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   BGH, 16.02.2010 - 4 StR 586/09   

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https://dejure.org/2010,2249
BGH, 16.02.2010 - 4 StR 586/09 (https://dejure.org/2010,2249)
BGH, Entscheidung vom 16.02.2010 - 4 StR 586/09 (https://dejure.org/2010,2249)
BGH, Entscheidung vom 16. Februar 2010 - 4 StR 586/09 (https://dejure.org/2010,2249)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 63 StGB, § 67b Abs 1 S 1 StGB, § 68b StGB, § 1896 BGB, §§ 1896 ff BGB
    Strafverfahren: Anforderungen an die Prüfung der Aussetzung der Vollstreckung einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • Wolters Kluwer

    Aussetzung einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zur Bewährung bei möglicher Zweckerreichung der Maßregel ohne deren Vollzug

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Strafverfahren, Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, Aussetzung der Vollstreckung, Anforderungen an die Prüfung

  • rewis.io

    Strafverfahren: Anforderungen an die Prüfung der Aussetzung der Vollstreckung einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • ra.de
  • rewis.io

    Strafverfahren: Anforderungen an die Prüfung der Aussetzung der Vollstreckung einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aussetzung einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zur Bewährung bei möglicher Zweckerreichung der Maßregel ohne deren Vollzug

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • sokolowski.org (Auszüge)

    Aussetzung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zur Bewährung

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Aussetzung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zur Bewährung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 171
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.06.2001 - 1 StR 574/00

    Aussetzung der Vollstreckung einer Maßregel zur Bewährung; Ablehnung eines

    Auszug aus BGH, 16.02.2010 - 4 StR 586/09
    Jedoch hätte die Strafkammer erörtern müssen, ob sich die vom Angeklagten ausgehende Gefahr insbesondere durch die Begründung eines Betreuungsverhältnisses nach §§ 1896 ff. BGB (vgl. BGH, Urt. vom 23. Mai 2000 - 1 StR 56/00, NStZ 2000, 470, 471) und/oder durch geeignete Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht (§§ 67b Abs. 2, 68b StGB; vgl. dazu BGH, Beschl. vom 25. April 2001 - 1 StR 68/01 - und Urteile vom 11. Juni 1987 - 4 StR 227/87 - und vom 12. Juni 2001 - 1 StR 574/00) abwenden oder jedenfalls so stark abschwächen lässt, dass ein Verzicht auf den Vollzug der Maßregel gewagt werden kann.

    Denn die damit verbundenen Überwachungsmöglichkeiten und das dem Beschuldigten zu verdeutlichende Risiko, bei Nichterfüllung solcher Weisungen mit dem Vollzug der Unterbringung rechnen zu müssen, können geeignet sein, die vom Sachverständigen und der Strafkammer angeführten Voraussetzungen einer erfolgversprechenden ambulanten Therapie herbeizuführen (vgl. BGH, Urt. vom 12. Juni 2001 - 1 StR 574/00 - und Urt. vom 27. März 2007 - 1 StR 48/07, NStZ 2007, 465 jeweils m.w.N.).

  • BGH, 27.03.2007 - 1 StR 48/07

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (sofortige Aussetzung der

    Auszug aus BGH, 16.02.2010 - 4 StR 586/09
    Denn die damit verbundenen Überwachungsmöglichkeiten und das dem Beschuldigten zu verdeutlichende Risiko, bei Nichterfüllung solcher Weisungen mit dem Vollzug der Unterbringung rechnen zu müssen, können geeignet sein, die vom Sachverständigen und der Strafkammer angeführten Voraussetzungen einer erfolgversprechenden ambulanten Therapie herbeizuführen (vgl. BGH, Urt. vom 12. Juni 2001 - 1 StR 574/00 - und Urt. vom 27. März 2007 - 1 StR 48/07, NStZ 2007, 465 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 11.06.1987 - 4 StR 227/87

    Voraussetzungen für die Aussetzung der Vollstreckung einer Unterbringung in einem

    Auszug aus BGH, 16.02.2010 - 4 StR 586/09
    Jedoch hätte die Strafkammer erörtern müssen, ob sich die vom Angeklagten ausgehende Gefahr insbesondere durch die Begründung eines Betreuungsverhältnisses nach §§ 1896 ff. BGB (vgl. BGH, Urt. vom 23. Mai 2000 - 1 StR 56/00, NStZ 2000, 470, 471) und/oder durch geeignete Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht (§§ 67b Abs. 2, 68b StGB; vgl. dazu BGH, Beschl. vom 25. April 2001 - 1 StR 68/01 - und Urteile vom 11. Juni 1987 - 4 StR 227/87 - und vom 12. Juni 2001 - 1 StR 574/00) abwenden oder jedenfalls so stark abschwächen lässt, dass ein Verzicht auf den Vollzug der Maßregel gewagt werden kann.
  • BGH, 25.04.2001 - 1 StR 68/01

    Folgen einer verminderten Einsichtsfähigkeit - Kriterien für die Aussetzung einer

    Auszug aus BGH, 16.02.2010 - 4 StR 586/09
    Jedoch hätte die Strafkammer erörtern müssen, ob sich die vom Angeklagten ausgehende Gefahr insbesondere durch die Begründung eines Betreuungsverhältnisses nach §§ 1896 ff. BGB (vgl. BGH, Urt. vom 23. Mai 2000 - 1 StR 56/00, NStZ 2000, 470, 471) und/oder durch geeignete Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht (§§ 67b Abs. 2, 68b StGB; vgl. dazu BGH, Beschl. vom 25. April 2001 - 1 StR 68/01 - und Urteile vom 11. Juni 1987 - 4 StR 227/87 - und vom 12. Juni 2001 - 1 StR 574/00) abwenden oder jedenfalls so stark abschwächen lässt, dass ein Verzicht auf den Vollzug der Maßregel gewagt werden kann.
  • BGH, 23.05.2000 - 1 StR 56/00

    Aussetzung einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zur Bewährung

    Auszug aus BGH, 16.02.2010 - 4 StR 586/09
    Jedoch hätte die Strafkammer erörtern müssen, ob sich die vom Angeklagten ausgehende Gefahr insbesondere durch die Begründung eines Betreuungsverhältnisses nach §§ 1896 ff. BGB (vgl. BGH, Urt. vom 23. Mai 2000 - 1 StR 56/00, NStZ 2000, 470, 471) und/oder durch geeignete Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht (§§ 67b Abs. 2, 68b StGB; vgl. dazu BGH, Beschl. vom 25. April 2001 - 1 StR 68/01 - und Urteile vom 11. Juni 1987 - 4 StR 227/87 - und vom 12. Juni 2001 - 1 StR 574/00) abwenden oder jedenfalls so stark abschwächen lässt, dass ein Verzicht auf den Vollzug der Maßregel gewagt werden kann.
  • BGH, 26.05.2009 - 4 StR 148/09

    Aussetzung der Vollstreckung einer Maßregel zur Bewährung; Auslegung eines

    Auszug aus BGH, 16.02.2010 - 4 StR 586/09
    Hierzu bestand vorliegend schon deshalb Anlass, weil - was die Strafkammer ebenfalls nicht erörtert - sich der Angeklagte trotz seines Zustandes bis zur Begehung der verfahrensgegenständlichen Tat straffrei geführt hat und auch danach ohne weitere relevante Auffälligkeiten zunächst auf freiem Fuß verblieben ist (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Mai 2009 - 4 StR 148/09 m.w.N.).
  • BGH, 17.03.2022 - 4 StR 475/21

    Aussetzung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zugleich mit

    Insbesondere ist auch zu prüfen, ob die im Fall einer Aussetzung der Unterbringung zur Bewährung nach § 67b Abs. 2 StGB kraft Gesetzes eintretende Führungsaufsicht und damit verbundene Überwachungsmöglichkeiten sowie die Aussicht auf einen im Falle des Weisungsverstoßes drohenden Bewährungswiderruf eine hinreichende Gewähr dafür bieten, dass die fortbestehende Gefährlichkeit auf ein vertretbares Maß reduziert wird (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Februar 2021 ? 1 StR 24/21 Rn. 4; Beschluss vom 16. Februar 2010 ? 4 StR 586/09, NStZ-RR 2010, 171).
  • BGH, 23.11.2010 - 5 StR 492/10

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose;

    Das Landgericht erörtert jedoch nicht, ob die vom Angeklagten gegenüber seiner Mutter ausgehende Gefahr sich insbesondere durch Begründung eines Betreuungsverhältnisses nach §§ 1896 ff. BGB (vgl. BGH NStZ 2000, 470, 471), welches das Aufenthaltsbestimmungsrecht und die Gesundheitsfürsorge umfasst, oder durch geeignete Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht (§§ 67b, 68b StGB) mit dem Ziel einer räumliche Trennung des Angeklagten von seiner Mutter abwenden oder jedenfalls so stark abschwächen lässt, dass auf den Vollzug der Maßregel verzichtet werden kann (vgl. BGHR StGB § 67b Gesamtwürdigung 1; § 67b Abs. 1 Gesamtwürdigung 1; § 67b Abs. 1 besondere Umstände 2 und 4; BGH, Beschluss vom 16. Februar 2010 - 4 StR 586/09).
  • BGH, 16.06.2020 - 6 StR 108/20

    Fehlende Prüfung der Aussetzung der Vollstreckung der Unterbringung in einem

    Angesichts des für den Beschuldigten bestehenden Risikos eines Aussetzungswiderrufs liegt es nicht fern, dass bereits diese Maßnahmen geeignet sind, den geständigen und beginnend krankheitseinsichtigen Beschuldigten ausreichend für die regelmäßige Einnahme der Medikamente und für die störungsfreie - möglicherweise auch nur überbrückende - stationäre Therapie zu motivieren (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. März 1988 - 4 StR 97/88, NStZ 1988, 309, 310; vom 23. November 2010 - 5 StR 492/10, NStZ-RR 2011, 75, 76 f.; vom 16. Februar 2010 - 4 StR 586/09, NStZ-RR 2010, 171, jeweils mwN).
  • LG Weiden/Oberpfalz, 07.06.2019 - 1 KLs 21 Js 10225/18

    Folgenreicher Denkzettel

    Entscheidend ist, ob sich die von der Angeklagten ausgehende Gefahr auch durch andere Maßnahmen, etwa durch Anordnung einer zivilrechtlichen Betreuung oder durch Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht abwenden oder jedenfalls so stark abschwächen lassen, dass ein Verzicht auf den Vollzug der Maßregel gewagt werden kann, vgl. BGH, Beschluss vom 16.02.2010, Az: 4 StR 586/09.
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