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   BGH, 16.02.2022 - XII ZB 355/21   

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https://dejure.org/2022,7440
BGH, 16.02.2022 - XII ZB 355/21 (https://dejure.org/2022,7440)
BGH, Entscheidung vom 16.02.2022 - XII ZB 355/21 (https://dejure.org/2022,7440)
BGH, Entscheidung vom 16. Februar 2022 - XII ZB 355/21 (https://dejure.org/2022,7440)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 4 RPflG, § 15 Abs 1 RPflG, § 26 FamFG, § 1896 Abs 3 BGB, Art 103 Abs 1 GG
    Betreuungssache: Grenzen der Rechtspflegerzuständigkeit für die Bestellung eines Kontrollbetreuers; Behandlung einer unwirksamen Entscheidung des funktionell unzuständigen Rechtspflegers; persönliche Anhörung des Betroffenen im Verfahren auf Einrichtung einer ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Funktionelle Zuständigkeit des Rechtspflegers für die Bestellung eines Kontrollbetreuers; Aufhebung der unwirksamen Entscheidung des funktionell unzuständigen Rechtspflegers im Rechtsbehelfsverfahren ohne Rücksicht auf ihre inhaltliche Richtigkeit

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RPflG § 8 Abs. 4 ; RPflG § 15 Abs. 1 ; FamFG § 26
    Funktionelle Zuständigkeit des Rechtspflegers für die Bestellung eines Kontrollbetreuers; Aufhebung der unwirksamen Entscheidung des funktionell unzuständigen Rechtspflegers im Rechtsbehelfsverfahren ohne Rücksicht auf ihre inhaltliche Richtigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Richtervorbehalt, wenn Kontrollbetreuer Ermächtigung zum Vollmachtwiderruf erhalten ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2022, 651
  • MDR 2022, 910
  • FGPrax 2022, 126
  • FamRZ 2022, 893
  • Rpfleger 2022, 304
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.04.2021 - XII ZB 527/20

    Gerichtliche Amtsermittlungspflicht in einem Betreuungsverfahren; Einholung eines

    Auszug aus BGH, 16.02.2022 - XII ZB 355/21
    Entschließt sich das Gericht im Rahmen seiner Amtsermittlungspflicht in einem Verfahren auf Einrichtung einer Kontrollbetreuung zur Einholung eines ärztlichen Zeugnisses und will es dieses Zeugnis als Tatsachengrundlage für seine Entscheidung heranziehen, muss es den Betroffenen grundsätzlich auch dann persönlich anhören, wenn es im Ergebnis des Verfahrens von der Bestellung eines Kontrollbetreuers absehen will (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 14. April 2021 - XII ZB 527/20, FamRZ 2021, 1412).

    Ihr kommt damit auch in den Fällen, in denen sie nicht durch Gesetz vorgeschrieben ist, eine zentrale Stellung im Rahmen der gemäß § 26 FamFG in einem Betreuungsverfahren von Amts wegen durchzuführenden Ermittlungen zu (vgl. Senatsbeschluss vom 14. April 2021 - XII ZB 527/20 - FamRZ 2021, 1412 Rn. 8 mwN).

    Dies gilt nicht nur in den Fällen, in denen das Gericht die Aufhebung einer bestehenden Betreuung ablehnen will, sondern grundsätzlich auch dann, wenn das Gericht im Verfahren auf erstmalige Bestellung eines Betreuers von der Einrichtung einer Betreuung absehen möchte (vgl. Senatsbeschluss vom 14. April 2021 - XII ZB 527/20 - FamRZ 2021, 1412 Rn. 11).

  • BGH, 02.06.2005 - IX ZB 287/03

    Entscheidung des Beschwerdegerichts bei erstinstanzlicher Entscheidung durch den

    Auszug aus BGH, 16.02.2022 - XII ZB 355/21
    Die unwirksame Entscheidung des funktionell unzuständigen Rechtspflegers ist im Rechtsbehelfsverfahren ohne Rücksicht auf ihre inhaltliche Richtigkeit aufzuheben und die Sache ist an den Richter des Ausgangsgerichts zur Behandlung und Entscheidung in eigener Zuständigkeit zurückzuverweisen (im Anschluss an BGH Beschluss vom 2. Juni 2005 - IX ZB 287/03, NJW-RR 2005, 1299).

    Die unwirksame Entscheidung des funktionell unzuständigen Rechtspflegers ist im Rechtsbehelfsverfahren aufzuheben, ohne dass es auf die sachliche Richtigkeit der Entscheidung ankäme (vgl. BGH Beschluss vom 2. Juni 2005 - IX ZB 287/03 - NJW-RR 2005, 1299).

  • BGH, 11.01.2017 - XII ZB 305/16

    Betreuungssache: Aufhebung des Richtervorbehalts für die Bestellung eines

    Auszug aus BGH, 16.02.2022 - XII ZB 355/21
    Der Rechtspfleger ist nur dann funktionell für die Bestellung eines Kontrollbetreuers zuständig, wenn sie nicht zugleich eine Ermächtigung zum Vollmachtwiderruf enthält; wird dem Kontrollbetreuer diese Ermächtigung erteilt, ist das gesamte Geschäft dem Richter vorbehalten (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 11. Januar 2017 - XII ZB 305/16, FamRZ 2017, 549).

    Der Senat hat daher bereits entschieden, dass der Rechtspfleger nur dann funktionell für die Bestellung eines Kontrollbetreuers zuständig ist, wenn sie nicht zugleich eine Ermächtigung zum Vollmachtwiderruf enthält (vgl. Senatsbeschluss vom 11. Januar 2017 - XII ZB 305/16 - FamRZ 2017, 549 Rn. 13).

  • BGH, 08.07.2020 - XII ZB 68/20

    Betreuungssache: Beschwerdeeinlegung des Bevollmächtigten im Namen des

    Auszug aus BGH, 16.02.2022 - XII ZB 355/21
    Bereits die Zuweisung des Aufgabenkreises des Vollmachtwiderrufs stellt einen gravierenden staatlichen Eingriff in das von Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 1 Abs. 1 GG garantierte Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen dar (vgl. Senatsbeschlüsse vom 8. Juli 2020 - XII ZB 68/20 - FamRZ 2020, 1677 Rn. 15 und BGHZ 206, 321 = FamRZ 2015, 1702 Rn. 11 ff.), der wegen seines besonderen Gewichts dem Richter vorbehalten sein muss.
  • BGH, 28.07.2015 - XII ZB 674/14

    Betreuungssache: Voraussetzungen für einen wirksamen Widerruf einer

    Auszug aus BGH, 16.02.2022 - XII ZB 355/21
    Bereits die Zuweisung des Aufgabenkreises des Vollmachtwiderrufs stellt einen gravierenden staatlichen Eingriff in das von Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 1 Abs. 1 GG garantierte Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen dar (vgl. Senatsbeschlüsse vom 8. Juli 2020 - XII ZB 68/20 - FamRZ 2020, 1677 Rn. 15 und BGHZ 206, 321 = FamRZ 2015, 1702 Rn. 11 ff.), der wegen seines besonderen Gewichts dem Richter vorbehalten sein muss.
  • BGH, 14.10.2020 - XII ZB 91/20

    Wenden eines Beteiligten eines Betreuungsverfahrens gegen die den

    Auszug aus BGH, 16.02.2022 - XII ZB 355/21
    Nach der Rechtsprechung des Senats können die in dieser Vorschrift genannten nahen Angehörigen des Betroffenen, sofern sie - wie hier - in erster Instanz beteiligt waren, gegen einen in der Beschwerdeinstanz abgeänderten Betreuungsbeschluss im Interesse des Betroffenen eine Rechtsbeschwerde im eigenen Namen führen, ohne dass sie durch die Beschwerdeentscheidung formell beschwert sein müssten (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2020 - XII ZB 91/20 - FamRZ 2021, 228 Rn. 16 f. mwN).
  • BGH, 23.08.2017 - XII ZB 187/17

    Verlängerung der Betreuung oder des Einwilligungsvorbehalts: Anforderungen an das

    Auszug aus BGH, 16.02.2022 - XII ZB 355/21
    Auch muss der Arzt den Betroffenen, ebenso wie bei einem Gutachten, gemäß § 280 Abs. 2 FamFG persönlich untersucht oder befragt haben (vgl. Senatsbeschluss vom 23. August 2017 - XII ZB 187/17 - FamRZ 2017, 1866 Rn. 9).
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