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   BGH, 16.02.2012 - IX ZB 233/10   

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https://dejure.org/2012,637
BGH, 16.02.2012 - IX ZB 233/10 (https://dejure.org/2012,637)
BGH, Entscheidung vom 16.02.2012 - IX ZB 233/10 (https://dejure.org/2012,637)
BGH, Entscheidung vom 16. Februar 2012 - IX ZB 233/10 (https://dejure.org/2012,637)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Versagung der Restschuldbefreiung des Schuldners durch das Insolvenzgericht wegen dessen strafrechtlicher Verurteilung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 287 Abs. 2
    Voraussetzungen für eine Versagung der Restschuldbefreiung des Schuldners durch das Insolvenzgericht wegen dessen strafrechtlicher Verurteilung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Erfolglose Rechtsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.12.2009 - IX ZB 247/08

    Die Entscheidung über Restschuldbefreiung muss 6 Jahre nach Eröffnung des

    Auszug aus BGH, 16.02.2012 - IX ZB 233/10
    Dies entspricht der Rechtsprechung des Senats, wonach gemäß § 300 Abs. 1 InsO nach Ablauf von sechs Jahren nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über den Antrag auf Restschuldbefreiung zu entscheiden ist, auch wenn das Insolvenzverfahren noch nicht abschlussreif ist (Beschluss vom 3. Dezember 2009 - IX ZB 247/08, BGHZ 183, 258 Rn. 20, 28; vom 12. Mai 2011 - IX ZB 229/10, ZInsO 2011, 1126 Rn. 6 f).

    Sie können sich aber auf die Versagungsgründe des § 290 InsO berufen (BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2009, aaO Rn. 23 f).

  • BGH, 24.03.2011 - IX ZB 180/10

    Versagung der Restschuldbefreiung wegen Verurteilung wegen einer

    Auszug aus BGH, 16.02.2012 - IX ZB 233/10
    Vielmehr kann die Restschuldbefreiung nur dann versagt werden, wenn die Verurteilung nach den Tilgungsvorschriften BZRG noch nicht getilgt oder tilgungsreif ist (BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2002 - IX ZB 121/02, NJW 2003, 974, 975; vom 24. März 2011 - IX ZB 180/10, NZI 2011, 424 Rn. 4).
  • BGH, 18.12.2002 - IX ZB 121/02

    Voraussetzungen der Restschuldbefreiung; Begriff der Insolvenzstraftat

    Auszug aus BGH, 16.02.2012 - IX ZB 233/10
    Vielmehr kann die Restschuldbefreiung nur dann versagt werden, wenn die Verurteilung nach den Tilgungsvorschriften BZRG noch nicht getilgt oder tilgungsreif ist (BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2002 - IX ZB 121/02, NJW 2003, 974, 975; vom 24. März 2011 - IX ZB 180/10, NZI 2011, 424 Rn. 4).
  • BGH, 12.05.2011 - IX ZB 229/10

    Restschuldbefreiungsverfahren: Versagungsantrag eines Insolvenzgläubigers im

    Auszug aus BGH, 16.02.2012 - IX ZB 233/10
    Dies entspricht der Rechtsprechung des Senats, wonach gemäß § 300 Abs. 1 InsO nach Ablauf von sechs Jahren nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über den Antrag auf Restschuldbefreiung zu entscheiden ist, auch wenn das Insolvenzverfahren noch nicht abschlussreif ist (Beschluss vom 3. Dezember 2009 - IX ZB 247/08, BGHZ 183, 258 Rn. 20, 28; vom 12. Mai 2011 - IX ZB 229/10, ZInsO 2011, 1126 Rn. 6 f).
  • BGH, 16.02.2012 - IX ZB 113/11

    Versagung der Restschuldbefreiung: Nach dem Eröffnungsantrag getilgte

    Auszug aus BGH, 16.02.2012 - IX ZB 233/10
    Durch Beschluss vom heutigen Tag, auf den insoweit Bezug genommen wird (BGH, Beschluss vom 16. Februar 2012 - IX ZB 113/11, zVb), hat der Senat entschieden, dass dem Schuldner, der rechtskräftig wegen einer Insolvenzstraftat verurteilt worden ist, die Restschuldbefreiung nur dann gewährt werden darf, wenn die Löschungsvoraussetzungen für die Insolvenzstraftat, wegen der er verurteilt worden ist, zum Zeitpunkt der Stellung des Insolvenzantrags vorliegen.
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