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   BGH, 16.02.2012 - 2 StR 29/12   

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https://dejure.org/2012,8659
BGH, 16.02.2012 - 2 StR 29/12 (https://dejure.org/2012,8659)
BGH, Entscheidung vom 16.02.2012 - 2 StR 29/12 (https://dejure.org/2012,8659)
BGH, Entscheidung vom 16. Februar 2012 - 2 StR 29/12 (https://dejure.org/2012,8659)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 64 StGB; § 46 StGB; § 56 StGB; § 56c Abs. 3 Nr. 2 StGB
    Erörterungsmangel hinsichtlich einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Verhältnis zur Unterbringung in einer Entziehungsanstalt); unzulässige Revisionsbeschränkung (Maßregelausspruch)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 21 StGB, § 56c Abs 3 Nr 2 StGB, § 64 S 1 StGB
    Revisionsbeschränkung im Strafverfahren: Wechselwirkung zwischen der Unterbringung eines Drogenkonsumenten in einer Entziehungsanstalt und der Versagung einer Strafaussetzung zur Bewährung

  • Wolters Kluwer

    Prüfung der Voraussetzung der Unterbringung eines drogenabhängigen Angeklagten in einer Entziehungsanstalt bei "Hang" zum Missbrauch von Betäubungsmitteln

  • rewis.io

    Revisionsbeschränkung im Strafverfahren: Wechselwirkung zwischen der Unterbringung eines Drogenkonsumenten in einer Entziehungsanstalt und der Versagung einer Strafaussetzung zur Bewährung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64 S. 1
    Prüfung der Voraussetzung der Unterbringung eines drogenabhängigen Angeklagten in einer Entziehungsanstalt bei "Hang" zum Missbrauch von Betäubungsmitteln

  • rechtsportal.de

    StGB § 64 S. 1
    Prüfung der Voraussetzung der Unterbringung eines drogenabhängigen Angeklagten in einer Entziehungsanstalt bei "Hang" zum Missbrauch von Betäubungsmitteln

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 202
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 16.02.2012 - 2 StR 29/12
    Der Senat kann schon nicht ausschließen, dass die Freiheitsstrafe niedriger ausgefallen wäre, hätte die Strafkammer die Voraussetzungen des § 64 StGB bejaht und die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt angeordnet (vgl. BGHSt 37, 5, 10; BGH NStZ 1992, 33).
  • BGH, 14.07.1993 - 2 StR 352/93

    Begründung eines Provokationsfalles durch einen auf Alkoholgenuß beruhenden

    Auszug aus BGH, 16.02.2012 - 2 StR 29/12
    Auch der Strafausspruch kann nicht vom Rechtsmittelangriff ausgenommen werden, da es sowohl für die Entscheidung über die Anwendung des § 64 StGB als auch für die Entscheidung über eine Strafrahmenmilderung gemäß § 21 StGB darauf ankommt, aus welchem Grunde der Angeklagte Drogen zu sich nimmt (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 1 Beschränkung 6).
  • BGH, 18.03.1999 - 4 StR 72/99

    Altpapier als fremde Sache; Verhaltensstörungen; Unterbringung in einem

    Auszug aus BGH, 16.02.2012 - 2 StR 29/12
    Sollte eine Unterbringung nicht in Betracht kommen, wird auch zu erwägen sein, ob durch Einbindung des Angeklagten in eine geeignete Einrichtung gemäß § 56c Abs. 3 Nr. 2 StGB die Erwartungen an das künftige Verhalten des Angeklagten verbessert werden können (BGH NJW 1991, 3289, 3290; StV 1999, 601 f.; OLG Düsseldorf NJW 1993, 805).
  • OLG Köln, 19.03.1996 - Ss 18/96
    Auszug aus BGH, 16.02.2012 - 2 StR 29/12
    Sind aber bestimmte Feststellungen doppelrelevant, ist eine rechtlich und tatsächlich selbständige Beurteilung der angegriffenen Entscheidung über die Versagung der Strafaussetzung nicht losgelöst von der Entscheidung über die Unterbringung nach § 64 StGB möglich (vgl. Senat, NStZ 1994, 449; OLG Köln NStZ-RR 1997, 360, 361; OLG München NStZ-RR 2009, 10, 11; Fischer StGB 59. Aufl. § 64 Rn. 29).
  • BGH, 29.06.1993 - 1 StR 352/93

    Anforderungen an das unmittelbare Ansetzen zu einem Raubüberfall -

    Auszug aus BGH, 16.02.2012 - 2 StR 29/12
    Denn die Unterbringung kann sich im Einzelfall wie ein zusätzliches Strafübel auswirken und deshalb Rückwirkungen auf die Bemessung der Höhe der Strafe haben (BGH StV 1994, 80), namentlich wenn sie - wie vorliegend - die Dauer der Strafe überschreiten kann.
  • OLG München, 10.09.2008 - 5St RR 170/08

    Revision im Strafverfahren: Urteilsaufhebung wegen Absehen von der Unterbringung

    Auszug aus BGH, 16.02.2012 - 2 StR 29/12
    Sind aber bestimmte Feststellungen doppelrelevant, ist eine rechtlich und tatsächlich selbständige Beurteilung der angegriffenen Entscheidung über die Versagung der Strafaussetzung nicht losgelöst von der Entscheidung über die Unterbringung nach § 64 StGB möglich (vgl. Senat, NStZ 1994, 449; OLG Köln NStZ-RR 1997, 360, 361; OLG München NStZ-RR 2009, 10, 11; Fischer StGB 59. Aufl. § 64 Rn. 29).
  • OLG Düsseldorf, 19.11.1992 - 2 Ss 372/92
    Auszug aus BGH, 16.02.2012 - 2 StR 29/12
    Sollte eine Unterbringung nicht in Betracht kommen, wird auch zu erwägen sein, ob durch Einbindung des Angeklagten in eine geeignete Einrichtung gemäß § 56c Abs. 3 Nr. 2 StGB die Erwartungen an das künftige Verhalten des Angeklagten verbessert werden können (BGH NJW 1991, 3289, 3290; StV 1999, 601 f.; OLG Düsseldorf NJW 1993, 805).
  • BGH, 18.06.1991 - 5 StR 217/91

    Strafaussetzung - Prognose - Betäubungsmittel - Fürsorgepflicht - Therapieplatz -

    Auszug aus BGH, 16.02.2012 - 2 StR 29/12
    Sollte eine Unterbringung nicht in Betracht kommen, wird auch zu erwägen sein, ob durch Einbindung des Angeklagten in eine geeignete Einrichtung gemäß § 56c Abs. 3 Nr. 2 StGB die Erwartungen an das künftige Verhalten des Angeklagten verbessert werden können (BGH NJW 1991, 3289, 3290; StV 1999, 601 f.; OLG Düsseldorf NJW 1993, 805).
  • BGH, 27.09.1991 - 3 StR 30/91

    Revisionsrichterliche Überprüfung unterbliebener Unterbringung

    Auszug aus BGH, 16.02.2012 - 2 StR 29/12
    Der Senat kann schon nicht ausschließen, dass die Freiheitsstrafe niedriger ausgefallen wäre, hätte die Strafkammer die Voraussetzungen des § 64 StGB bejaht und die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt angeordnet (vgl. BGHSt 37, 5, 10; BGH NStZ 1992, 33).
  • BGH, 27.04.1994 - 2 StR 89/94

    Revision - Unwirksamkeit der Revision - Unterbringung in eine Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 16.02.2012 - 2 StR 29/12
    Sind aber bestimmte Feststellungen doppelrelevant, ist eine rechtlich und tatsächlich selbständige Beurteilung der angegriffenen Entscheidung über die Versagung der Strafaussetzung nicht losgelöst von der Entscheidung über die Unterbringung nach § 64 StGB möglich (vgl. Senat, NStZ 1994, 449; OLG Köln NStZ-RR 1997, 360, 361; OLG München NStZ-RR 2009, 10, 11; Fischer StGB 59. Aufl. § 64 Rn. 29).
  • BGH, 20.09.2017 - 1 StR 112/17

    Diebstahl mit Waffen (Beisichführen einer Waffe oder eines gefährlichen

    In anderen Konstellationen zur Bewährung ausgesetzter Freiheitsstrafe und kumulativ erfolgter Unterbringung gemäß § 64 StGB, etwa bei der Prüfung der Wirksamkeit einer Rechtsmittelbeschränkung durch einen Beschwerdeführer, kann Anderes gelten (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 16. Februar 2012 - 2 StR 29/12, NStZ-RR 2012, 202, 203).
  • BGH, 05.05.2022 - 3 StR 412/21

    Eingeschränkte revisionsgerichtliche Überprüfung bei Strafzumessung und

    Angesichts dessen und der weiteren Erwägungen, mit denen die Strafkammer die Voraussetzungen des § 56 Abs. 1 StGB für eine Aussetzung der Strafvollstreckung zur Bewährung bejaht hat (vgl. zur Parallelität der Kriterien für die Annahme einer positiven Legalprognose im Sinne des § 56 Abs. 1 StGB und die der Gefahr zukünftiger rechtswidriger Taten im Sinne des § 64 StGB BGH, Beschluss vom 16. Februar 2012 - 2 StR 29/12, NStZ-RR 2012, 202, 203), tragen die Urteilsfeststellungen im Ergebnis auch die Ablehnung der Unterbringung der Angeklagten in einer Entziehungsanstalt.
  • OLG Hamm, 11.09.2014 - 3 RVs 65/14

    Beschränkung; Revision; Unterbringung; Entziehungsanstalt

    Damit sind auch diese Feststellungen in gleicher Weise doppelrelevant, womit auch eine selbständige Beurteilung der angegriffenen Entscheidung über die Versagung der Strafaussetzung nicht unabhängig von der über die Unterbringung gemäß § 64 StGB möglich ist (Anschluss an BGH, Beschluss vom 16. Februar 2012, 2 StR 29/12).

    Damit sind auch diese Feststellungen in gleicher Weise doppelrelevant, womit auch eine selbstständige Beurteilung der angegriffenen Entscheidung über die Versagung der Strafaussetzung nicht unabhängig von der über die Unterbringung gemäß § 64 StGB möglich ist (BGH, Beschluss vom 16. Februar 2012, 2 StR 29/12; Fischer, StGB, 61. Aufl., § 64, Rn. 29).

  • OLG Celle, 23.11.2020 - 3 Ss 48/20

    Prüfungspflicht der Amtsgerichte hinsichtlich der Unterbringung in

    Dies gilt namentlich dann, wenn die Dauer der Unterbringung die der Strafe überschreiten kann (BGH v. 16. Februar 2012 - 2 StR 29/12, NStZ-RR 2012, 202).
  • OLG Zweibrücken, 16.01.2018 - 1 OLG 2 Ss 74/17

    Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung im Strafverfahren: Herausnahme des

    Der Umstand, dass die Anordnung der Maßregel insbesondere mit Blick auf die Regelungen der §§ 67d Abs. 2 S. 1, 67 Abs. 5 S. 1 i.V.m. § 57 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 und 3 StGB für den Angeklagten günstigere Wirkungen entfalten kann (vgl. zur Frage einer positiven Sozialprognose im Hinblick auf die Anordnung der Maßregel: BGH, Beschluss vom 16.02.2012 - 2 StR 29/12, juris Rn. 10 [nicht tragend]) steht ebenfalls nicht der Wirksamkeit einer Rechtsmittelbeschränkung entgegen.

    c) Nach der jedenfalls überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung (BGH, Beschluss vom 27.04.1994 - 2 StR 89/94, NStZ 1994, 449; Beschluss vom 16.02.2012 - 2 StR 29/12, juris Rn. 5; OLG Köln, Urteil vom 19.03.1996 - Ss 18/96, NStZ-RR 1997, 360, 361; OLG München, Beschluss vom 10.09.2008 - 5St RR 170/08, NStZ-RR 2009, 10; OLG Hamm, aaO. juris Rn. 6; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 15.01.2015 - 1 Ss 4/15, juris Rn. 5; ebenso Fischer, StGB, 65. Aufl., § 64 Rn. 29; anders: Thüringisches OLG, aaO., juris Rn. 17) kann bei einem suchtmittelabhängigen Straftäter über die Strafaussetzung zur Bewährung aber zumeist nicht isoliert von der Frage entschieden werden, ob dessen Unterbringung in einer Entziehungsanstalt anzuordnen ist.

  • OLG Hamburg, 10.05.2012 - 3-19/12

    Strafverfahren: Berufung der Staatsanwaltschaft zuungunsten des Angeklagten;

    (4) Anderenfalls vermochte es die Staatsanwaltschaft in einer mit Blick auf den Rechtsgedanken der § 296 Abs. 2, § 301 StPO und die Verwaltungsvorschrift des Nr. 147 Abs. 3 RiStBV zumindest bedenklichen Weise, dem Angeklagten auch die günstigen Wirkungen der Maßregelanordnung - etwa den regelmäßig anzuordnenden Vorwegvollzug (§ 67 Abs. 1 und 4 StGB) oder eine von ihr möglicherweise beeinflusste Bewährungsentscheidung (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Februar 2012 - 2 StR 29/12; Fischer, a.a.O., § 56 Rn. 11; vgl. hierzu ferner Tolksdorf in FS-Stree/Wessels [1993], S. 753, 759; Dencker in FS-Mehle [2009], S. 143, 147; Hanack, JR 1993, 429, 430) - vorzuenthalten.

    aa) Nach ständiger Rechtsprechung kann die Nichtanwendung des § 64 StGB durch das Tatgericht grundsätzlich wirksam vom Rechtsmittelangriff ausgenommen werden, sofern die verbleibenden Teile des Rechtsfolgenausspruchs unabhängig von der Maßregelanordnung beurteilt werden können (vgl. BGHSt 38, 362, 364; vgl. ferner BGH, Beschluss vom 16. Februar 2012 - 2 StR 29/12 Tz. 5 f.; BGH, StV 2012, 202 f. mit Anm. Winkler in jurisPR-StrafR 7/2012; vgl. hierzu ferner BGH, Beschluss vom 28. März 2012 - 5 StR 111/12 Tz. 5 und Fischer, a.a.O., § 64 Rn. 29 m.w.N.).

  • BGH, 08.07.2015 - 2 StR 139/15

    Nichtanordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Eine selbstständige Beurteilung des angefochtenen Urteils zu dieser Frage kann nicht losgelöst von der Entscheidung über die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt getroffen werden (vgl. Senat, Beschluss vom 27. April 1994 - 2 StR 89/94, NStZ 1994, 449; Beschluss vom 16. Februar 2012 - 2 StR 29/12, NStZ-RR 2012, 202, 203).

    Denn die Unterbringung kann sich im Einzelfall wie ein zusätzliches Strafübel auswirken und deshalb Rückwirkungen auf die Bemessung der Höhe der Strafe haben, namentlich, wenn sie die Dauer der Strafe erreicht oder gar übersteigen kann (vgl. Beschluss vom 16. Februar 2012 - 2 StR 29/12, NStZ-RR 2012, 202, 203).

  • OLG Hamburg, 10.05.2012 - 1 Ss 57/12

    Alkoholabhängigkkeit und unterlassenen Unterbringsmaßregel

    (4) Anderenfalls vermochte es die Staatsanwaltschaft in einer mit Blick auf den Rechtsgedanken der § 296 Abs. 2, § 301 StPO und die Verwaltungsvorschrift des Nr. 147 Abs. 3 RiStBV zumindest bedenklichen Weise, dem Angeklagten auch die günstigen Wirkungen der Maßregelanordnung - etwa den regelmäßig anzuordnenden Vorwegvollzug (§ 67 Abs. 1 und 4 StGB) oder eine von ihr möglicherweise beeinflusste Bewährungsentscheidung (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Februar 2012 - 2 StR 29/12; Fischer, a.a.O., § 56 Rn. 11; vgl. hierzu ferner Tolksdorf in FS-Stree/Wessels [1993], S. 753, 759; Dencker in FS-Mehle [2009], S. 143, 147; Hanack, JR 1993, 429, 430) - vorzuenthalten.

    aa) Nach ständiger Rechtsprechung kann die Nichtanwendung des § 64 StGB durch das Tatgericht grundsätzlich wirksam vom Rechtsmittelangriff ausgenommen werden, sofern die verbleibenden Teile des Rechtsfolgenausspruchs unabhängig von der Maßregelanordnung beurteilt werden können (vgl. BGHSt 38, 362, 364; vgl. ferner BGH, Beschluss vom 16. Februar 2012 - 2 StR 29/12 Tz. 5 f.; BGH, StV 2012, 202 f. mit Anm. Winkler in jurisPR-StrafR 7/2012; vgl. hierzu ferner BGH, Beschluss vom 28. März 2012 - 5 StR 111/12 Tz. 5 und Fischer, a.a.O., § 64 Rn. 29 m.w.N.).

  • OLG München, 25.01.2013 - 1 Ws 32/13

    Vorbereitung der Berufungshauptverhandlung in Strafsachen: Zulässigkeit der

    Ein näheres Eingehen auf diese Thematik erübrigt sich vorliegend, da nach der jüngsten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH Beschluss vom 16.02.2012 in NStZ-RR 2012, 202) die von § 331 Abs. 2 StPO eröffnete Möglichkeit nur dann (noch) durch das Verschlechterungsverbot eingeschränkt ist (und insoweit einer Rechtsmittelbeschränkung wie der vorliegenden zugänglich wäre), wenn und soweit die (Nicht-) Anwendung von § 64 StGB nicht in einem untrennbaren Zusammenhang mit den angefochtenen Urteilsteilen steht (vgl. hierzu auch OLG München NStZ-RR 2009, 10 und Hanseatisches Oberlandesgericht Beschluss vom 10.05.2012, VRS 123, 83-87 m. w. N.).

    23 Vorliegend besteht ohne jeden Zweifel ein solch untrennbarer Zusammenhang, da es sich bei den vom Berufungsgericht in dem vom Angeklagten "gewünschten" Überprüfungsrahmen zu treffenden Feststellungen um doppelrelevante Feststellungen handelt (vgl. BGH NStZ-RR 2012, 202) bzw. die zu treffenden Feststellungen in einem wechselseitigen Abhängigkeitsverhältnis stehen (vgl. BGH NStZ 2009, 441), sodass der Angeklagte die Frage der Maßregelanordnung nach § 64 StGB nicht wirksam der Überprüfung durch das Berufungsgericht entziehen konnte.

  • BayObLG, 27.03.2020 - 202 StRR 16/20

    Erörterungsausfall trotz sich aufdrängender Prüfung der Voraussetzungen für

    Ist nicht auszuschließen (§ 337 StPO), dass das Berufungsgericht im Falle einer Maßregelanordnung nach § 64 StGB auf eine geringere Strafe erkannt hätte, weil sich eine Unterbringung - etwa wegen einer die Dauer der Strafe ggf. überschreitenden Maßregeldauer - als zusätzliches Strafübel auswirken kann, führt der dem Urteil im Hinblick auf § 64 StGB anhaftende Erörterungsmangel zur Aufhebung des Strafausspruchs insgesamt und nicht nur insoweit, als eine Entscheidung über eine Unterbringung unterblieben ist (u.a. Anschluss an BGH, Beschl. v. 16.02.2012 - 2 StR 29/12 = NStZ-RR 2012, 202 = StV 2013, 148; Urt. v. 08.07.2015 - 2 StR 139/15 bei juris; OLG Schleswig, Beschl. v. 15.01.2015 - 1 Ss 4/15 = SchlHA 2015, 335 und OLG Hamm, Beschl. v. 11.09.2014 - 3 RVs 65/14 bei juris).

    Dies gilt namentlich dann, wenn die Maßregeldauer - wie hier - die Dauer der Strafe unter Umständen überschreiten kann (BGH, Beschluss vom 16.02.2012 - 2 StR 29/12 = NStZ-RR 2012, 202 = StV 2013, 148 und Urt. v. 08.07.2015 - 2 StR 139/15 bei juris; vgl. auch OLG Schleswig, Beschluss vom 15.01.2015 - 1 Ss 4/15 = SchlHA 2015, 335 und OLG Hamm, Beschluss vom 11.09.2014 - 3 RVs 65/14 bei juris).

  • KG, 08.11.2018 - 121 Ss 167/18

    Mögliche Wechselwirkungen einer Entscheidung nach § 64 StGB mit dem

  • KG, 31.10.2018 - 121 Ss 175/18

    Absehen von der Anordnung nach § 64 StGB nur in Ausnahmefällen

  • LG Hamburg, 18.08.2020 - 628 KLs 4/20

    Strafzumessung bei Selbstjustiz für nicht strafbares Verhalten und Straftatgefahr

  • BGH, 31.07.2013 - 2 StR 620/12

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Erfolgsaussichten der

  • OLG Celle, 02.02.2022 - 2 Ws 26/22

    Notwendigkeit eines Prognosegutachtens bei einer mehr als drei Jahre alten,

  • OLG Hamm, 13.05.2014 - 3 RVs 35/14

    Unwirksamkeit der Berufungsbeschränkung auf die Strafaussetzungsversagung bei

  • KG, 10.10.2019 - 3 Ss 70/19

    Revision des Angeklagten: Überprüfung der Nichtanordnung der Unterbringung in

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