januar 2020 - 1 StR 113/19 Rn. 45).
  • VGH Bayern, 14.04.2021 - 12 N 20.2529

    Erfolgreiche Normenkontrolle gegen die Regelungen zur Erhebung von

    Vorbehaltlich einer näheren staatsanwaltschaftlichen Prüfung dürfte der objektive Tatbestand des "Leistungswuchers" (§ 291 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StGB) erfüllt sein (vgl. Fischer, in: Fischer, StGB, 68. Aufl. 2021, § 291 Rn. 7, 19 u. 19a; siehe auch BGH, U.v. 16.01.2020 - 1 StR 113/19 -, NStZ-RR 2020, 213 - juris, Rn. 33 ff., insbesondere zur Tateinheit zwischen Wucher und Betrug).
  • BGH, 05.05.2022 - 1 StR 475/21

    Steuerhinterziehung: Schuldner der Umsatzsteuer bei der Erbringung von

    Ob eine Leistung dem Handelnden oder einem anderen zuzurechnen ist, hängt deshalb grundsätzlich davon ab, ob der Handelnde gegenüber dem Leistungsempfänger im eigenen Namen oder berechtigterweise im Namen eines anderen bei Ausführung entgeltlicher Leistungen aufgetreten ist (BFH, Beschlüsse vom 31. Januar 2002 - V B 108/01 Rn. 19, BFHE 198, 208, 212 und vom 2. Januar 2018 - XI B 81/17 Rn. 18; Urteil vom 12. Mai 2011 - V R 25/10 Rn. 16; BGH, Urteil vom 16. Januar 2020 - 1 StR 113/19 Rn. 39 mwN; Beschluss vom 5. Februar 2014 - 1 StR 422/13 Rn. 19).

    Dies ist derjenige, der aus dem Rechtsgeschäft mit dem Leistungsempfänger berechtigt und verpflichtet ist; ohne Bedeutung ist insoweit, ob er seine Leistungsverpflichtung höchstpersönlich erfüllt oder durch einen anderen, etwa einen Subunternehmer, ausführen lässt und inwiefern ihm der wirtschaftliche Erfolg des Geschäfts verbleibt (BFH, Beschluss vom 31. Januar 2002 - V B 108/01 Rn. 21, BFHE 198, 208, 213; Urteile vom 7. Juli 2005 - V R 60/03 Rn. 21 und vom 26. Juni 2003 - V R 22/02 Rn. 21; BGH, Urteil vom 16. Januar 2020 - 1 StR 113/19 Rn. 39).

  • BGH, 23.03.2022 - 1 StR 511/21

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Berechnung der vorenthaltenen

    Dies ist immer dann der Fall, wenn der Tariflohn den tatsächlich gezahlten Schwarzlohn um den Hochrechnungsfaktor, der in der Regel zwischen 1, 5 und 1, 6 beträgt (vgl. BGH, Urteil vom 16. Januar 2020 - 1 StR 113/19 Rn. 17), übersteigt.
  • BGH, 10.03.2021 - 1 StR 499/20

    Betrug (erforderliche Bezifferung des Vermögensschadens); Steuerhinterziehung;

    Die Zahlung auf eine Nichtschuld bewirkt einen Vermögensschaden in entsprechender Höhe (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. August 2020 - 5 StR 558/19 Rn. 46 ff.; vom 4. September 2019 - 1 StR 579/18 Rn. 41 und vom 18. Dezember 2018 - 3 StR 270/18 Rn. 10, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 96; Urteil vom 16. Januar 2020 - 1 StR 113/19 Rn. 34, BGHR § 263 Abs. 1 Täuschung 42; je mwN).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2022 - L 8 BA 195/20

    Unbegründetheit der Beschwerde gegen die Anordnung der aufschiebenden Wirkung des

    Vielmehr hat er seinen Betrieb im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und damit nicht wie ein Strohmann auf fremde Rechnung geführt (vgl. z.B. BGH Urt. v. 16.1.2020 - 1 StR 113/19 - juris Rn. 43 m.w.N.).
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