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   BGH, 16.02.2016 - 1 StR 624/15   

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https://dejure.org/2016,5294
BGH, 16.02.2016 - 1 StR 624/15 (https://dejure.org/2016,5294)
BGH, Entscheidung vom 16.02.2016 - 1 StR 624/15 (https://dejure.org/2016,5294)
BGH, Entscheidung vom 16. Februar 2016 - 1 StR 624/15 (https://dejure.org/2016,5294)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 64 StGB, § 66 StGB, § 67 Abs 1 StGB, § 67 Abs 2 S 2 StGB, § 67 Abs 2 S 3 StGB
    Maßregelvollstreckung: Vollstreckungsreihenfolge bei Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt und Sicherungsverwahrung

  • IWW

    § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § ... 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 67 Abs. 2 StPO, § 67 Abs. 1 StGB, § 67 Abs. 2 S. 2 und 3 StGB, § 67 Abs. 2 S. 1 StGB, § 67 Abs. 2 Satz 2 StGB, § 67 Abs. 5 Satz 1 StGB, §§ 72 Abs. 3 Satz 2, 67c, 67e StGB, § 67c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB, § 353 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Anordnung des vollständigen Vorwegvollzugs der Gesamtfreiheitsstrafe vor Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • rewis.io

    Maßregelvollstreckung: Vollstreckungsreihenfolge bei Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt und Sicherungsverwahrung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung des vollständigen Vorwegvollzugs der Gesamtfreiheitsstrafe vor Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • rechtsportal.de

    Anordnung des vollständigen Vorwegvollzugs der Gesamtfreiheitsstrafe vor Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 138
  • StV 2016, 735
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.01.2015 - 5 StR 473/14

    Sicherungsverwahrung (strikte Verhältnismäßigkeitsprüfung nach Inkrafttreten der

    Auszug aus BGH, 16.02.2016 - 1 StR 624/15
    Dies gilt auch in Fällen, in denen neben der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet wurde (BGH, Beschluss vom 15. Januar 2015 - 5 StR 473/14).

    Die Kammer hat dabei nicht beachtet, dass die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt im Zweifel grundsätzlich vor der Sicherungsverwahrung zu vollstrecken ist, weil eine erfolgreiche Entziehungskur die Voraussetzungen für eine Aussetzung der Vollstreckung der Sicherungsverwahrung zur Bewährung (§ 67c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB) oder jedenfalls günstigere Voraussetzungen für die Resozialisierung in der Sicherungsverwahrung schaffen kann (BGH, Beschluss vom 15. Januar 2015 - 5 StR 473/14).

  • BGH, 17.07.1998 - 2 StR 291/98

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Auszug aus BGH, 16.02.2016 - 1 StR 624/15
    Das Urteil muss in einem solchen Fall auf der Grundlage einer eingehenden, die Persönlichkeit des Angeklagten berücksichtigenden Beurteilung darlegen, wegen welcher besonderen Umstände der Vorwegvollzug der Strafe die Therapie günstiger beeinflussen wird und dass dieses Ziel im Maßregelvollzug nicht in gleicher Weise erreicht werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juli 1998 - 2 StR 291/98; Fischer, 63. Auflage, § 67 Rn. 5f., 8).
  • BGH, 04.12.2012 - 4 StR 409/12

    Rechtsfehlerhafte Bestimmung der Dauer des Vorwegvollzugs der Maßregel

    Auszug aus BGH, 16.02.2016 - 1 StR 624/15
    Darüber hinaus hat es die Strafkammer unterlassen, in dem Urteil mitzuteilen, wie lange die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt voraussichtlich erforderlich sein wird (vgl. dazu etwa BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2012 - 4 StR 409/12).
  • BGH, 27.07.1999 - 4 StR 328/99

    Diebstahl; Wegnahme; Raub; Unterbringung in einer Entziehungsanstalt;

    Auszug aus BGH, 16.02.2016 - 1 StR 624/15
    Die Frage einer Gefahr für die Allgemeinheit bei Vollzugslockerungen im Maßregelvollzug kann demgegenüber keine Rolle spielen (BGH, Beschluss vom 27. Juli 1999 - 4 StR 328/99).'.
  • BGH, 08.01.2008 - 1 StR 644/07

    Vorwegvollzug der Maßregel nach neuem Recht (Geltung in der Revision;

    Auszug aus BGH, 16.02.2016 - 1 StR 624/15
    Dieser Teil ist so zu berechnen, dass nach seiner Vollstreckung und einer anschließenden Unterbringung eine Bewährungsentscheidung nach § 67 Abs. 5 Satz 1 StGB möglich ist (BGH, Beschluss vom 8. Januar 2008 - 1 StR 644/07 m.w.N.).
  • BGH, 27.07.2021 - 3 StR 203/21

    Vollstreckungsreihenfolge bei Anordnung der Unterbringung in einer

    Die Unterbringung in der Entziehungsanstalt ist grundsätzlich vor der Sicherungsverwahrung zu vollstrecken, weil eine erfolgreiche Entziehungskur die Voraussetzungen für eine Aussetzung der Vollstreckung der Sicherungsverwahrung zur Bewährung (§ 67c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB) oder jedenfalls günstigere Voraussetzungen für die Resozialisierung in der Sicherungsverwahrung schaffen kann und jener "ultima ratio-Charakter" zukommt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Januar 2015 - 5 StR 473/14, NStZ 2015, 210; vom 16. Februar 2016 - 1 StR 624/15, juris Rn. 2 f.; LK/Valerius, StGB, 13. Aufl., § 72 Rn. 39; s. auch BGH, Beschluss vom 21. Dezember 1994 - 3 StR 347/94, BGHR StGB § 63 Konkurrenzen 3 zum Verhältnis von § 63 StGB und § 66 StGB).
  • BGH, 05.02.2020 - 3 StR 565/19

    Vorwegvollzug eines Teils der Freiheitsstrafe bei Anordnung der Unterbringung in

    Seine ständige Rechtsprechung geht dahin, dass das Tatgericht - sofern keine Gründe vorlägen, die gegen eine Anordnung des Vorwegvollzugs eines Teils der Strafe sprechen - im Erkenntnisverfahren bei der Bemessung des vorweg zu vollziehenden Teils der Strafe keinen Beurteilungsspielraum mehr habe und dieser Teil so zu berechnen sei, dass nach seiner Vollstreckung und einer anschließenden Unterbringung eine Bewährungsentscheidung nach § 67 Abs. 5 Satz 1 StGB möglich ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. September 2009 - 5 StR 327/09, juris Rn. 5; vom 29. September 2009 - 4 StR 348/09, juris Rn. 4; vom 4. September 2012 - 3 StR 352/12, BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 19 Rn. 3; vom 16. Februar 2016 - 1 StR 624/15, juris Rn. 3; Urteil vom 18. Juli 2012 - 2 StR 605/11, juris Rn. 19).
  • BGH, 18.09.2018 - 3 StR 329/18

    Verwerfung der Revision mit Anm. des Senats zur Vollziehung der Maßregel der

    Das Tatgericht kann es indes beim Vorwegvollzug der Maßregel nach § 67 Abs. 1 StGB belassen, wenn diese Vollstreckungsreihenfolge aus gewichtigen Gründen des Einzelfalls eher die Erreichung des Therapieerfolgs erwarten lässt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Januar 2008 - 1 StR 644/07, NStZ-RR 2008, 142; vom 16. Februar 2016 - 1 StR 624/15, StV 2016, 735).
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