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   BGH, 16.02.2021 - X ZR 144/18   

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https://dejure.org/2021,4149
BGH, 16.02.2021 - X ZR 144/18 (https://dejure.org/2021,4149)
BGH, Entscheidung vom 16.02.2021 - X ZR 144/18 (https://dejure.org/2021,4149)
BGH, Entscheidung vom 16. Februar 2021 - X ZR 144/18 (https://dejure.org/2021,4149)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Gebotenheit eines richterlichen Hinweises hinsichtlich Bedeutung der Entgegenhaltung als patenthindernd

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1
    Gebotenheit eines richterlichen Hinweises hinsichtlich Bedeutung der Entgegenhaltung als patenthindernd

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97

    Rechtschreibreform

    Auszug aus BGH, 16.02.2021 - X ZR 144/18
    Wie die Beklagte im Ansatz zutreffend darlegt, ist ein richterlicher Hinweis gemäß Art. 103 Abs. 1 GG nur dann geboten, wenn das erkennende Gericht auf Gesichtspunkte abstellen will, die für die Beteiligten auch unter Berücksichtigung ihrer prozessualen Sorgfaltspflichten nicht ohne weiteres vorhersehbar sind (BVerfGE 84, 188, 190; BVerfGE 86, 133, 144; BVerfGE 98, 218, 263; BGH, Beschluss vom 5. November 2018 - X ZB 13/17 Rn. 11).
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BGH, 16.02.2021 - X ZR 144/18
    Wie die Beklagte im Ansatz zutreffend darlegt, ist ein richterlicher Hinweis gemäß Art. 103 Abs. 1 GG nur dann geboten, wenn das erkennende Gericht auf Gesichtspunkte abstellen will, die für die Beteiligten auch unter Berücksichtigung ihrer prozessualen Sorgfaltspflichten nicht ohne weiteres vorhersehbar sind (BVerfGE 84, 188, 190; BVerfGE 86, 133, 144; BVerfGE 98, 218, 263; BGH, Beschluss vom 5. November 2018 - X ZB 13/17 Rn. 11).
  • BGH, 05.11.2018 - X ZB 13/17

    Patentfähigkeit des Verfahrens zur Herstellung von Polyvinylacetalen als Neuheit

    Auszug aus BGH, 16.02.2021 - X ZR 144/18
    Wie die Beklagte im Ansatz zutreffend darlegt, ist ein richterlicher Hinweis gemäß Art. 103 Abs. 1 GG nur dann geboten, wenn das erkennende Gericht auf Gesichtspunkte abstellen will, die für die Beteiligten auch unter Berücksichtigung ihrer prozessualen Sorgfaltspflichten nicht ohne weiteres vorhersehbar sind (BVerfGE 84, 188, 190; BVerfGE 86, 133, 144; BVerfGE 98, 218, 263; BGH, Beschluss vom 5. November 2018 - X ZB 13/17 Rn. 11).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BGH, 16.02.2021 - X ZR 144/18
    Wie die Beklagte im Ansatz zutreffend darlegt, ist ein richterlicher Hinweis gemäß Art. 103 Abs. 1 GG nur dann geboten, wenn das erkennende Gericht auf Gesichtspunkte abstellen will, die für die Beteiligten auch unter Berücksichtigung ihrer prozessualen Sorgfaltspflichten nicht ohne weiteres vorhersehbar sind (BVerfGE 84, 188, 190; BVerfGE 86, 133, 144; BVerfGE 98, 218, 263; BGH, Beschluss vom 5. November 2018 - X ZB 13/17 Rn. 11).
  • BPatG, 07.03.2018 - 6 Ni 69/16

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Satellitenvasiertes Personenrufsystem mit

    Auszug aus BGH, 16.02.2021 - X ZR 144/18
    Bundespatentgericht, Entscheidung vom 07.03.2018 - 6 Ni 69/16 (EP) -.
  • OLG Düsseldorf, 23.11.2023 - 2 U 138/22

    Tassenspender

    Es reicht in der Regel aus, wenn die Sach- und Rechtslage erörtert und den Beteiligten dadurch aufgezeigt wird, welche Gesichtspunkte für die Entscheidung voraussichtlich von Bedeutung sein werden (BGH, Beschl. v. 19.01.2021, Az.: X ZB 14/19, GRUR-RS 2021, 3382 Rn. 11 - Laderaumabdeckung; Beschl. v. 16.02.2021, Az.: X ZR 144/18, GRUR-RS 2021, 3470 Rn. 4 - Personenrufsystem II; OLG Düsseldorf, Urt. v. 01.06.2021, Az.: I-15 U 27/20, GRUR-RS 2021, 63459 Rn. 83 - Luftfilter).
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