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   BGH, 16.02.1966 - 2 StR 489/65   

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https://dejure.org/1966,1136
BGH, 16.02.1966 - 2 StR 489/65 (https://dejure.org/1966,1136)
BGH, Entscheidung vom 16.02.1966 - 2 StR 489/65 (https://dejure.org/1966,1136)
BGH, Entscheidung vom 16. Februar 1966 - 2 StR 489/65 (https://dejure.org/1966,1136)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erklärung des Vorsitzenden in der Hauptverhandlung - Abweichung von der Zusage der Strafkammer - Behandlung einer Tatsache als wahr - Aufklärungspflicht gegenüber dem Angeklagten in Bezug auf Prozesshandlungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 21, 38
  • NJW 1966, 989
  • MDR 1966, 521
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.02.1961 - 1 StR 621/60

    Schutzbereich des § 316a Strafgesetzbuch (StGB) - Schutz von Fahrzeuginsassen vor

    Auszug aus BGH, 16.02.1966 - 2 StR 489/65
    Damit aber nutzte er die Fortbewegung des Kraftfahrzeugs und die hierdurch gebotene Möglichkeit zur Schaffung einer Gefahrenlage für das Opfer aus (vgl. BGHSt 15, 322; 18, 170 [BGH 18.12.1962 - 5 StR 522/62][BGH 16.02.1961 - StR 1 621/60 ]).
  • BGH, 18.12.1962 - 1 StR 452/62
    Auszug aus BGH, 16.02.1966 - 2 StR 489/65
    Damit aber nutzte er die Fortbewegung des Kraftfahrzeugs und die hierdurch gebotene Möglichkeit zur Schaffung einer Gefahrenlage für das Opfer aus (vgl. BGHSt 15, 322; 18, 170 [BGH 18.12.1962 - 5 StR 522/62][BGH 16.02.1961 - StR 1 621/60 ]).
  • BGH, 18.12.1962 - 5 StR 522/62

    Unzüchtige Handlungen - Zungenküsse aus Sinnenlust

    Auszug aus BGH, 16.02.1966 - 2 StR 489/65
    Damit aber nutzte er die Fortbewegung des Kraftfahrzeugs und die hierdurch gebotene Möglichkeit zur Schaffung einer Gefahrenlage für das Opfer aus (vgl. BGHSt 15, 322; 18, 170 [BGH 18.12.1962 - 5 StR 522/62][BGH 16.02.1961 - StR 1 621/60 ]).
  • BGH, 06.03.1951 - 1 StR 68/50

    Umfang der Nachprüfbarkeit der Strafzumessung durch das Revisionsgericht -

    Auszug aus BGH, 16.02.1966 - 2 StR 489/65
    Stellte sich spätestens bei der Beratung heraus, daß diese Zusicherung nicht eingehalten werden konnte oder sollte, so erwuchs für den Vorsitzenden oder das Gericht nach § 244 Abs. 2 StPO in Verbindung mit den §§ 243 Abs. 4 und 136 Abs. 2 StPO die verfahrensrechtliche Pflicht, die Angeklagte und ihre Verteidigerin vor der Urteilsverkündung hiervon zu unterrichten, um so deren jetzt irrige Vorstellung zu beseitigen und ihnen damit Gelegenheit zu geben, sich auf die veränderte Sachlage einzustellen und alle Möglichkeiten der Verteidigung in diesem Punkte auszuschöpfen (vgl. BGHSt 1, 51, 54) [BGH 06.03.1951 - 1 StR 68/50] [BGH 06.03.1951 - StR 1 68/50 ].
  • BGH, 24.04.1952 - 3 StR 48/52

    Verkaufsbude I - § 243 StGB aF, § 25 Abs. 1 StGB, sukzessive Mittäterschaft

    Auszug aus BGH, 16.02.1966 - 2 StR 489/65
    Sie setzte allerdings außer einer Beteiligung an der weiteren Tatausführung die Kenntnis und Billigung des bisherigen - tatbestandsmäßigen - Geschehens, hier also insbesondere des schon während der Fahrt von M. gefaßten Entschlusses zum Raub, voraus (vgl. BGHSt 2, 344 [BGH 24.04.1952 - StR 3 48/52 ]).
  • BGH, 14.01.1964 - 5 StR 571/63
    Auszug aus BGH, 16.02.1966 - 2 StR 489/65
    Wie der Bundesgerichtshof in der Entscheidung BGHSt 19, 191 [BGH 14.01.1964 - StR 5 571/63 ] ausgesprochen hat, erfüllt nicht jeder Angriff in einem Kraftfahrzeug das Merkmal der "Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs".
  • BGH, 06.07.1983 - 2 StR 222/83

    Wahrheitswidrige Angabe eines Arbeitsverhältnisses und bestimmter Krankmeldungen

    Das gilt etwa dann, wenn die Zusage der Wahrunterstellung im Rahmen der Ablehnung eines Beweisermittlungsantrags gegeben worden war (KG JR 1978, 473), das Gericht eine ohne Beweisantritt vorgebrachte Behauptung als wahr unterstellt hatte (BGHSt 21, 38; vgl. Alsberg/Nüse/Meyer, Beweisantrag, 5. Aufl. S. 688) oder der Wahrunterstellung keine inhaltlich übereinstimmende Behauptung des Angeklagten entsprach (BGH, Urteil vom 15. Oktober 1980 - 2 StR 277/80 - S. 3 f).

    Unterbleibt dieser Hinweis, so liegt, falls sich das Gericht im Urteil nicht an die Wahrunterstellung hält, ein Verfahrensverstoß vor (BGHSt 1, 51, 53 ff [BGH 06.03.1951 - 1 StR 68/50]; 21, 38 f [BGH 14.02.1966 - GSSt - 1/65]; KG JR 1978, 473 f).

    Der Senat hat in BGHSt 21, 38 f im Anschluß an BGHSt 1, 51, 54 [BGH 06.03.1951 - 1 StR 68/50] die Ansicht vertreten, der Verfahrensverstoß stelle sich als Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht dar ( § 244 Abs. 2 StPO in Verbindung mit §§ 243 Abs. 4 und 136 Abs. 2 StPO); er hält - ohne daß es für die hier zu treffende Entscheidung darauf ankommen könnte - an dieser rechtlichen Einordnung indes nicht mehr fest.

  • BGH, 07.06.1989 - 2 StR 66/89

    Nichteinhaltung einer Strafmaßzusicherung

    So reicht etwa - wie der Bundesgerichtshof entschieden hat - eine vom Vorsitzenden allein gegebene Wahrunterstellungszusage aus, um bei dem Angeklagten die schutzwürdige Erwartung zu begründen, daß sich das Gericht daran halten werde (BGHSt 1, 51 [53 ff.]; 21, 38 f.).
  • BGH, 07.09.1972 - 4 StR 366/72

    Verurteilung wegen Autostraßenraubs - Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des

    Dazu muß die Tat in naher Beziehung zur Benutzung des Fahrzeugs als Verkehrsmittel stehen; das Kraftfahrzeug muß als Transportmittel im Tatplan eine Rolle spielen (BGH, Urteil vom 16. Februar 1966 - 2 StR 489/65).
  • BGH, 19.01.1972 - 3 StR 152/71

    Strafbarkeit wegen Betruges - Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung -

    Der in BGHSt 21, 38 entschiedene Fall, auf den die Revision verweist, liegt wesentlich anders.
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