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BGH, 16.01.2020 - 1 StR 490/19 |
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Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
§ 64 StGB
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Gefährlichkeitsprognose) - IWW
§ 349 Abs. 4 StPO, § 64 StGB, § 5 Abs. 3 JGG, § 349 Abs. 2 StPO, § 64 Satz 1 StGB, § 45 Abs. 2 JGG
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
StGB § 64 S. 1
Begründete bzw. naheliegende Wahrscheinlichkeit der Begehung weiterer erheblicher Straftaten als Voraussetzung für eine Gefährlichkeitsprognose; Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
Verfahrensgang
- LG Karlsruhe, 27.05.2019 - 95 Js 13230/18
- BGH, 16.01.2020 - 1 StR 490/19
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2020, 170
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 11.11.2020 - 1 StR 329/20 Ergänzend weist der Senat in Bezug auf die Nichtanordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt darauf hin, dass die Gefahrprognose im Sinne des § 64 Satz 1 StGB auch allein durch die Anlasstat begründet werden kann (BGH, Beschlüsse vom 16. Januar 2020 - 1 StR 490/19 Rn. 6 …und vom 18. Juli 2000 - 5 StR 289/00 Rn. 2); durch eine hangbedingte schwere Gewalttat als Anlasstat wird sie regelmäßig hinreichend belegt sein (BGH, Beschluss vom 16. Januar 2020 - 1 StR 490/19 Rn. 6 mwN).
- BGH, 28.04.2020 - 2 StR 95/20
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (symptomatischer Zusammenhang; Prüfung, …
d) Die fehlerhafte Ablehnung der Maßregelanordnung zieht wegen des durch § 5 Abs. 3 JGG vorgegebenen sachlichen Zusammenhangs zwischen Strafe und Unterbringung die Aufhebung des gesamten Rechtsfolgenausspruchs mit den zugehörigen Feststellungen nach sich; denn danach kann bei schuldhaft begangenen Straftaten von der an sich erforderlichen Verhängung von Jugendstrafe abgesehen werden, wenn sie als zusätzliche erzieherische Maßnahme neben der Maßregelanordnung nicht erforderlich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Januar 2020 - 1 StR 490/19, juris Rn. 12 mwN;… MüKo-StGB/Laue, 3. Aufl., § 5 JGG Rn. 22 ff.).