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   BGH, 16.02.2011 - IV ZB 24/09   

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https://dejure.org/2011,12421
BGH, 16.02.2011 - IV ZB 24/09 (https://dejure.org/2011,12421)
BGH, Entscheidung vom 16.02.2011 - IV ZB 24/09 (https://dejure.org/2011,12421)
BGH, Entscheidung vom 16. Februar 2011 - IV ZB 24/09 (https://dejure.org/2011,12421)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 43a Abs 2 BRAO, § 383 Abs 1 Nr 6 ZPO
    Zeugnisverweigerungsrecht des Rechtsanwalts im Zivilprozess: Reichweite der Verschwiegenheitspflicht über Gespräche mit Angehörigen eines Angeklagten auf dem Gerichtsflur

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bestehen eines Zeugnisverweigerungsrechts bei Kenntnis des Rechtsanwaltes in Ausübung seiner Tätigkeit als Verteidiger von Abmachungen zwischen den Angehörigen über eine eventuelle Erstattungspflicht

  • rewis.io

    Zeugnisverweigerungsrecht des Rechtsanwalts im Zivilprozess: Reichweite der Verschwiegenheitspflicht über Gespräche mit Angehörigen eines Angeklagten auf dem Gerichtsflur

  • ra.de
  • rewis.io

    Zeugnisverweigerungsrecht des Rechtsanwalts im Zivilprozess: Reichweite der Verschwiegenheitspflicht über Gespräche mit Angehörigen eines Angeklagten auf dem Gerichtsflur

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestehen eines Zeugnisverweigerungsrechts bei Kenntnis des Rechtsanwaltes in Ausübung seiner Tätigkeit als Verteidiger von Abmachungen zwischen den Angehörigen über eine eventuelle Erstattungspflicht

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Reichweite der Verschwiegenheitspflicht des Strafverteidigers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.11.1989 - III ZR 112/88

    Ansprüche des Konkursverwalters gegen den Rechtsanwalt des Gemeinschuldners

    Auszug aus BGH, 16.02.2011 - IV ZB 24/09
    Diese ist "Herr des Geheimnisses" (vgl. BGH, Urteil vom 30. November 1989 - III ZR 112/88, BGHZ 109, 260 unter III 2) bezüglich mandatsbezogener Tatsachen auch dann, wenn sie dem Anwalt von Dritten mitgeteilt worden sind (Henssler aaO Rn. 62).
  • OLG Köln, 04.07.2000 - Ss 254/00
    Auszug aus BGH, 16.02.2011 - IV ZB 24/09
    Zwar ist es streitig, ob den Anwalt bezüglich solcher Tatsachen, die er von einem Dritten erfährt und an deren Geheimhaltung dieser ein Interesse hat, auch diesem gegenüber eine Verschwiegenheitspflicht treffen kann, die er zu beachten hat (bejahend OLG Köln NJW 2000, 3656 f.; ablehnend Henssler aaO Rn. 49; Hartung aaO Rn. 22; Rüpke, NJW 2002, 2835 ff.).
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