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   BGH, 16.02.1993 - 5 StR 673/92   

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https://dejure.org/1993,18499
BGH, 16.02.1993 - 5 StR 673/92 (https://dejure.org/1993,18499)
BGH, Entscheidung vom 16.02.1993 - 5 StR 673/92 (https://dejure.org/1993,18499)
BGH, Entscheidung vom 16. Februar 1993 - 5 StR 673/92 (https://dejure.org/1993,18499)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Annahme von Tateinheit zwischen Zuhälterei und gefährlicher Körperverletzung

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 15.04.1987 - 3 StR 138/87

    Entbehrlichkeit einer förmlichen Belehrung über das Aussageverweigerungsrecht bei

    Auszug aus BGH, 16.02.1993 - 5 StR 673/92
    Danach war in nochmaliger Anwendung des Zweifelssatzes für das Konkurrenzverhältnis zwischen der Zuhälterei und der jeweiligen Körperverletzung Tateinheit anzunehmen (vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 in dubio pro reo 1 bis 4); die einzelnen Körperverletzungen werden infolgedessen durch das jeweils tateinheitliche Dauerdelikt der Zuhälterei untereinander zur Tateinheit verbunden.

    Die vom Landgericht erkannte Gesamtfreiheitsstrafe bleibt als Strafe für das einheitliche Vergehen bestehen (vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 in dubio pro reo 1, 2, 4).

  • BGH, 25.08.1987 - 4 StR 400/87

    Zulässigkeit einer Verfahrensrüge - Rechtliches Verhältnis zwischen Totschlag und

    Auszug aus BGH, 16.02.1993 - 5 StR 673/92
    Danach war in nochmaliger Anwendung des Zweifelssatzes für das Konkurrenzverhältnis zwischen der Zuhälterei und der jeweiligen Körperverletzung Tateinheit anzunehmen (vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 in dubio pro reo 1 bis 4); die einzelnen Körperverletzungen werden infolgedessen durch das jeweils tateinheitliche Dauerdelikt der Zuhälterei untereinander zur Tateinheit verbunden.

    Die vom Landgericht erkannte Gesamtfreiheitsstrafe bleibt als Strafe für das einheitliche Vergehen bestehen (vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 in dubio pro reo 1, 2, 4).

  • BGH, 13.06.1986 - 2 StR 276/86

    Strafmilderung bei starker Alkoholisierung - Ausgleich der verminderten Schuld

    Auszug aus BGH, 16.02.1993 - 5 StR 673/92
    Damit kommt mindestens bei drei Körperverletzungshandlungen und damit für die Bewertung der Tat insgesamt eine Schuldminderung wegen alkoholischer Beeinträchtigung nicht in Betracht (vgl. BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 1, 3, 6, 9, 14, 22).
  • BGH, 03.07.1986 - 4 StR 199/86

    Verurteilung wegen Diebstahls - Beurteilung der Vollendung einer Wegnahmehandlung

    Auszug aus BGH, 16.02.1993 - 5 StR 673/92
    Damit kommt mindestens bei drei Körperverletzungshandlungen und damit für die Bewertung der Tat insgesamt eine Schuldminderung wegen alkoholischer Beeinträchtigung nicht in Betracht (vgl. BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 1, 3, 6, 9, 14, 22).
  • BGH, 30.10.1986 - 4 StR 501/86

    Milderung des Strafrahmens bei alkoholbedingter Verminderung der Schuldfähigkeit,

    Auszug aus BGH, 16.02.1993 - 5 StR 673/92
    Damit kommt mindestens bei drei Körperverletzungshandlungen und damit für die Bewertung der Tat insgesamt eine Schuldminderung wegen alkoholischer Beeinträchtigung nicht in Betracht (vgl. BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 1, 3, 6, 9, 14, 22).
  • BGH, 09.12.1986 - 4 StR 658/86

    Versagung der Strafmilderung bei mehrfacher Begehung von Straftaten im

    Auszug aus BGH, 16.02.1993 - 5 StR 673/92
    Damit kommt mindestens bei drei Körperverletzungshandlungen und damit für die Bewertung der Tat insgesamt eine Schuldminderung wegen alkoholischer Beeinträchtigung nicht in Betracht (vgl. BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 1, 3, 6, 9, 14, 22).
  • BGH, 16.02.1987 - 3 StR 17/87

    Strafmilderung bei verminderter Schuldfähigkeit durch Alkoholgenuß

    Auszug aus BGH, 16.02.1993 - 5 StR 673/92
    Damit kommt mindestens bei drei Körperverletzungshandlungen und damit für die Bewertung der Tat insgesamt eine Schuldminderung wegen alkoholischer Beeinträchtigung nicht in Betracht (vgl. BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 1, 3, 6, 9, 14, 22).
  • BGH, 08.07.1987 - 3 StR 206/87

    Anwendbarkeit des Grundsatzes "Im Zweifel für den Angeklagten" bei Unklarheit

    Auszug aus BGH, 16.02.1993 - 5 StR 673/92
    Die vom Landgericht erkannte Gesamtfreiheitsstrafe bleibt als Strafe für das einheitliche Vergehen bestehen (vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 in dubio pro reo 1, 2, 4).
  • BGH, 21.07.1992 - 1 StR 358/92

    Konkrete Tatvorstellung bei actio libera in causa

    Auszug aus BGH, 16.02.1993 - 5 StR 673/92
    Damit kommt mindestens bei drei Körperverletzungshandlungen und damit für die Bewertung der Tat insgesamt eine Schuldminderung wegen alkoholischer Beeinträchtigung nicht in Betracht (vgl. BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 1, 3, 6, 9, 14, 22).
  • BGH, 13.05.1982 - 1 StR 213/82

    Zuhälter - Schutzrichtung - Parasitäre Lebensform - Persönliche Unabhängigkeit -

    Auszug aus BGH, 16.02.1993 - 5 StR 673/92
    Entgegen der Auffassung der Revision sind nicht nur die Voraussetzungen für eine Zuhälterei gemäß § 181 a Abs. 1 Nr. 2 StGB (letzte Variante) hinreichend belegt (UA S. 13 f), sondern auch diejenigen für eine ausbeuterische Zuhälterei gemäß § 181 a Abs. 1 Nr. 1 StGB (vgl. dazu BGH NStZ 1982, 507; Laufhütte in LK 10. Aufl. § 181 a Rdn. 4): Die Geschädigte hat nach den Urteilsfeststellungen auf Veranlassung des Angeklagten, der sie gezielt in ein Abhängigkeitsverhältnis gebracht hatte, über vier Jahre ihren gesamten Prostitutionserlös aus der eigenen Verfügungsgewalt in eine gemeinsame Kasse eingebracht.
  • BGH, 19.11.2002 - 1 StR 313/02

    Tatbestand der Förderung der Prostitution (milderes Gesetz; ProstG); Ausbeutung

    Insoweit kann auch mit einem Körperverletzungsdelikt zum Nachteil einer Prostituierten Tateinheit bestehen, wenn diese Tat dazu dient, die Geschädigte zur Fortsetzung der Prostitution zu bewegen (vgl. nur BGH, Urt. vom 16. Februar 1993 - 5 StR 673/92).
  • BGH, 24.04.2018 - 4 StR 456/17

    Schwerer Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung; Tateinheit zwischen

    Zwischen der Körperverletzung und der Zuhälterei besteht mithin Tateinheit (vgl. BGH, Urteil vom 16. Februar 1993 - 5 StR 673/92; Beschluss vom 10. März 1987 - 1 StR 41/87, BGHR StGB § 181a Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 2; Urteil vom 28. Juni 1983 - 1 StR 44/83, bei Holtz, MDR 1983, 984; Beschluss vom 10. Mai 1983 - 4 StR 224/83, bei Holtz, MDR 1983, 793).
  • BGH, 16.02.1993 - 5 StR 675/92

    Strafrahmenwahl bei erheblich verminderter Schuldfähigkeit

    Solche können insbesondere darin liegen, daß der Angeklagte, der seine erheblich verminderte Schuldfähigkeit durch Alkoholgenuß selbst herbeigeführt hat, dazu neigt, nach Alkoholgenuß Straftaten ähnlicher Art, wie sie Gegenstand der Aburteilung sind, zu begehen, und daß er sich dieser Neigung bewußt gewesen ist oder doch hätte bewußt sein können (BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 1, 3, 6, 9, 11, 12, 18, 19; zuletzt Senatsurteil vom heutigen Tage - 5 StR 673/92 -).
  • BGH, 09.03.1993 - 5 StR 102/93

    Rüge der Verletzung formellen Rechts - Verbindung zweier Verbrechen der

    Der Schuld- und Unrechtsgehalt der Tat bleibt unverändert, so daß - wie vom Generalbundesanwalt beantragt - die Gesamtstrafe als Einzelstrafe bestehen bleiben kann (vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 in dubio pro reo 1, 2, 4; Senatsurteil vom 16. Februar 1993 - 5 StR 673/92 -).
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