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BGH, 16.02.1962 - 4 StR 507/61 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- BGH, 15.11.1951 - 3 StR 821/51
Auszug aus BGH, 16.02.1962 - 4 StR 507/61
Auch jemand der unfähig ist, seiner Einsicht entsprechend zu handeln (Mangel des Hemmungsvermögens), kann bei der Tatausführung planmäßig vorgehen (BGHSt 1, 384). - BGH, 10.11.1954 - 5 StR 476/54
Strafzumessung: Spielraumtheorie
Auszug aus BGH, 16.02.1962 - 4 StR 507/61
Insoweit ist auf die vom Bundesgerichtshof in BGHSt 7, 28 ff aufgestellten Grundsätze zu verweisen. - BGH, 17.11.1961 - 4 StR 373/61
Auszug aus BGH, 16.02.1962 - 4 StR 507/61
Wie der Bundesgerichtshof in dem Urteil 4 StR 373/61 vom 17. November 1961 (zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung bestimmt), ausgeführt hat, kann das Gericht allerdings die verminderte Zurechnungsfähigkeit auch allein im Rahmen der allgemeinen mildernden Umstände berücksichtigen, wenn es der Auffassung ist, daß es innerhalb dieses Strafrahmens dem Schuldgehalt der Tat besser als im Rahmen des § 44 StGB gerecht wird. - RG, 05.07.1934 - 2 D 654/34
Darf das Gericht, wenn es die Strafe nach § 51 Abs. 2 StGB. mindert, den …
Auszug aus BGH, 16.02.1962 - 4 StR 507/61
Der Tatrichter ist jedoch ferner befugt, den für mildernde Umstände vorgesehenen Strafrahmen auf Grund der §§ 51 Abs. 2, 44 StGB zu unterschreiten, also der geistigen Verfassung des Täters unter einem zweifachen rechtlichen Gesichtspunkt Einfluß einzuräumen, wie dies bereits das Reichsgericht in der Entscheidung RGSt 68, 294 f anerkannt hat.