Rechtsprechung
BGH, 16.02.2022 - XII ZB 499/21 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 276 Abs 1 S 1 FamFG
- IWW
§ 36 Abs. 3 GNotKG, § ... 293 Abs. 1 Satz 1 FamFG, § 276 Abs. 1 Satz 1 FamFG, § 276 Abs. 1 FamFG, § 276 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 FamFG, § 276 Abs. 2 Satz 1 FamFG, § 276 Abs. 2 Satz 2 FamFG, § 276 Abs. 4 FamFG, § 74 Abs. 5 FamFG, § 74 Abs. 6 Satz 2 FamFG, § 1897 Abs. 4 Satz 1 BGB, § 1897 Abs. 4 Satz 3 BGB, § 74 Abs. 7 FamFG
- Wolters Kluwer
Erneute Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 276 Abs. 1 FamFG durch das Beschwerdegericht für die Beschwerdeinstanz bei unterbliebener Bestellung eines Verfahrenspflegers in erster Instanz
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FamFG § 276 Abs. 1 S. 1; FamFG § 293 Abs. 1 S. 1
Erneute Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 276 Abs. 1 FamFG durch das Beschwerdegericht für die Beschwerdeinstanz bei unterbliebener Bestellung eines Verfahrenspflegers in erster Instanz - datenbank.nwb.de
Betreuungssache: Prüfung der Voraussetzungen für die Bestellung eines Verfahrenspflegers durch das Beschwerdegericht
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensgang
- AG Zwickau, 22.11.2020 - 25 XVII 886/19
- LG Zwickau, 12.10.2021 - 9 T 278/20
- BGH, 16.02.2022 - XII ZB 499/21
Papierfundstellen
- MDR 2022, 516
- FamRZ 2022, 730
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 14.10.2020 - XII ZB 244/20
Fehlen der Überlassung des Sachverständigengutachtens gegenüber dem Betroffenen …
Auszug aus BGH, 16.02.2022 - XII ZB 499/21
Dabei unterfällt es der Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht, ob die den Tatsacheninstanzen obliegende Entscheidung ermessensfehlerfrei getroffen worden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2020 - XII ZB 244/20 - FamRZ 2021, 220 Rn. 11 mwN).Ob es sich um einen solchen Ausnahmefall handelt, ist anhand der gemäß § 276 Abs. 2 Satz 2 FamFG vorgeschriebenen Begründung zu beurteilen (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2020 - XII ZB 244/20 - FamRZ 2021, 220 Rn. 12 f. mwN).
Dass ein Betreuungsbedarf für das erkennende Gericht offensichtlich ist, steht als solches der Notwendigkeit der Bestellung eines Verfahrenspflegers nicht entgegen (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2020 - XII ZB 244/20 - FamRZ 2021, 220 Rn. 16 mwN).
- BGH, 09.05.2018 - XII ZB 577/17
Absehen von der Bestellung eines Verfahrenspflegers in einem Verfahren bzgl. der …
Auszug aus BGH, 16.02.2022 - XII ZB 499/21
Ist in erster Instanz die Bestellung eines Verfahrenspflegers unterblieben, hat das Beschwerdegericht für die Beschwerdeinstanz das Vorliegen der Voraussetzungen des § 276 Abs. 1 FamFG erneut zu prüfen, wobei es hierfür weiterhin auf den erstinstanzlichen Verfahrensgegenstand ankommt (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 9. Mai 2018 - XII ZB 577/17, FamRZ 2018, 1193).Ist in erster Instanz die Bestellung eines Verfahrenspflegers unterblieben, hat das Beschwerdegericht für die Beschwerdeinstanz das Vorliegen der Voraussetzungen des § 276 Abs. 1 FamFG erneut zu prüfen (Senatsbeschluss vom 9. Mai 2018 - XII ZB 577/17 - FamRZ 2018, 1193 Rn. 10 mwN), wobei es hierfür weiterhin auf den erstinstanzlichen Verfahrensgegenstand ankommt.
- BGH, 12.02.2020 - XII ZB 475/19
Betreuerbestellung: Erkennbarkeit des Beschwerdeführers bei Einlegung der …
Auszug aus BGH, 16.02.2022 - XII ZB 499/21
Die Bestellung eines Familienangehörigen, den die Betroffene als Betreuer wünscht, kann deshalb - wie das Landgericht im Ausgangspunkt ebenfalls richtig gesehen hat - auch dann mit ihrem Wohl unvereinbar sein, wenn sie entweder persönlich unter den Spannungen zwischen ihren Familienangehörigen leidet oder wenn die Regelung ihrer wirtschaftlichen oder sonstigen Verhältnisse wegen der Spannungen innerhalb der Familie nicht gewährleistet ist (vgl. dazu etwa Senatsbeschluss vom 12. Februar 2020 - XII ZB 475/19 - FamRZ 2020, 778 Rn. 28 mwN). - BGH, 27.06.2018 - XII ZB 601/17
Nutzung von nonverbalen Kommunikationsmöglichkeiten durch das Betreuungsgericht …
Auszug aus BGH, 16.02.2022 - XII ZB 499/21
Allerdings können wegen § 1897 Abs. 4 Satz 3 BGB auch frühere Vorschläge der Betroffenen maßgeblich sein, wenn sich nicht feststellen lässt, dass sie an diesen erkennbar nicht festhalten will (vgl. dazu etwa Senatsbeschluss vom 27. Juni 2018 - XII ZB 601/17 - FamRZ 2018, 1602 Rn. 13 ff.).