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   BGH, 16.02.1994 - IV ZR 266/93   

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BGH, 16.02.1994 - IV ZR 266/93 (https://dejure.org/1994,7967)
BGH, Entscheidung vom 16.02.1994 - IV ZR 266/93 (https://dejure.org/1994,7967)
BGH, Entscheidung vom 16. Februar 1994 - IV ZR 266/93 (https://dejure.org/1994,7967)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Umfang der Darlegungslast und Beweislast im Grundstücksrecht - Vorlage von Zeitungsartikeln zum Beweis des Kaufpreises eines Grundstücks

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.03.1988 - IVa ZR 250/87

    Festsetzung der Beschwer für ein Revisionsverfahren - Erforderlichkeit der

    Auszug aus BGH, 16.02.1994 - IV ZR 266/93
    Damit hat die Klägerin nicht hinreichend glaubhaft gemacht (zu dieser Voraussetzung vgl. BGH, Beschluß vom 9. März 1988 - IVa ZR 250/87 - BGHR ZPO § 546 Abs. 2, Neue Tatsachen 1), daß die Beschwerde 60.000,00 DM übersteigt.
  • BGH, 08.02.2000 - VI ZR 283/99

    Antrag auf Heraufsetzung der Beschwer in der Berufungsinstanz

    Neue Tatsachen können deshalb für die Bewertung der Beschwer nur insoweit von Bedeutung sein, als sie für die Wertbemessung zu diesem Zeitpunkt relevant sind (z.B. beim Verkehrswert von Grundstücken oder sonstigen Gegenständen: BGH, Beschl. vom 8. Juni 1983 - VIII ZR 297/82 - JurBüro 1983, 1504; vom 9. März 1988 - IVa ZR 250/87; vom 27. Juni 1990 - XII ZR 20/90; vom 16. Februar 1994 - IV ZR 266/93 und vom 19. Januar 1995 - IV ZR 182/94 - jeweils BGHR ZPO § 546 Abs. 2 "Neue Tatsachen" Nr. 1 bis 4).
  • BGH, 25.01.1996 - III ZR 218/95

    Wert der Beschwer bei unbeziffertem Schmerzensgeldantrag

    Zwar kann der an das Revisionsgericht gerichtete Antrag auf Heraufsetzung der Beschwer auch auf neue Tatsachen gestützt werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. März 1988 - IVa ZR 250/87 - undvom 16. Februar 1994 - IV ZR 266/93 - BGHR ZPO § 546 Abs. 2 Neue Tatsachen 1 und 2); das ändert aber nichts daran, daß der maßgebliche Zeitpunkt für die Berechnung der Beschwer gemäß § 546 Abs. 2 ZPO die letzte mündliche Verhandlung vor dem Berufungsgericht ist (vgl. BGH, Beschluß vom 25. April 1989 - XI ZR 18/89 - BGHR ZPO § 546 Abs. 2 Beschwer 1).
  • BGH, 12.06.2002 - IV ZR 40/02

    Festsetzung der Revisionsbeschwer bei Klage auf Feststellung eines Erbteils

    Zwar kann der Kläger zur Höhe der Beschwer auch in der Revisionsinstanz neue Tatsachen vortragen; er muß diese jedoch in der gebotenen Weise glaubhaft machen (Senat, Beschlüsse vom 9. März 1988 - IVa ZR 250/87 -, 16. Februar 1994 - IV ZR 266/93 - und vom 18. Januar 1995 - IV ZR 182/94 -, BGHR ZPO § 546 Abs. 2 Neue Tatsachen 1, 2 und 3).
  • BGH, 18.01.1995 - IV ZR 182/94

    Glaubhaftmachung neuer Tatsachen zur Höhe der Beschwer

    Er muß diese Tatsachen aber in der gebotenen Weise glaubhaft machen (Senatsbeschlüsse vom 09.03.1988 - IVa ZR 250/87 - und vom 16.02.1994 - IV ZR 266/92 - BGHR ZPO § 546 Abs. 2, neue Tatsachen 1 und 2).
  • BGH, 15.06.1998 - II ZR 271/97

    Rechtsmittelbeschwer einer GmbH bei Einziehung von Geschäftsanteilen

    Die Beklagte hat nicht hinreichend glaubhaft gemacht (zu dieser Voraussetzung vgl. BGH, Beschl. v. 16. Februar 1994 - IV ZR 266/93, BGHR ZPO, § 546 Abs. 2 Neue Tatsachen 2), daß der Wert ihrer Beschwer 60.000,- DM übersteigt.
  • BGH, 24.01.1996 - IV ZR 276/95

    Anspruch auf Auseinandersetzung der zustehenden Nutzungsrechte an Grabstätten

    Das hat der Kläger aber weder dargetan noch glaubhaft gemacht (vgl. Senat, Beschluß vom 16. Februar 1994 - IV ZR 266/93 - BGHR ZPO § 546 Abs. 2, Neue Tatsachen 2).
  • BGH, 29.06.1998 - II ZR 178/97

    Rechtsmittelbeschwer bei einer Klage auf Feststellung der Wirksamkeit eines

    Die Beklagte hat schon nicht schlüssig dargetan und daher auch nicht glaubhaft gemacht (zu dieser Voraussetzung vgl. BGH, Beschl. v. 16. Februar 1994 - IV ZR 266/93, BGHR ZPO, § 546 Abs. 2 neue Tatsachen 2), daß der Wert ihrer Beschwer 60.000,- DM übersteigt.
  • BGH, 21.12.1994 - IV ZR 265/94

    Vorliegen eines wirksamen Testaments bei gesundheitlichen Gebrechen im Zeitpunkt

    Der Antrag an das Revisionsgericht auf Heraufsetzung der Beschwer kann auf neue Tatsachen gestützt werden, die glaubhaft gemacht werden müssen (BGH, Beschluß vom 9. März 1988 - IVa ZR 250/87 - BGHR ZPO § 546 Abs. 2 neue Tatsachen 1; Beschluß vom 16. Februar 1994 - IV ZR 266/93 - BGHR ZPO § 546 Abs. 2 neue Tatsachen 2).
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