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   BGH, 16.02.1977 - 3 StR 507/76 (L)   

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https://dejure.org/1977,1198
BGH, 16.02.1977 - 3 StR 507/76 (L) (https://dejure.org/1977,1198)
BGH, Entscheidung vom 16.02.1977 - 3 StR 507/76 (L) (https://dejure.org/1977,1198)
BGH, Entscheidung vom 16. Februar 1977 - 3 StR 507/76 (L) (https://dejure.org/1977,1198)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Mitwirken an der Erforschungstätigkeit und Sammeltätigkeit des Geheimdienstes aus eigenem Antrieb - Merkmale einer geheimdienstlichen Tätigkeit - Offenbarung des Wissens über die Bundeswehr gegenüber dem Ministerium für Staatssicherheit (MfS) - Subsidiarität des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 27, 133
  • NJW 1977, 1300
  • MDR 1977, 503
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.07.1972 - 3 StR 4/71

    Aufhebung eines Urteils - Zurückverweisung einer Sache an ein Oberlandesgericht -

    Auszug aus BGH, 16.02.1977 - 3 StR 507/76
    Das ist jedoch nur einer der Anhaltspunkte, der im Einzelfall für eine geheimdienstliche Tätigkeit sprechen kann (vgl. BGHSt 24, 369, 373 = NJW 1972, 1957, 1958).
  • OLG Jena, 01.03.2006 - 3 StE 1/06

    Ausübung einer geheimdienstlichen Agententätigkeit gegen die BRD für den

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  • BGH, 09.05.2006 - StB 4/06

    Grundsätze zur Subsumtion zu § 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB

    Daher sind in den Fällen, die nicht diesem Kernbereich der Norm unterfallen, alle maßgeblichen Umstände der jeweiligen Sachverhaltsgestaltung in eine Gesamtwürdigung des Verhaltens des Betroffenen einzustellen; auf dieser Grundlage muss in wertender, am Normzweck ausgerichteter Betrachtung entschieden werden, ob das Geschehen dem Tatbestand des § 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB zu subsumieren ist (BGHSt 24, 369, 373; 30, 394, 397; BGH NJW 1977, 1300 f., insoweit in BGHSt 27, 133 nicht abgedruckt).

    Hierbei sind folgende Auslegungskriterien zu beachten: Die Charakterisierung der tatbestandlich vorausgesetzten Handlung als geheimdienstliche Tätigkeit zeigt, dass nicht jedes Handeln für einen fremden Geheimdienst den Tatbestand erfüllt, sondern es einer gewissen Mindestqualität des Tuns bedarf (Träger aaO); diese ist dann erreicht, wenn sich der Täter zumindest funktionell - also nicht zwingend durch formelle oder stillschweigende Verpflichtung oder vorheriges Sich-Bereiterklären im Sinne des § 99 Abs. 1 Nr. 2 StGB (vgl. BGHSt 24, 369, 372; 25, 145) - in die Ausforschungsbemühungen des Geheimdienstes der fremden Macht, wenn auch nicht notwendig in dessen Organisation, eingliedert (BVerfGE 57, 250, 267; BGHSt 24, 369, 372 f.; 30, 294, 297; BGH NJW 1977, 1300, insoweit in BGHSt 27, 133 nicht abgedruckt).

  • BGH, 09.12.1981 - 3 StR 352/81

    Geheimdienstliche Tätigkeit - Abgrenzung - Ausforschung

    Bei der rechtlichen Würdigung der festgestellten Tatsachen hat sich das Oberlandesgericht an der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 99 StGB, namentlich an der Entscheidung des Senats in BGHSt 24, 369 [BGH 05.07.1972 - 3 StR 4/71], ausgerichtet (vgl. auch BGH NJW 1977, 1300).
  • BVerwG, 24.06.1991 - 9 C 10.90

    Angaben über die Verhältnisse in der DDR - Amerikanischer Geheimdienst -

    Ein solches Verhalten war und ist gemäß § 99 StGB auch nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland strafbar, sofern es gegen diese gerichtet ist (vgl. im einzelnen BGHSt 24, 369; BGHSt 30, 294; BGH NJW 1977, 1300; BayObLG NJW 1971, 1417 sowie Leipziger Kommentar, 10. Aufl., § 99 StGB Rdnr. 6).
  • BGH, 02.12.1985 - 3 StR 424/85

    Voraussetzung der Aussetzung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe zur

    Sie hat sich in die von den Führungsoffizieren des MfS gewünschte konspirative Form der Nachrichtenübermittlung (UA S. 16) durch Übernahme einer typischen Kuriertätigkeit einspannen lassen, dadurch eine aktive Mitarbeit für den Geheimdienst entfaltet und ihre Bereitschaft verwirklicht, sich jedenfalls funktionell in dessen Dienst und seine Ausforschungsbestrebungen einzugliedern (vgl. BGH NJW 1977, 1300/1301, insoweit in BGHSt 27, 133 nicht abgedruckt).
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