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   BGH, 16.02.1971 - 1 StR 661/70   

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https://dejure.org/1971,7840
BGH, 16.02.1971 - 1 StR 661/70 (https://dejure.org/1971,7840)
BGH, Entscheidung vom 16.02.1971 - 1 StR 661/70 (https://dejure.org/1971,7840)
BGH, Entscheidung vom 16. Februar 1971 - 1 StR 661/70 (https://dejure.org/1971,7840)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Fremdabtreibung in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung - Eingriff zur Beseitigung einer im vierten Monat bestehenden Schwangerschaft - Tod einer Frau nach durchgeführter Abtreibung - Ursächlichkeit für eine Infektion der Gebärmutterhöhle - Überprüfung ...

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 30.09.1952 - 2 StR 675/51
    Auszug aus BGH, 16.02.1971 - 1 StR 661/70
    Innerhalb des gesetzlichen Strafrahmens, der die äußersten Grenzen für die denkbar leichtesten und die denkbar schwersten Fälle absteckt, besteht im Einzelfall ein gewisser Spielraum, innerhalb dessen eine Strafe noch als schuldangemessen anzuerkennen ist (BGHSt 3, 179 [BGH 30.09.1952 - 2 StR 675/51]; 7, 28) [BGH 02.11.1954 - 5 StR 4921/54].
  • BGH, 02.11.1954 - 5 StR 492/54
    Auszug aus BGH, 16.02.1971 - 1 StR 661/70
    Innerhalb des gesetzlichen Strafrahmens, der die äußersten Grenzen für die denkbar leichtesten und die denkbar schwersten Fälle absteckt, besteht im Einzelfall ein gewisser Spielraum, innerhalb dessen eine Strafe noch als schuldangemessen anzuerkennen ist (BGHSt 3, 179 [BGH 30.09.1952 - 2 StR 675/51]; 7, 28) [BGH 02.11.1954 - 5 StR 4921/54].
  • BGH, 10.11.1954 - 5 StR 476/54

    Strafzumessung: Spielraumtheorie

    Auszug aus BGH, 16.02.1971 - 1 StR 661/70
    Innerhalb des gesetzlichen Strafrahmens, der die äußersten Grenzen für die denkbar leichtesten und die denkbar schwersten Fälle absteckt, besteht im Einzelfall ein gewisser Spielraum, innerhalb dessen eine Strafe noch als schuldangemessen anzuerkennen ist (BGHSt 3, 179 [BGH 30.09.1952 - 2 StR 675/51]; 7, 28) [BGH 02.11.1954 - 5 StR 4921/54].
  • BGH, 05.07.1955 - 1 StR 195/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.02.1971 - 1 StR 661/70
    Insbesondere konnte sich das Landgericht selbst die Sachkunde zutrauen (vgl. BGHSt 8, 130 [BGH 05.07.1955 - 1 StR 195/55]), die Glaubwürdigkeit von Lydia B. zu beurteilen, und durfte demgemäß den Hilfsantrag, einen psychologischen Sachverständigen zu dieser Frage zu hören, in den Urteilsgründen (UA S. 21/22) zurückweisen.
  • BGH, 04.08.1965 - 2 StR 282/65

    Verminderte Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten - Möglichkeit einer Nachreife -

    Auszug aus BGH, 16.02.1971 - 1 StR 661/70
    In diesem Rahmen darf der Richter auch dem Gesichtspunkt der Abschreckung Geltung verschaffen, solange die gerechte schuldangemessene Strafe nicht überschritten wird (BGHSt 20, 264, 266 [BGH 04.08.1965 - 2 StR 282/65]/267; 23, 176, 192; BGH, Urteil vom 26. Januar 1971 - 1 StR 437/70).
  • BGH, 21.11.1969 - 3 StR 249/68

    Zerstückelung im Luftschutzstollen - § 211 StGB, Sexualdelikte

    Auszug aus BGH, 16.02.1971 - 1 StR 661/70
    In diesem Rahmen darf der Richter auch dem Gesichtspunkt der Abschreckung Geltung verschaffen, solange die gerechte schuldangemessene Strafe nicht überschritten wird (BGHSt 20, 264, 266 [BGH 04.08.1965 - 2 StR 282/65]/267; 23, 176, 192; BGH, Urteil vom 26. Januar 1971 - 1 StR 437/70).
  • BGH, 26.01.1971 - 1 StR 437/70

    Rüge der Beratungszeit im Hinblick auf die Schuld- und Straffrage - Sühne für die

    Auszug aus BGH, 16.02.1971 - 1 StR 661/70
    In diesem Rahmen darf der Richter auch dem Gesichtspunkt der Abschreckung Geltung verschaffen, solange die gerechte schuldangemessene Strafe nicht überschritten wird (BGHSt 20, 264, 266 [BGH 04.08.1965 - 2 StR 282/65]/267; 23, 176, 192; BGH, Urteil vom 26. Januar 1971 - 1 StR 437/70).
  • BGH, 21.04.1978 - 2 StR 686/77

    Verurteilung wegen Unzucht mit einem Kinde sowie wegen vollendeter und versuchter

    Der 1. Strafsenat hat in seinem Urteil vom 16. Februar 1971 - 1 StR 661/70 - nicht beanstandet, daß der Angeklagte wegen Fremdabtreibung in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung verurteilt worden war.
  • BGH, 06.04.1971 - 1 StR 80/71

    Geltendmachung eines Verfahrensmangels bei fehlender erforderlichen Angabe der

    Der Senat hat bereits in zahlreichen Entscheidungen ausgesprochen, daß der Gesichtspunkt der allgemeinen Abschreckung auch nach der Neufassung des § 13 StGB als Strafzumessungsgrund anzuerkennen ist, sofern sich die Strafe im Spielraum der Schuldangemessenheit hält (BGH NJW 1971, 61 Nr. 26; Urteile vom 26. Januar 1971 - 1 StR 437/70; vom 16. Februar 1971 - 1 StR 661/70; vom 2. März 1971 - 1 StR 691/70).
  • BGH, 30.01.1973 - 1 StR 551/72

    Allgemeine Abschreckung als Strafzumessungsgrund - Voraussetzungen einer

    Wie der Bundesgerichtshof bereits mehrfach entschieden hat, ist der Gesichtspunkt der allgemeinen Abschreckung auch nach der Neufassung des § 13 StGB als Strafzumessungsgrund anzuerkennen, sofern sich die Strafe im Spielraum der Schuldangemessenheit hält (BGH, Urteile vom 26. Januar 1971 - 1 StR 437/70 -, vom 16. Februar 1971 - 1 StR 661/70 -, vom 2. März 1971 - 1 StR 691/70 - und vom 6. April 1971 - 1 StR 80/71).
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