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   BGH, 16.02.2005 - IV ZR 275/03   

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BGH, 16.02.2005 - IV ZR 275/03 (https://dejure.org/2005,3206)
BGH, Entscheidung vom 16.02.2005 - IV ZR 275/03 (https://dejure.org/2005,3206)
BGH, Entscheidung vom 16. Februar 2005 - IV ZR 275/03 (https://dejure.org/2005,3206)
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Volltextveröffentlichungen (15)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Insolvenzversicherung haftet nicht für Mängelansprüche

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 782
  • EuZW 2005, 544 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 28.03.2001 - IV ZR 19/00

    Formularmäßige Einschränkung einer Reiseversicherung

    Auszug aus BGH, 16.02.2005 - IV ZR 275/03
    Demgegenüber geht die Revision unter Hinweis auf das Senatsurteil vom 28. März 2001 (IV ZR 19/00 - NJW 2001, 1934 = VersR 2001, 714 jeweils unter 4 b) davon aus, daß § 651 k BGB richtlinienkonform auszulegen sei.

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 28. März 2001 (aaO) in Betracht gezogen, daß durch § 651 k BGB die Vorschrift des Art. 7 der EG-Richtlinie über Pauschalreisen (aaO) in deutsches Recht umgesetzt worden ist.

    Das hat auch der Senat in seinem Urteil vom 28. März 2001 (aaO) zugrunde gelegt.

  • EuGH, 15.06.1999 - C-140/97

    Rechberger u.a.

    Auszug aus BGH, 16.02.2005 - IV ZR 275/03
    Der EuGH hat diese Rechtsprechung in einem Urteil vom 15. Juni 1999 (Rs. C-140/97 - Rechberger - NJW 1999, 3181) bestätigt.

    Soweit der EuGH, wie die Revision hervorhebt, den umfassenden Schutz des Reisenden betont, ist nicht zu übersehen, daß der Gerichtshof nur den Schutz der in Art. 7 der Richtlinie genannten Rechte der Verbraucher und damit den Schutz des Verbrauchers gegen sämtliche in diesem Artikel genannten, sich aus der Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters ergebenden Risiken im Auge hat (so ausdrücklich Rdn. 61 im Urteil vom 15. Juni 1999 aaO; ferner Rdn. 59 im Urteil vom 8. Oktober 1996 - verb.

  • BGH, 10.12.2002 - X ZR 193/99

    Befugnisse des Reisebüros bei Insolvenz des Reiseveranstalters

    Auszug aus BGH, 16.02.2005 - IV ZR 275/03
    Das Ziel des Art. 7 der Richtlinie hat der Senat unter Bezug auf die Rechtsprechung des EuGH im Schutz des Verbrauchers gegen Risiken gesehen, die sich aus der Insolvenz des Reiseveranstalters ergeben (ähnlich BGH, Urteil vom 10. Dezember 2002 - X ZR 193/99 - NJW 2003, 743 unter II 4 c bb).
  • EuGH, 14.05.1998 - C-364/96

    FREIZÜGIGKEIT

    Auszug aus BGH, 16.02.2005 - IV ZR 275/03
    b) Es kommt hinzu: In seinem Urteil vom 14. Mai 1998 (Rs. C-364/96 - Verein für Konsumenteninformation - NJW 1998, 2201) hat der EuGH in Rdn. 19 festgestellt, die Garantie der "Erstattung der gezahlten Beträge" betreffe die Fälle, in denen die Zahlungsunfähigkeit oder der Konkurs des Veranstalters nach Vertragsschluß und vor Beginn der Erfüllung des Vertrages eintrete oder in denen die Leistungen während der Vertragserfüllung eingestellt werden und dem Verbraucher der Teil der Zahlung zu erstatten ist, der den nicht erbrachten Leistungen entspricht.
  • BGH, 13.11.2001 - X ZR 134/00

    Zum Auskunftsanspruch von Sortenschutzinhabern gegen Landwirte nach dem

    Auszug aus BGH, 16.02.2005 - IV ZR 275/03
    Danach kommt eine richtlinienkonforme Auslegung in der von der Revision gewünschten Richtung schon deshalb nicht in Betracht, weil § 651 k BGB in der hier streitigen Frage einen unterschiedlicher Auslegung zugänglichen Entscheidungsspielraum nicht eröffnet (zu dieser Voraussetzung vgl. BGHZ 149, 165, 173 f.).
  • EuGH, 08.10.1996 - C-178/94

    Dillenkofer u.a. / Bundesrepublik Deutschland

    Auszug aus BGH, 16.02.2005 - IV ZR 275/03
    Rs. C-178/94 u.a. - Dillenkofer - NJW 1996, 3141).
  • LG Aachen, 08.04.1998 - 5 T 45/98

    Umfang des Kundenschutzes gegen Insolvenzrisiken gem. § 651k BGB

    Auszug aus BGH, 16.02.2005 - IV ZR 275/03
    Das entspricht der insoweit einhelligen Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. etwa LG Aachen RuS 1998, 342; Staudinger/J.Eckert, BGB [2001] § 651 k Rdn. 9; MünchKommBGB/Tonner, 4. Aufl. § 651 k Rdn. 11; Soergel/K.H.Eckert, BGB 12. Aufl. § 651 k Rdn. 8; Erman/Seiler, BGB 11. Aufl. § 651 k Rdn. 6; Bamberger/Roth/Geib, BGB § 651 k Rdn. 6; Jauernig/Teichmann, BGB 11. Aufl. § 651 k Rdn. 2; Führich, Reiserecht, 4. Aufl. Rdn. 456 d, 457; Seyderhelm, Reiserecht § 651 k Rdn. 10; Bidinger/Müller, Reisevertragsrecht 2. Aufl. § 651 k Anm. 1).
  • LG Hamburg, 19.08.2010 - 334 O 249/09
    Entsprechend stellt der BGH in seiner Entscheidung zum Ablehnung einer Sicherungspflicht für Gewährleitungsansprüche (vgl. BGH NJW-RR 2005, 782) auch darauf ab, dass die Reiseleistungen erbracht wurden und der Reiseveranstalter vor Abschluss der Reise nicht zahlungsunfähig geworden war.
  • LG Hamburg, 19.08.2010 - 334 O 250/09
    Entsprechend stellt der BGH in seiner Entscheidung zum Ablehnung einer Sicherungspflicht für Gewährleitungsansprüche (vgl. BGH NJW-RR 2005, 782) auch darauf ab, dass die Reiseleistungen erbracht wurden und der Reiseveranstalter vor Abschluss der Reise nicht zahlungsunfähig geworden war.
  • LG Köln, 16.11.2018 - 24 O 153/18
    Die Angabe einer Reiseleitung, Ausflüge könnten "über uns" gebucht werden, spricht nämlich eher für eine bloße Vermittlungstätigkeit des Pauschalreiseveranstalters (OLG Düsseldorf RRA 2005, 116, 120).
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